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Liniengrafik zu Chlorkonzentration im Trinkwasser in Abhängigkeit vom Natriumchloratanteil in der Dosierlösung und der Chlordosis

01. Februar 2020

NaChlorat

Begrenzung des Chloratgehaltes in Natriumhypochloritlösungen (W 2011825)
Chloratkonzentration im Trinkwasser in Abhängigkeit vom Natriumchloratanteil in der Dosierlösung und der Chlordosis; © DVGW-EBI
Forschungsprojekt
Projektbeschreibung

Projektlaufzeit: 12.2018 - 11.2019

Projektstatus: abgeschlossen

Förderkennzeichen: W 201825

Ziele und Methodik

Ziel von NaChlorat ist es, basierend auf Recherchen und Untersuchungen detailliertere Informationen über auf dem Markt verfügbare Natriumhypochloritlösungen und den Chloratanteil der bei Unternehmen der Wasserversorgung angelieferten Produkte zu erhalten. Dabei gilt es, die Chloratbildung auf dem Lieferweg ebenso zu erfassen wie Schwankungen in der Produktqualität beim Hersteller. Die Ergebnisse des Projektes sind eine wesentliche Voraussetzung, um bei der Überarbeitung der DIN EN 901 die Festlegung eines möglichst niedrigen Chloratanteils festzulegen.

Das Arbeitsprogramm umfasst folgende Schritte:

  • Recherche der Hersteller und Händler von Natriumhypochloritlösungen in Deutschland
  • Recherche der Transport-, Umfüll- und Lagerbedingungen von Natriumhypochloritlösungen bei Händlern
  • Messung des Chloratgehaltes in frisch gelieferten Natriumhypochloritlösungen bei ausgewählten Wasserversorgungsunternehmen
  • Erarbeitung von Empfehlungen zur Vermeidung/ Verminderung der Chloratbildung in Natriumhypochloritlösungen

 

Hintergrund

Intensive Diskussionen innerhalb der EU-Kommission über Chlorat-Höchstwerte im Trinkwasser führten zu einer erneuten Bewertung dieser Substanzen durch das Umweltbundesamt. Mit der 19. Änderung der Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren gemäß § 11 der Trinkwasserverordnung wurden daraufhin Höchstwerte für Chlorat im Trinkwasser eingeführt. Diese gelten für die Anwendung von Natrium- und Calciumhypochlorit sowie von Chlordioxid für die Trinkwasserdesinfektion. Die Grenzwerte sind folgendermaßen abgestuft:

  • 0,07 mg/l für eine dauerhafte Dosierung von bis zu 1,2 mg/l Chlor bzw. 0,4 mg/l Chlordioxid
  • 0,2 mg/l für eine zeitweise Dosierung, wenn anders der Desinfektionserfolg nicht gewährleistet ist
  • 0,7 mg/l beim Einsatz von Natrium- und Calciumhypochlorit für kurzfristige Notfälle

Eine im Jahr 2018 vorgelegte Studie zu Chloratkonzentrationen im Trinkwasser zeigte, dass bei den üblicherweise eingesetzten Mengen von Desinfektionsmitteln im Trinkwasser eine Chloratkonzentration von 0,07 mg/l in der Regel nicht überschritten wird. Allerdings schwankte der Chloratgehalt in den untersuchten Natriumhypochloritlösungen stark. Eine übermäßige Bildung von Chlorat ist daher unbedingt zu vermeiden.

In diesem Zusammenhang wurde vom DVGW eine Überarbeitung der Normierung initiiert, mit dem Ziel den Chloratgehalt in Natriumhypochloritlösungen stärker zu begrenzen. Das Vorhaben NaChlorat soll diesen Prozess unterstützen, indem Informationen über auf dem Markt verfügbare Natriumhypochloritlösungen und den Chloratanteil der bei Unternehmen der Wasserversorgung angelieferten Produkte und detaillierte Angaben über Produkte und Lieferwege gesammelt und zur Verfügung gestellt werden.

 

Ansprechpartner
Bei Fragen zum Forschungsprojekt wenden Sie sich bitte an folgenden Ansprechpartner
Dr. Mathis Keller
Hauptgeschäftsstelle / Technologie und Innovationsmanagement

Telefon+49 228 91 88-727
Forschung zum Thema Wasseraufbereitung