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Zwei Drittel der Erdoberfläche sind von Wasser bedeckt, jedoch ist nur ein winziger Bruchteil davon trinkbar.

31. Juli 2025

Hinweise Habitatschutz

Hinweise zur Berücksichtigung des europäischen Gebietsschutzes bei der wasserrechtlichen Genehmigung von Grundwasserentnahmen (W 202218)
Auch in der Trinkwasserversorgung spielt der Schutz von Lebensräumen und Artenvielfalt eine Rolle; © iStock.com/crossbrain66
Forschungsprojekt
Projektbeschreibung

Projektlaufzeit: 12.2022 - 07.2025

Projektstatus: abgeschlossen

Förderkennzeichen: W 202218

Ziele und Methodik

Die Hinweise Habitatschutz geben einen umfassenden Einblick in das Thema “europäischer Gebietsschutz” und leisten Hilfestellungen für die Behandlung der Gebietsschutzbelange in wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren. Sie sind auf die besonderen Verhältnisse in Grundwasserfördergebieten abgestimmt und richten sich vor allem an Wasserversorger und externe Gutachter bei der Erstellung des Fachbeitrags zum Gebietsschutz, aber auch an die Fachbehörden.

Die Hinweise…

  • bieten eine übersichtliche Darstellung der in wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren zu berücksichtigenden Gebietsschutzbelange,
  • formulieren Anforderungen an die Datengrundlage für die Erstellung eines Fachbeitrags zum Gebietsschutz und
  • beleuchten das zu betrachtende Spektrum der durch die möglichen Auswirkungen einer Grundwasserentnahme potenziell betroffenen Lebensräume und Arten.

Ergänzt werden die Hinweise durch eine Zusammenstellung vorhandener Arbeitshilfen zum Gebietsschutz, eine Mustergliederung für den Fachbeitrag, umfangreiche Praxishinweise sowie Steckbriefe für 25 Lebensraumtypen und 50 ausgewählte relevante Arten.

Hintergrund

Die öffentliche Trinkwasserversorgung in Deutschland wird zu rund 70 Prozent aus Grundwasser sichergestellt. Hierzu müssen die Versorgungsunternehmen über wasserrechtliche Genehmigungen verfügen und diese in regelmäßigen Abständen bei den zuständigen Wasserbehörden neu beantragen. 

Die Anforderungen an die Genehmigungsunterlagen und die in diesem Rahmen durchzuführenden Untersuchungen wachsen jedoch stetig. So sind Wasserversorger in erheblichem Maß mit naturschutzfachlichen und artenschutzbezogenen Auflagen konfrontiert, während allgemein anerkannte Leitlinien für die Berücksichtigung von Arten- und Habitatschutzbelangen fehlen. Dies führt einerseits zu erheblichen Kosten und zeitaufwändigen Verfahren, andererseits zu Unsicherheit bei den Verfahrensbeteiligten und zu großen Unterschieden der an die Wasserversorger gestellten Anforderungen.

Mit den Hinweisen zum Artenschutz für wasserrechtliche Vorhaben wurde den Versorgern bereits eine Arbeitshilfe zur Verfügung gestellt, mit der das Thema Artenschutz rechtssicher und mit dem erforderlichen Augenmaß abgearbeitet werden kann. Vor diesem Hintergrund sollen die speziell auf die Wasserversorgung ausgerichteten Hinweise Habitatschutz die verbleibende Lücke bei der Berücksichtigung des europäischen Arten- und Habitatschutzes in wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren zur Entnahme von Grundwasser schließen. Damit können Verfahrensdauer beschleunigt und Unsicherheiten in der Genehmigungspraxis beseitigt werden. Die Hinweise behandeln diejenigen Anforderungen, die sich aus der Berücksichtigung des Habitatschutzes bei Grundwasserentnahmen und sonstigen Wasserrechtsverfahren ergeben.

 

Ansprechpartner
Bei Fragen zum Forschungsprojekt wenden Sie sich bitte an folgenden Ansprechpartner
Dr. Mathis Keller
Hauptgeschäftsstelle / Technologie und Innovationsmanagement
Telefon+49 228 91 88-727
Forschung zum Thema Ressourcenschutz