
Energie Lunch & Learn vom 4. März 2026
Im Herbst 2025 ist der Delegierte Rechtsakt für kohlenstoffarme Brennstoffe der Europäischen Union in Kraft getreten. Demnach muss auch blauer oder türkiser Wasserstoff, der aus Erdgas gewonnen wird, strenge Anforderungen erfüllen, um als “kohlenstoffarm” eingestuft zu werden. Darin enthalten ist auch eine Berechnungsmethodik, mit der der CO2-Fußabdruck von Bereitstellungspfaden für Wasserstoff bewertet werden können.
Maximilian Heneka von der DVGW-Forschungsstelle am Engler-Bunte-Institut des KIT erläutert in diesem Lunch & Learn wie die Bewertung der Emissionskette funktioniert und wie sich der festgesetzte Grenzwert auf die Beschaffung von Low-Carbon-Wasserstoff im Sinne der EU-Regulierung auswirkt.