Verpflichtung zur Vertraulichkeit

Der/die Zugangsberechtigte verpflichtet sich, alle ihm direkt oder indirekt zur Kenntnis kommenden vertraulichen Informationen auch vertraulich zu behandeln. Vertrauliche Informationen sind alle Informationen, Daten und Materialien, die der/die Zugangsberechtigte direkt oder indirekt aufgrund der Zugangsberechtigung erhält und die entweder als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus ihrem Gegenstand und/oder sonstigen Umständen ergibt. Hierzu zählen auch Konto- und Benutzername sowie Passwörter für Onlinezugänge.

Vertrauliche Informationen dürfen nur für den Zweck verwendet werden, der der Zugangsberechtigung zugrunde liegt und dürfen nur an Personen weitergegeben werden, die sie zur Erfüllung dieses Zweckes benötigen. 

Die Pflicht zur Vertraulichkeit dauert auch nach Beendigung der Zusammenarbeit an.

Der/die Zugangsberechtigte verpflichtet sich ferner, die Bestimmungen des Datenschutzes und des Urheberrechts einzuhalten.

Der/die Zugangsberechtigte ist damit einverstanden, dass seine/ihre persönlichen Daten im Rahmen des der Zugangsberechtigung zugrunde liegenden Zweckes und zur Verwaltung seiner/ihrer Zugriffsrechte vom DVGW genutzt werden dürfen.

Ich habe die vorstehenden Verpflichtungen zur Kenntnis genommen und stimme diesen zu.