DVGW-Stellungnahme vom 9. Oktober 2015

Die Verbesserung der Breitbandversorgung ist eine wichtige gesellschaftspolitische Aufgabe, die eine bedeutende Rolle für die Wettbewerbsfähigkeit der Mitgliedsländer der europäischen Union spielt. Insofern ist aus Sicht des DVGW eine Förderung der Breitbandversorgung in einem geeigneten rechtlichen Rahmen grundsätzlich zu begrüßen. Gas- und Wasserversorgungsunternehmen leisten gerne dazu ihren Beitrag.
Aus Sicht des DVGW kann aber die verpflichtende Mitnutzung in Betrieb befindlicher Gas- und Trinkwasserinfrastrukturen (Mitverlegung in Leitungsrohren) zu einer nachhaltigen  Gefährdung der Trinkwasser- und Gasversorgung führen, da sich erhebliche Auswirkungen auf Betriebs-, Überwachungs-, Entstörungs- und Spülungsmaßnahmen ergeben. Das Verlegen von Breitbandkabeln in Gas- und Trinkwasserleitungen ist mit einem nicht einschätzbaren Risiko verbunden, das eine unzulässige Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit darstellt. Aus diesem Grund rät der DVGW eindringlich davon ab, entsprechende Regelungen in Kraft zu setzen.

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Dr. Volker Bartsch
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Diese Stellungnahme ist Bestandteil der Themenseite Breitbandkabel in Rohrnetzen.