Stellungnahme vom 14.12.2020
Auslegung und Begründung des rechtlichen Vorrangs der öffentlichen Wasserversorgung gegenüber anderen Nutzergruppen
kein Wachstum in den Kommunen. Auch der erlangte Wohlstand und das hohe Maß an seuchenhygienischer Sicherheit in unserer Gesellschaft ließe sich ohne eine zuverlässige, resiliente und nachhaltige öffentlichen
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