Forschungsprojekt
Projektbeschreibung

Projektlaufzeit: 12.2020 - 07.2021

Projektstatus: abgeschlossen

Förderkennzeichen: W 202011

Hintergrund

Im Januar 2021 trat die aktualisierte Fassung der EU-Trinkwasserrichtlinie in Kraft, mit etlichen Neuerungen. Unter anderem sind darin erstmals Grenzwerte für poly- und perfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) festgelegt. Die neue Regelung, die bis zum Jahr 2023 in nationales Recht umgesetzt werden muss, beschreibt zwei Parameterwerte. Neben einem Gesamtgehalt an organischen Fluorverbindungen, der auf 0,5 Mikrogramm pro Liter (µg/L) festlegt wurde, darf die Summe von 20 gelisteten perfluorierten Einzelsubstanzen eine maximale Konzentration von 0,1 µg/L nicht überschreiten. Den Mitgliedstaaten wird es freigestellt sein, zwischen diesen beiden Anforderungen zu wählen bzw. auch beide anzuwenden.

Parallel zu den gesetzlichen Änderungen hat die europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) eine Risikoabschätzung für vier langkettige PFAS veröffentlicht, aus der sich als akzeptable Belastung eine Summenkonzentration von 2,2 Nanogramm pro Liter (ng/L) im Trinkwasser ableiten lässt.

Ergebnisse

Im Projekt PFAS-Trink wurde untersucht, ob und wie sich die neuen PFAS-Parameterwerte auf die deutsche Trinkwasserversorgung auswirken. Hierfür wurden Trink- und Rohwässern analysiert mit dem Ergebnis, dass in bis zu 0,5 Prozent der Proben die Konzentration der 20 PFAS über dem Wert von 0,1 µg/L liegen. Im Fall der vier langkettigen PFAS überschritten rund 20 Prozent der untersuchten Roh- bzw. Trinkwasservorkommen den Summenwert von 2,2 ng/L.

Ob durch gängige Verfahren, wie die Aktivkohlefiltration oder die (Vollstrom-)Umkehrosmose, der Wert von 2,2 ng/L für langkettige PFAS sicher eingehalten werden kann, ist bislang nicht ausreichend durch Versuche oder Messungen in Wasserwerken belegt. Denn für präzise Analysen im Nanogrammbereich ist eine empfindlichere Analytik erforderlich als die bisher angewandte.

Die niedrigen Grenzwerte haben zudem einen Einfluss auf die Betriebsweise in der Wasserversorgung. So kann sich zum Beispiel die Laufzeit eines Aktivkohlefilters um 80 Prozent verringern, wenn PFAS so entfernt werden, dass sie zukünftig eine Summenkonzentration von 0,1 µg/L nicht überschreiten. Dadurch entstehen sowohl erhöhte Materialkosten als auch steigende Betriebskosten für den Materialwechsel und die analytische Überwachung. Durch die Aufbereitung mittels Umkehrosmose im Vollstrom können PFAS zwar effektiv aus dem Rohwasser entfernt werden. Das Verfahren ist jedoch energie- und kostenintensiv. Außerdem fällt ein PFAS-haltiges Konzentrat an, für das gegebenfalls weitere Aufbereitungsmaßnahmen erforderlich sind. 

Fazit: Die neuen Parameter der EU-Trinkwasserrichtlinie werden sich sicherlich auf die Wasseraufbereitung in Detuschland auswirken. In mindestens einem Fünftel der Wasserwerke kann sich der Aufwand relevant erhöhen.

 

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Weiterführende Informationen zur EU Trinkwasserrichtlinie und zu PFAS im Trinkwasser
Ansprechpartner
Bei Fragen zum Forschungsprojekt wenden Sie sich bitte an folgenden Ansprechpartner
Dr. Mathis Keller
Hauptgeschäftsstelle / Technologie und Innovationsmanagement

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