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Hochspannungsleitungen beeinflussen den Korrosionsschutz einer erdverlegten Gas- oder Wasserleitung

Arbeitsgemeinschaft DVGW/VDE für Korrosionsfragen (AfK)

Die AfK ist ein Gemeinschaftsgremium verschiedener Verbände und Unternehmen. Sie erstellt technische Empfehlungen und Regelwerke zur Strombeeinflussung auf und durch erdüberdeckte Rohrleitungen.

Hochspannungsleitungen beeinflussen den Korrosionsschutz einer erdverlegten Gas- oder Wasserleitung; © STEFFEL KKS GmbH

Beeinflussungen auf und durch erdüberdeckte Rohrleitungen

Gemeinsame Regelwerke bieten höchstmögliche Sicherheit und Standards für optimalen Korrosionsschutz

Die Arbeitsgemeinschaft für Korrosionsfragen (AfK) ist ein Gemeinschaftsgremium des Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW), des Verbands der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. (VDE), der Deutschen Bahn AG, der Deutsche Telekom AG, des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), des Forums Netztechnik und Netzbetrieb im VDE (FNN), des Verbandes der Chemischen Industrie (VCI e. V.), der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), des Mineralölwirtschaftsverbandes (MWV), des Bundesverbandes Erdgas, Erdöl und Geoenergie e.V. (BVEG), der Schiedsstelle für Beeinflussungsfragen (SfB) und des Fachverbandes Kathodischer Korrosionsschutz (FKKS).
Was sind die Aufgaben der AfK?

Die Arbeitsgemeinschaft für Korrosionsfragen (AfK) erstellt technische Empfehlungen und Regelwerke auf dem Gebiet der Gleich- und Wechselstrombeeinflussung auf und durch erdüberdeckte Rohrleitungen. Es gibt es kaum ein Regelwerk, das von den Bahn- über die Stromnetz- bis zu den Rohrleitungsbetreibern eine derart hohe Beachtung erfährt. 

Die Geschichte der Arbeitsgemeinschaft DVGW/VDE für Korrosionsfragen (AfK)
Logo der Arbeitsgemeinschaft DVGW/VDE für Korrosionsfragen (AfK)

Gegründet am 19. Oktober 1950 in Lohr am Main, gerade einmal anderthalb Jahre nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland, sind ihre Wurzeln doch schon sehr viel früher zu finden. Genauer gesagt mit der Gründung der DVGW-Erdstromkommission im Jahr 1897, die sich mit der Streustrombeeinflussung befasste und die ab 1907 gemeinsam von DVGW und VDE geführt wurde, begann ihre Geschichte.

Schon im Jahr 1910 wurde die erste Empfehlung veröffentlicht, die schon damals ein Meilenstein in Sachen „Streustromschutz“ darstellte. Sehr schnell hat man sich dann auch dem weiteren großen Beeinflussungsthema für erdverlegte Rohrleitungen zugewandt – der Wechselspannungsbeeinflussung durch Hochspannungsleitungen und elektrifizierte Bahntrassen.

Das Regelwerk der AfK

Heute umfasst das Regelwerk der AfK die komplette Bandbreite für Beeinflussungsfragen von erdüberdeckten Rohrleitungen, welche Bestandteil des DVGW-Regelwerkes sind. Themen sind Beeinflussungen von kathodisch geschützten Leitungen im Kreuzungsbereich von Verkehrswegen, Streustrombeeinflussungen, Hochspannungsbeeinflussungen, Beeinflussung durch witterungsabhängigen Freileitungsbetrieb, kathodischer Korrosionsschutz in Verbindung mit explosionsgefährdeten Bereichen, Schutz vor gefährlichen Körperströmen bei der Errichtung von Fremdstromschutzanlagen, kathodischer Korrosionsschutz für Stahlrohre von Hochspannungskabeln, Nachweis der Wirksamkeit des kathodischen Korrosionsschutzes und Wechselstromkorrosion.

