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Arbeitskreis (AK) Trinkwasser-Installation

Was macht der Arbeitskreis?

Der Arbeitskreis versteht sich als Plattform des Erfahrungsaustausches von Fachleuten, die Verantwortung auf dem Gebiet der Trinkwasser-Installation tragen. Zu seinen Themen zählen der Betrieb von Spülarmaturen in Hausinstallationen sowie der Einsatz von für den Kontakt mit Trinkwasser zugelassenen Werkstoffen ebenso wie die Überwachung von Kundenanlagen und Fragen des Löschwassergrundschutzes sowie des Objektschutzes. Die Mitglieder des Arbeitskreises setzen sich vorwiegend aus Mitarbeitern von Wasserversorgungsunternehmen zusammen.

In den im Allgemeinen zweimal jährlich stattfindenden Sitzungen wird über Änderungen des DVGW-Regelwerks sowie der gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Rahmenbedingungen informiert und über deren rechtssichere und effektive Umsetzung diskutiert. Informationen werden aus dem DIN-Normausschuss Wasserwesen (NAW) „Trinkwasserinstallation“ direkt in den Arbeitskreis berichtet.  

Zur Weitergabe von Informationen nutzt der AK Trinkwasser-Installation insbesondere den jährlich stattfindenden Erfahrungsaustausch „Trinkwasser-Installation und Hygiene in der Trinkwasser-Installation“.

Vorsitzender des Arbeitskreises:
Andreas Schulz © Schulz

Andreas Schulz
Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH
Telefon: 0341 9691262
E-Mail: andreas.schulz(at)wasser-leipzig.de

Fünf Fragen an den Vorsitzenden Andreas Schulz

(Mai 2018)

Wer ist der Arbeitskreis Trinkwasser-Installation und wofür steht er?
Er ist ein Arbeitskreis der DVGW-Landesgruppe Mitteldeutschland (Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen). Er stellt eine Plattform zum Erfahrungsaustausch der in den Wasserversorgungsunternehmen im Bereich der Trinkwasser-Installation tätigen Fachleute zur Verfügung. Derzeitig sind im Arbeitskreis 19 feste Mitglieder integriert.

Im Arbeitskreis werden Fachthemen rund um die Trinkwasser-Installation sowie Neuerungen zu den allgemein anerkannten Regeln der Technik vorgestellt und diskutiert. Dabei soll ein reger Erfahrungsaustausch stattfinden.

Die Trinkwasserverordnung  TrinkwV 2018 ist am 9. Januar 2018 in Kraft getreten. Können Sie kurz die wesentlichen Änderungen schildern? Welche Auswirkungen werden diese Änderungen beispielsweise auf die Untersuchungs- und Anzeigepflichten haben und wie wird sich das auf die Wasserversorgungsunternehmen auswirken?
Für mich sind mit der Neufassung der TrinkwV folgende Punkte als wesentlich zu betrachten.

  • Klare und neue Informationspflichten für die Inhaber von Wasserversorgungsanlagen, um die Verbraucherinnen und Verbraucher noch besser zu informieren.
  • Die in den Landeslisten geführten akkreditierten Labore müssen die Aufsicht sowohl über die Analytik als auch über die Probenahme haben. Ein Auftrag über die Umsetzung der Trinkwasseruntersuchung muss direkt an das Labor gerichtet werden.
  • Labore sind gesetzlich verpflichtet, positive Befunde direkt an das jeweils zuständige Gesundheitsamt zu senden.
  • Bei neu gebauten Trinkwasser-Installationen muss die Erstuntersuchung auf Legionellen in den ersten 3 bis 12 Monaten erfolgen.
  • Gefährdungsanalysen müssen dem Umfang und der inhaltlichen Tiefe der VDI /DVGW 6023-2 entsprechen, damit sie von den Gesundheitsämtern anerkannt werden.
  • Es dürfen keine physikalischen oder chemischen Verfahren eingesetzt werden, die bestimmungsgemäß nicht der Trinkwasserversorgung dienen.
  • Für Eigenversorgungsanlagen, das heißt so genannte „private Hausbrunnen“, wurden weitgehende Entlastungen bei den chemischen Kontrolluntersuchungen unter Wahrung der Trinkwasserhygiene eingeführt.
  • Die Einführung einer so genannten "Risikobewertungsbasierten Anpassung der Probennahme-Planung (RAP)"

Die RAP soll Wasserversorgern mehr Flexibilität bei der Untersuchung des Trinkwassers gewähren. Wasserversorger können nun in enger Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt die vorgeschriebenen Untersuchungen des Trinkwassers an die individuellen Gegebenheiten vor Ort anpassen, um einen maximalen Erkenntnisgewinn zu erlangen und die Anzahl weniger aussagekräftiger Untersuchungen zu verringern.

