Bitte auf den Obermenüpunkt klicken!
Titel der Publikation; reiner Text

08. Mai 2020

Vorübergehende Stilllegungen von Trinkwasser-Installationen in Gebäuden

(z. B. in den Ferien oder bei verordneten Betriebsunterbrechungen im Zuge von Maßnahmen gegen das Coronavirus); Information vom 20. Mai 2020
Vorläufige Stilllegung von Trinkwasser-Installationen in Gebäuden; © DVGW

Im Zuge der Maßnahmen gegen das Coronavirus kann es vorkommen, dass Gebäude oder Gebäudeeinheiten wie Wohnungen eine längere Zeit nicht genutzt werden können (z.B. Betriebe, Schulen, Ferienwohnungen, Hotels, Geschäfte, Fitnessstudios, Vereinsheime...). Dann muss die Trinkwasser-Installation dort bestimmungsgemäß weiterbetrieben oder vorübergehend stillgelegt werden. Was Sie dabei berücksichtigen müssen, finden Sie in unserer Information.