
Die DVGW Landesgruppe Rheinland-Pfalz wurde im April 2019 vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau um Stellungnahme zum „Entwurf einer Landesverordnung über besondere Anforderungen an die Düngung“, gebeten.
Mit dem Verordnungsentwurf soll von der Ermächtigung des §13 der Düngeverordnung Gebrauch gemacht werden, einen Erlass von Rechtsverordnungen durch die Landesregierung zu schaffen. Hierbei sollen insbesondere nitrat-belastete Gebiete ausgewiesen und wirksame Maßnahmen festgelegt werden. Grund ist das Urteil des EuGH vom Juni 2018 gegen Deutschland im Vertragsverletzungsverfahren wegen Verstoßes gegen die Nitratrichtlinie, was ein Handeln der Länder erforderlich machte.
Am 22.12.2000 ist mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft die "Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik" (EG-Wasserrahmenrichtlinie – WRRL) in Kraft getreten. Die Richtlinie gilt europaweit für Grundwasser, Seen, Fließgewässer von den Quellen bis zu den Mündungen in die Meere sowie für die Küstengewässer bis zur ersten Seemeile. Als Ziele der Wasserrahmenrichtlinie gelten:
In Rheinland-Pfalz erfolgt die Umsetzung der EG-WRRL in 18 Planungseinheiten. Die federführende Bearbeitung erfolgt durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd und die SGD Nord.
Für die Verbesserung des Gewässerzustands sind gemäß Wasserrahmenrichtlinie drei Arbeitsphasen vorgesehen (2010- 2015, 2016-2021 und 2022-2027). Den Bewirtschaftungsplänen (BWP) und den Maßnahmenprogrammen (MP) kommt dabei eine besondere Bedeutung zu.
Nach Artikel 13 der EG-WRRL sind für die Flussgebietseinheiten Bewirtschaftungspläne zu erstellen. Sie sind spätestens 9 Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie zu veröffentlichen. Nach Anhang VII der EG-WRRL umfasst der Bewirtschaftungsplan u. a. eine Zusammenfassung aller Maßnahmen und Maßnahmenprogramme gemäß Artikel 11 WRRL. In den Maßnahmenprogrammen werden die erforderlichen Maßnahmen zur Erreichung des guten Gewässerzustandes festgelegt. Sie ergeben sich aus den ermittelten Defiziten in der Bestandsaufnahme. Gegenwärtig erfolgt die Aktualisierung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme für den dritten Bewirtschaftungszyklus 2022 bis 2027.
Für den DVGW sind die Grund-, Quell- und Oberflächenwässer zentrale Bestandteile des natürlichen Wasserkreislaufs. Sie sind wertvolle Naturgüter und per se ein Schutzgut. Für die Trinkwasserversorgung ist das natürlich reine Vorkommen in ausreichender Menge die unverzichtbare Basis. Ziel ist es, die Gewässer flächendeckend vor anthropogenen Einträgen zu schützen und erkennbare sowie potenzielle Schadstoffbelastungen weitestgehend auszuschließen bzw. zu minimieren. Wesentliche Handlungsleitlinien sind hierzu insbesondere:
Zur fachlichen Umsetzung der EG-WRRL wurden verschiedene "Beiräte" eingerichtet. Die DVGW-Landesgruppe Rheinland-Pfalz wird dort von Dr. Klaus Hoffmann und Christian Huck vertreten.