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Pestizide: Vorsorgender Gewässerschutz

In Kooperation mit dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und anderen Institutionen hat der DVGW Kriterien zur Meldung von Rückständen von Pestiziden im Grund- und Rohwasser erarbeitet. In einem Positionspapier erklärt der DVGW wie Gewässerschutz und chemischer Pflanzenschutz zu vereinbaren sind.

Gewässerschutz und Pestizide; © Foto: CC0-Lizenz
Gewässerschutz und chemischer Pflanzenschutz

Einträge von Pflanzenschutzmitteln vermeiden

Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel, es kann durch nichts ersetzt werden. Unsere Gewässer sind ein wesentlicher Bestandteil des Naturhaushaltes. Sie müssen so geschützt und behandelt werden, dass der bestmögliche ökologische und chemische Zustand erreicht oder erhalten wird (EU-WRRL, 2000).

Der chemische Pflanzenschutz hat unter dem Aspekt einer gesicherten und wirtschaftlichen Nahrungsmittelversorgung eine gesellschaftlich anerkannte Berechtigung. Rückstände von Pflanzenschutzmitteln sind in Gewässern unerwünscht und werden trotz strenger Zulassungsvorschriften nach wie vor in Grund- und Oberflächengewässern sowie im Rohwasser nachgewiesen. Deshalb ist der Eintrag von Pflanzenschutzmitteln oder deren Abbauprodukte in die Gewässer zu vermeiden.

Runder Tisch Wasserwirtschaft/Pflanzenschutz legt Broschüre "Pflanzenschutzmittel kompakt" vor
Cover der Broschüre "Pflanzenschutzmittel kompakt"
Pflanzenschutzmittel kompakt; hg. von BDEW, DVGW und Industrieverband Agrar e.V. (IVA) © DVGW-TZW

Datenerhebung erfolgt aus der Rohwasserdatenbank Wasserversorgung Pflanzenschutzmittel (RWDB PSM)

Die aktuelle Broschüre „PFLANZENSCHUTZMITTEL KOMPAKT“ beschreibt die Ergebnisse der Kooperation von Wasserversorgungsunternehmen und Pflanzenschutzmittelherstellern zum Schutz der Trinkwasserressourcen. Die Broschüre enthält die aktuellsten Auswertungen der RWDB PSM, die auf Basis der bereitgestellten Analysenergebnisse erstellt wurden und Fallbeispiele von betroffenen Wasserversorgern. Standpunkte und Erfahrungen der Partner dieses Runden Tisches und ihre gemeinsamen Ziele für die Zukunft werden aufgezeigt. Eine Kurzfassung ist in Form eines Flyers verfügbar.

Rohwasserdatenbank Wasserversorgung Pflanzenschutzmittel (RWDB PSM)

Seit 2009 trifft sich der Runde Tisch Wasserwirtschaft/Pflanzenschutzmittelindustrie, der u.a. die Rohwasserdatenbank Wasserversorgung Pflanzenschutzmittel (RWDB PSM) betreibt. Die Datenbank gibt einen bundesweiten Überblick über die tatsächliche Belastungssituation mit Pflanzenschutzmittelwirkstoffen und ihren Metaboliten im Rohwasser. Werden dort Auffälligkeiten gemeldet, leiten die Beteiligten am Runden Tisch für das jeweils betroffene Gebiet Gegenmaßnahmen ein. Die RWDB PSM umfasst ca. 74.000 PSM-Analysen von 1.150 Wasserversorgungsunternehmen. In der Rohwasserdatenbank liegen Analysen von 296 zugelassenen bzw. 87 nicht mehr zugelassenen Wirkstoffen und 90 Metaboliten vor.

Bekanntmachungen, Meldungen und Maßnahmen zum Thema Gewässerschutz und Pestizide

Erhalten Sie einen Überblick zu den Initiativen des Gesetzgebers, des DVGW und seiner Partner, die im Rahmen des vorsorgenden Gewässerschutzes unternommen werden.

Mit der beigefügten Stellungnahme fordert der DVGW vom BMEL den Aufbau eines bundesweiten elektronischen Registers für PSM-Anwendungsdaten. Anlass ist die Umsetzung der neuen Agrarstatistikverordnung (EU) 2022/2379 (sog. SAIO-Verordnung) und der Durchführungsverordnung (EU) 2023/564 zur EG-PSM-Verordnung (EG) 1107/2009. Diese Durchführungsverordnung konkretisiert sowohl die Aufzeichnungspflichten für PSM-Anwender: welche Wirkstoffe, in welchen Mengen, auf welchen Flächen, zu welcher Kultur und zu welchem Zeitpunkt. Und sie gibt vor, dass diese Daten auf Anforderung den zuständigen Behörden in elektronischer übermittelt werden müssen. Diese Regelungen gelten ab dem 1.1.2026. 

Der nun vom BMEL vorgelegte Gesetzentwurf ändert neben dem Agrarstatistikgesetz für den Teil PSM-Anwendungsdaten zusätzlich das PflSchG, wodurch das BMEL die Ermächtigung erhält, per Verordnung verbindliche Vorgaben für die elektronische Aufzeichnung und Übermittlung von PSM-Anwendungsdaten zu machen. 

