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Gasbehälter

Prüfung von Energieanlagen auf Explosionssicherheit gemäß BetrSichV

Online, 14.11.2023

Explosionsschutz in der Gasversorgung; © DVGW. Fotograf: Roland Horn
Veranstaltung

Nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), §§ 15, 16 und Anhang 2, Abschnitt 3, Nrn. 4.1 und 5.1, sind Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen vor der erstmaligen Inbetriebnahme, nach prüfpflichtigen Änderungen und wiederkehrend mindestens alle sechs Jahre auf Explosionssicherheit zu prüfen. Das Ergebnis dieser Überprüfung ist zu dokumentieren und dem Explosionsschutzdokument beizufügen. Die Übergangsfrist für die erstmalige Prüfung von Bestandsanlagen gemäß § 24 Abs. 4 BetrSichV ist zum 1. Juni 2018 ausgelaufen.

In dieser Veranstaltung haben die Mitglieder des DVGW / BG ETEM Projektkreises „Explosionsschutz in der Gasversorgung“ die Anforderungen an die Prüfung von Energieanlagen der Gasversorgung zusammengestellt. Die Informationen sollen die Betreiber bei der Vorbereitung und Organisation der Prüfungen unterstützen. Gleichzeitig dient die Veranstaltung dem Erfahrungsaustausch von Betreibern und Prüfern mit dem Ziel, den Prüfungsablauf zu optimieren.

DVGW Kongress GmbH
Veranstaltung
Prüfung von Energieanlagen auf Explosionssicherheit gemäß BetrSichV
  • Wann / Wo: 14. November 2023, online
  • Zielgruppe: Technische Geschäftsführung / Technische Führungs- und Fachkräfte aller Gasnetzbetreiber / Fachabteilungen für Arbeitssicherheit und die Betriebe
  • Was: Explosionsschutz und -sicherheit / Rechtliche Anforderungen / Explosionsschutzdokument / Elektrischer und nichtelektrischer Explosionsschutz
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