
TSM-Überprüfungen Erdgasanlagen auf Werksgelände und im Bereich betrieblicher Gasverwendung
Technisches Sicherheitsmanagement beim Betrieb von Erdgasanlagen in Industrie und Gewerbe
Für den Betrieb der Erdgasanlagen auf Ihrem Werksgelände gelten die Vorschriften und Anforderungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Danach müssen für Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung von Energieanlagen die „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ (§49 EnWG) eingehalten werden. Laut EnWG wird dies explizit dann vermutet, wenn das DVGW-Regelwerk eingehalten wird. Die Einhaltung der EnWG-Bestimmungen wird von den Energieaufsichtsbehörden der Länder überwacht.
Wen betrifft diese Regelung?
Die genannten Regelungen des EnWG gelten für Erdgasanlagen bis einschließlich der letzten Absperreinrichtung vor der Verbrauchseinrichtung (§ 3 Nr. 15 EnWG). Für Ihr Unternehmen betrifft dies zum Beispiel
Eine sichere Aufbau- und Ablauforganisation der Gasversorgung Ihres Unternehmens erreichen Sie durch ein funktionierendes Technisches Sicherheitsmanagement (TSM). Hierbei unterstützt Sie der DVGW (Deutscher Verein und Wasserfaches e.V.) mit den von ihm erarbeiteten technischen Regeln und Normen. Seit 2005 können Sie Ihr Technisches Sicherheitsmanagement zur Unterstützung der Rechtssicherheit von unabhängigen Experten des DVGW überprüfen lassen (TSM Industrie). Durch die TSM-Prüfung dokumentieren Sie als Betreiber von Erdgasanlagen auf Werksgelände die Gewährleistung hoher Qualitäts- und Sicherheitsstandards im Unternehmen. Der DVGW bietet Ihnen eine praxisnahe Überprüfung und die Kompetenz ausgewiesener Fachleute.
Ihr Nutzen:
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