Bei der Ausarbeitung des AfK-Regelwerkes wird großen Wert daraufgelegt, in sehr ausführlicher Weise die entsprechenden technischen Grundlagen darzulegen und für den Anwender verständlich zu machen. Diese Transparenz des Regelwerkes verschafft dem Anwender Einblicke in die Zusammenhänge und die Motivationen, die hinter dem jeweiligen Regelwerk stehen. Somit stellen AfK-Regelwerke immer eine logische an den entsprechenden Sachproblemen orientierte Hilfestellungen für den Praktiker vor Ort dar.

AfK-Empfehlungen (Regelwerk)

Kathodischer Korrosionsschutz in Mantelrohren im Kreuzungsbereich mit Verkehrswegen, Produktrohre aus Stahl im Vortriebsverfahren; textgleich mit DVGW-Arbeitsblatt GW 20
Verfahren zum Nachweis der Wirksamkeit des kathodischen Korrosionsschutzes an erdverlegten Rohrleitungen; textgleich mit DVGW-Arbeitsblatt GW 27
Beurteilung der Korrosionsgefährdung durch Wechselstrom bei kathodisch geschützten Stahlrohrleitungen und Schutzmaßnahmen; textgleich mit DVGW-Arbeitsblatt GW 28
Beeinflussung von unterirdischen metallischen Anlagen durch Streuströme von Gleichstromanlagen; textgleich mit DVGW-Arbeitsblatt GW 21
Maßnahmen beim Bau und Betrieb von Rohrleitungen im Einflussbereich von Hochspannungs-Drehstromanlagen und Wechselstrom-Bahnanlage; textgleich mit DVGW-Arbeitsblatt GW 22 und der Technischen Empfehlung Nr. 7 der Schiedsstelle für Beeinflussungsfragen
Empfehlungen für die Verfahrensweise und Kostenverteilung bei Korrosionsschutzmaßnahmen an Kabeln und Rohrleitungen gegen Streuströme aus Gleichstrombahn- und Obusanlagen
Kathodischer Korrosionsschutz in Verbindung mit explosionsgefährdeten Bereichen; textgleich mit DVGW-Arbeitsblatt GW 24
Kathodischer Korrosionsschutz von Stahlrohrleitungen und Behältern – Schutz gegen elektrischen Schlag
Kathodischer Korrosionsschutz für Stahlrohre von Hochspannungskabeln
AfK-Verhaltenskodex - Umsetzung beeinflussungsrelevanter Vorhaben (≥ 110 kV)
„Arbeitsgemeinschaft Klärungsstelle“ für Beeinflussungsfragen eingerichtet

Die Klärungsstelle soll Rechtsstreitigkeiten vermeiden

Das Übertragungsnetz in Deutschland steht in den nächsten Jahren durch die Energiewende vor großen Herausforderungen. Die zunehmende Integration von regenerativen Einspeiseanlagen sowohl an Land als auch auf offener See führen zu einer Umorientierung weg von verbrauchsnahen Großkraftwerken hin zu volatilen dezentralen Erzeugungsanlagen. In zunehmendem Maße muss deshalb im Norden durch Windkraftanlagen erzeugte Leistung in den Süden transportiert werden. Dieser Aufgabe ist das heutige Stromübertragungsnetz nicht gewachsen. Daher sind ein Ausbau und eine Optimierung des bestehenden Stromübertragungsnetzes erforderlich. Zum Teil sind hierzu bereits entsprechende Korridore identifiziert bzw. in der Planung.

In vielen Fällen handelt es sich um gemeinsam genutzte Korridore. Befinden sie sich zu dicht beieinander, könnte es sein, dass zwischen oberirdischen Übertragungsnetzen und unter der Erde liegende Rohrleitungen eine induktive Beeinflussung stattfindet. Welche Belange müssen berücksichtigt werden, und wer hat die Aufwendungen zu tragen? Eine kniffelige Frage, denn bei der Behandlung von Beeinflussungsfragen müssen Rohrleitungs-, Energie- und Bahnanlagen aufgrund ihrer außerordentlichen öffentlichen Bedeutung gleichrangig behandelt werden.

Aus diesem Grund wurde eine „Arbeitsgemeinschaft (AfK) Klärungsstelle“ eingerichtet. Die Klärungsstelle dient als Instrument, Rechtsstreitigkeiten über Fragen der Beeinflussung zu vermeiden. Lösungsvorschläge werden außergerichtlich und einvernehmlich auf der Grundlage der Gleichberechtigung erarbeitet. Damit trägt die Klärungsstelle zum Gelingen der Energiewende bei und bietet eine effiziente Plattform, um schnell und unkompliziert Konflikte zu vermeiden und zu lösen.