Ein wichtiges Instrument in der Trinkwasserhygiene ist die Richtlinie VDI / DVGW 6023 „Hygiene in Trinkwasser-Installationen, Anforderungen an Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung“. Wie setzt sich der AK Trinkwasser-Installation in seiner Arbeit mit dieser Richtlinie auseinander?
Im Rahmen von Informationen zum Thema der Trinkwasserhygiene und im speziellen zur Bereitstellung von Warmwasser erarbeiten wir Maßnahmen im Arbeitskreis zur Umsetzung wichtiger Kriterien der Trinkwasserverordnung für den Sanitärinstallateur in seiner täglichen Arbeit. Zum Beispiel erarbeiten wir zurzeit gemeinsam eine Vorlage/Checkliste zu einer Gefährdungsanalyse auf der Grundlage des Arbeitsblattes VDI_BTGA_ ZVSHK 6023 Blatt2.

Wie gelingt es Ihnen, Ihre hauptamtlichen Aufgaben bei der Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH mit den Anforderungen der ehrenamtlichen Tätigkeit in der Gremienarbeit des DVGW in Einklang zu bringen?
Meine Aufgaben als Sachbearbeiter Trinkwasserinstallation tangieren sehr stark mit der Tätigkeit im Arbeitskreis, dabei kann ich von den Erfahrungen aus meiner beruflichen Tätigkeit schöpfen und diese in den Arbeitskreis einbringen. Zudem bin ich in meiner Tätigkeit stets mit Kunden und Installateuren im Kontakt und kann so praktische Handlungsempfehlungen in der Umsetzung der anerkannten Regeln der Technik in den Arbeitskreis vermitteln. Dabei wirkt auch die Mitarbeit im Landes-Installateur Ausschuss unterstützend. Ein großer Dank kommt dabei den Leipziger Wasserwerken zu, die es mir ermöglichen diese anspruchsvolle Gremienarbeit durchzuführen.

Sie sind mit Leib und Seele Leipziger. Haben Sie einen persönlichen Lieblingsplatz in Ihrer Heimatstadt?
Ja, die Leipziger City mit ihren wieder erblühenden historischen Passagen, hier kann man immer wieder Neues entdecken. Ich glaube jeder findet in Leipzig seinen Lieblingsplatz.

Sehr geehrter Herr Schulz, vielen Dank für das Interview!

1.-2. November 2023 auf Einladung der Hallesche Wasser und Stadtwirtschaft GmbH in Halle/Saale
Dr. Karin Gerhardy von der DVGW-Hauptgeschäftsstelle informierte online zu den wichtigsten Änderungen in der neuen Trinkwasserverordnung und zu den realen Energieeinsparungsmöglichkeiten in der Warmwasseraufbereitung.

Folgende Themen wurden behandelt: 

•    Neue Trinkwasserverordnung – die wichtigsten Änderungen
•    Normen Trinkwasser-Installation – aktueller Stand der Regelwerksarbeit
•    Stichprobenverfahren – Grundlagen, Voraussetzungen und erste Ergebnisse am Beispiel der Kommunalen Wasserwerke Leipzig 
•    Einbau von Filtern in Wasserzählerschächten – ist ein hygienischer Betrieb so überhaupt möglich?
•    Gesundheitsschutz vs. Energieeinsparung – Was ist bei Betriebstemperaturen von 50 Grad Celsius zu beachten?

Die Frühjahrssitzung des AK Trinkwasser-Installation findet am 20.- 21. März 2024 im Viega-Schulungszentrum in Großheringen statt. 

23.-24. November 2022 in Plauen/Vogtland
Herr Bohmeier (links), Technischer Leiter des Sole-Bades in Bad Elster im fachlichen Gespräch mit dem Vorsitzenden des Arbeitskreises Trinkwasser-Installation, Andreas Schulz (Mitte) von Kommunalen Wasserwerke Leipzig GmbH

Die Herbstsitzung des AK Trinkwasser-Installation fand auf Einladung des Zweckverbandes Wasser und Abwasser Vogtland (ZWAV) am 23.-24. November 2022 in Plauen in Präsenz statt.

Folgende Themen wurden behandelt:

  • Vogtländische Wasserversorgung unter Stresssituationen
  • PFAS und weitere neue Parameter für die Trinkwasserregulierung
  • Aufbau und Einsatz von Easybox-Druckerhöhungsanlagen
  • Ausgewählte Beispiele zur Umsetzung der Hygienerichtlinie aus Sicht eines Installateurunternehmens
  • Kriterien für den Einsatz von Wasserzählerschächten

Ein besonderer Höhepunkt der Herbstsitzung war die Besichtigung der Aufbereitungstechnik der Sole in Bad Elster.

Die Frühjahrssitzung des AK Trinkwasser-Installation findet am 29.-30. März 2023 in Dresden statt.

Ansprechpartner in der Geschäftsstelle
Wenn Sie weitere Informationen zum Arbeitskreis wünschen oder Interesse an einer Mitarbeit haben, rufen Sie einfach an oder schreiben Sie eine E-Mail.
Peter von Fircks
Landesgruppe Mitteldeutschland

Telefon+49 170 7365109‬