zu den Wahlen bei der Mitgliederversammlungen des DVGW e.V. und der DVGW-Landesgruppen
Für die Teilnahme an den Mitgliederversammlungen des DVGW e. V. sowie der DVGW-Landesgruppen benötigen wir die Benennung einer vertretungsberechtigten Person Ihres Unternehmens (z. B. Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist oder eine vergleichbare Position), die das Stimmrecht für Ihr Unternehmen ausüben darf. Die Benennung der vertretungsberechtigten Person können Sie mit dem Formular auf dieser Seite vornehmen.
Bitte beachten Sie: Die im Formular enthaltene Erklärung muss von dieser vertretungsberechtigten Person selbst ausgefüllt werden. Erst nach Eingang dieser Erklärung können wir den virtuellen Stimmzettel der benannten Person zuordnen.
Falls Sie als vertretungsberechtigte Person selbst nicht an der Mitgliederversammlung teilnehmen können, haben Sie hier die Möglichkeit, das Stimmrecht Ihres Unternehmens auf eine andere Person zu übertragen. Diese muss nicht vertretungsberechtigt sein, um das Stimmrecht ausüben zu können. Tragen Sie im Absatz “Ausübung und Anmeldung des Stimmrechts im DVGW-Servicecenter" die Person ein, auf die Sie Ihr Stimmrecht übertragen möchten.