DVGW-Information vom 19. Juni 2013

Der DVGW fordert umfassende Berücksichtigung des Gewässerschutzes bei Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas mit Hilfe des so genannten Fracking:

  • Kein Fracking und keine Versenkung von Flowback (Lagerstättenwasser und Fluide) in Trinkwasserschutzgebieten und Einzugsgebieten von Trinkwassergewinnungsanlagen unter Berücksichtigung der räumlichen Zustromverhältnisse
  • Das bergrechtliche Genehmigungsverfahren für Fracking ist um eine verbindliche Umweltverträglichkeitsprüfung zu ergänzen
  • Fracking bedarf in jedem Fall eines wasserrechtlichen Erlaubnisverfahrens
  • Einvernehmen mit den Wasserbehörden im bergrechtlichen Zulassungsverfahren für Fracking sowie Beteiligung von Wasserversorgungsunternehmen
Ansprechpartner
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Udo Peth
Hauptgeschäftsstelle / Wasserversorgung

Telefon+49 228 91 88-859
Dr. Daniel Petry
Hauptgeschäftsstelle / Wasserversorgung

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