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Veröffentlichung von Technischen Mindestanforderungen und Technischen Anschlussbedinungen

Die Verbände-Arbeitsgruppe TMA/TAB der Landesgruppen des DVGW, des BDEW und des VKU haben einen Leitfaden zur Umsetzung der Verpflichtungen zur Festlegung und Veröffentlichung von Technischen Mindesanforderungen (TMA) und Technischen Anschlussbedinungen (TAB) nach § 19 EnWG und §§ NAV/NDAV erstellt.

Worum geht es?

Der Leitfaden beschreibt für die Netzbetreiber in NRW im Einzelnen die relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen der Technischen Mindestanforderungen und Technischen Anschlussbedingungen sowie deren Veröffentlichungsumfang und enthält insoweit eine musterhafte, von der Landesregulierungsbehörde NRW (LRegB) befürwortete Aufbaustruktur für die Internetveröffentlichung nebst konkreten Formulierungsbeispielen.

Mit dem Schreiben vom 7. Januar 2010 hat die Landesregulierungsbehörde NRW (LRegB) mitgeteilt, dass gegen die in dem Leitfaden dargestellte Vorgehensweise aus behördlicher Sicht keine Einwände bestehen und der Leitfaden daher den Mitgliedsunternehmen der unterzeichnenden Landesgruppenverbände zur Anwendung empfohlen werden kann.

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