Die AfK Klärungsstelle besteht aus Repräsentanten der sog. „beeinflussenden Branchen“ (Hochspannungsverteilnetz; Höchstspannungsübertragungsnetz; Bahnstromanlagen) und der sog. „beeinflussten Branchen“ (Rohrleitungen der Chemischen Industrie, Rohrleitungen für Gas und Trinkwasser sowie Rohrleitungen für Raffinerieprodukte und Raffineriefeedstock, insbesondere Erdöl). Unter den Vertretern sind sowohl Experten zu Beeinflussungsfragen als auch Juristen. Die Klärungsstelle ist als Gremium innerhalb der Arbeitsgemeinschaft für Korrosionsfragen angesiedelt.

Mit der Verabschiedung der Geschäftsordnung der AfK Klärungsstelle ist nun am 6. Mai 2021 ihre Konstituierung abgeschlossen. Die Klärungsstelle kann ihre Aufgabe vollumfänglich wahrnehmen. Geschäftsführung, Sekretariat und Betreuung der Klärungsstelle werden durch die Hauptgeschäftsstelle des DVGW e. V. wahrgenommen.

Die Geschäftsordnung dient der Fortsetzung und Weiterentwicklung der langjährigen und bewährten Zusammenarbeit zwischen den Partnern innerhalb der Arbeitsgemeinschaft für Korrosionsfragen. Die Einrichtung der Klärungsstelle verdeutlicht erneut, wie wichtig die technische Selbstverwaltung innerhalb der Branche, aber auch branchenübergreifend ist.

Klärungsstelle der AfK

Die AfK betreibt eine Klärungsstelle für Fragestellungen des Freileitungsmonitorings und weiteren Beeinflussungsfragen zwischen Stromübertragern und Rohrleitungsbetreibern. Die Klärungsstelle dient als Instrument, Rechtsstreitigkeiten über Fragen der Beeinflussung zu vermeiden und Lösungsvorschläge außergerichtlich zu erarbeiten. Die entsprechend dazu verabschiedete Geschäftsordnung dient der Fortsetzung und Weiterentwicklung der langjährigen und bewährten Zusammenarbeit zwischen den Partnern innerhalb der Arbeitsgemeinschaft für Korrosionsfragen. Ziel der Zusammenarbeit ist, Beeinflussungsfragen zwischen den Partnern einvernehmlich auf der Grundlage der Gleichberechtigung zu regeln und Rechtsstreitigkeiten hierüber möglichst zu vermeiden. Bei der Behandlung von Beeinflussungsfragen werden Rohrleitungs-, Energie-, Bahn-, Informations- und Telekommunikationsanlagen aufgrund ihrer außerordentlichen öffentlichen Bedeutung gleichrangig behandelt.

Die Klärungsstelle ist als Gremium innerhalb der Arbeitsgemeinschaft für Korrosionsfragen angesiedelt. Die Zusammensetzung erfolgt sowohl mit Experten zu Beeinflussungsfragen als auch mit Juristen. Die Klärungsstelle verpflichtet sich, alle möglichen Interessensgruppen zu berücksichtigen. Daher ist die Mitgliedschaft prinzipiell für jede Interessensgruppe möglich. Der Zweck der Klärungsstelle verdeutlicht wiederholt, wie wichtig die technische Selbstverwaltung innerhalb der Branche, aber auch branchenübergreifend ist. Die Geschäftsführung, Sekretariat und Betreuung der Klärungsstelle wird durch den DVGW e. V. wahrgenommen.

Geschäftsstelle der AfK
Bei Interesse an einer Mitarbeit, Rückfragen zur AfK sowie zum Regelwerk und im Falle konkreter Streitigkeiten und Fragstellungen bei Beeinflussungen können Sie sich gern an die Geschäftsstelle der AfK – Arbeitsgemeinschaft für Korrosionsfragen beim DVGW e. V. wenden.
Peter Frenz
Hauptgeschäftsstelle / Wasserversorgung

Telefon+49 228 91 88-654