DVGW-Stellungnahme vom 21. Juli 2015

Der DVGW begrüßt grundsätzlich die geplante Änderung des Düngegesetzes zur Schaffung des rechtlichen Rahmens für die Novellierung der Düngeverordnung. Das betrifft insbesondere

  • die Ergänzung der Zweckbestimmung um den nachhaltigen und ressourcenschonenden Umgang mit Nährstoffen zur Verringerung der Nährstoffverluste in die Umwelt (§ 1 Absatz 5 NEU),
  • die Unterwerfung aller organischen und organisch-mineralischen Düngemittel unter eine flächen- oder betriebsbezogene Düngeobergrenze (§ 3 Absatz 3)
  • die Verpflichtungen zur Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung bei Änderungen des Nationalen Aktionsprogramms im Sinne der Nitratrichtlinie (§ 3a NEU),
  • die Schaffung der Voraussetzungen für die Einführung der Hoftorbilanz zur Gegenüberstellung sämtlicher Nährstoffzufuhren und —abgänge auf
  • gesamtbetrieblicher Ebene und zur Anordnung von Maßnahmen zur Verringerung von Nährstoffverlusten (§ 1 la Absätze 2 und 3 NEU) sowie
  • den notwendigen Datenabgleich zwischen den jeweils zuständigen Stellen zur Erfassung aller für die Überwachung und Bewertung der relevanten Stoffströme erforderlichen Daten (§ 12 Absätze 7 und 8 NEU).

Der DVGW hat zum Entwurf eine Stellungnahme abgegeben.

Ansprechpartner
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Dr. Daniel Petry
Hauptgeschäftsstelle / Wasserversorgung

Telefon+49 228 91 88-856
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Diese Stellungnahme ist Bestandteil der Themenseite Düngemittel und Nitrat.