Der DVGW nimmt das zum Anlass, seine langjährige Forderung nach der Verfügbarkeit von flächenscharfen Daten zu den PSM-Anwendungen in den Trinkwassereinzugsgebieten hier mit einzubringen. Da allein aufgrund der agrarstatischen Verpflichtungen aus der SAIO-Verordnung eine zentrale Datenplattform für die Meldung und Verarbeitung agrarstatischer Daten aus den landwirtschaftlichen Betrieben ausgebaut wird und für diesen Zweck auch die Nutzbarkeit der InVeKos-Daten verbessert werden soll, ist es aus unserer Sicht der richtige Zeitpunkt, nun auch mit überschaubarem Zusatzaufwand ein bundesweites Register für PSM-Anwendungsdaten aufzubauen.

Empfehlungen des Umweltbundesamtes für das Grundwassermonitoring

Das Umweltbundesamt (UBA) hat am 25. April 2019 eine Aktualisierung seiner „Empfehlungsliste für das Monitoring von PSM-Metaboliten in deutschen Grundwässern“ mit 52 PSM-Metaboliten veröffentlicht, deren Berücksichtigung im Rahmen des Grundwassermonitoring der Länder wie auch der Wasserversorger in landwirtschaftlich geprägten Gebieten empfohlen wird.

Die Liste der 52 Metaboliten sowie ihre Prioritätsstufe sind jedoch in Bezug auf die Version von August 2018 gleichgeblieben. Bei folgenden Metaboliten hat sich die Relevanzbeurteilung geändert:

  • Trifluoracetat (TFA, Trifluoressigsäure): nrM statt vrM
  • IN-A4098: nrM statt vrM
  • Hydroxyl-Isopyrazam: xM statt nrM
  • CGA 62826: nrM statt vrM

Das UBA betont, dass die Liste als generelle Empfehlung zu verstehen ist, die ggf. regional nach dominierenden Anbaukulturen anzupassen ist. Die Kategorie "vorläufig relevanter Metabolit" (vrM) ist nicht mehr enthalten; stattdessen ist die Kategorie "xM" eingeführt worden. Die Kategorie "xM" dient nur zur Priorisierung der Messempfehlung, sie hat keine unmittelbaren regulatorischen Konsequenzen in der Pflanzenschutzmittelzulassung und bedingt auch keine entsprechenden Handlungsempfehlungen.
Es ist geplant, die Empfehlungsliste regelmäßig gemäß aktuellem Stand von Wissenschaft und Technik sowie den Genehmigungsverfahren anzupassen. Die jeweils aktuelle Liste steht auf der Homepage des UBA.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat den Ablauf von Fundaufklärungen bei Grenz- und Leitwertüberschreitungen von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen und -metaboliten im Grundwasser erheblich beschleunigt. Künftig sollen Fundaufklärungen innerhalb von 18 Monaten abgeschlossen sein. Davon entfallen 10 Monate auf die Erstellung der Fundaufklärung durch den bzw. die Zulassungsinhaber.

Außerdem wird das BVL künftig regelmäßig über die Ergebnisse abgeschlossener Fundaufklärungen berichten. In der Vergangenheit hatte der DVGW wiederholt beklagt, dass sich Fundaufklärungen oft über viele Jahre hinziehen, für Wasserversorger intransparent sind und teilweise ergebnislos im Sande verlaufen.
Zur Beschleunigung des Verfahrens wurden Zuständigkeiten, Kommunikationsabläufe und Fristen für jeden Schritt festgelegt und ein vereinfachter Meldebogen entwickelt. Das Verfahren zur Fundaufklärung ist unter www.bvl.bund.de/fundaufklaerung.html beschrieben, wo auch das Meldeformular zum Download bereitsteht und Ansprechpartner benannt sind.

Ab sofort können betroffene Parteien – und dazu gehören ausdrücklich auch die Wasserversorgungsunternehmen – dem BVL Funde melden. Ein „Fund“ ist eine validierte Detektion im Grundwasser von:

  • > 0,1 µg/L von Wirkstoffen und relevanten Metaboliten (Grenzwert) oder
  • > 10 µg/L von nicht relevanten Metaboliten (Leitwert)

Bereits eine einmalige Überschreitung des Grenz- oder Leitwertes führt zu der Veranlassung eines Fundaufklärungsverfahrens. Wird bei nicht relevanten Metaboliten der Leitwert eingehalten, aber der im Trinkwasserrecht geltenden Gesundheitliche Orientierungswertes (GOW) überschritten, dann empfiehlt das BVL dem Zulassungsinhaber ein Fundaufklärungsverfahren.

Das Meldeformular sowie die verbesserten Verfahrensabläufe wurden auf Initiative des DVGW im Rahmen des „Nationalen Aktionsplans zur Nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln“ (NAP Pflanzenschutz) durch die Unterarbeitsgruppe „Trinkwasser“ gemeinsam mit BVL, Umweltbundesamt, LAWA, DBVW, Pflanzenschutzdiensten der Länder und Industrieverband Agrar erarbeitet.

Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Nicht relevante Metaboliten in Einzugsgebieten von Trinkwassergewinnungsgebieten

In 20 Wasserschutzgebieten und Wassereinzugsgebieten von Brunnen der öffentlichen Trinkwasserversorgung in Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit – kurz BVL – Anwendungsverbote für verschiedene Pflanzenschutzmittel ausgesprochen. Das BVL ist die nationale Zulassungsstelle für Pflanzenschutzmittel und legt nach § 36 des Pflanzenschutzgesetzes im Rahmen der Zulassung für Pflanzenschutzmittel Risikominderungsmaßnahmen zum Schutz des Grundwassers fest.

Die betroffenen Wasserversorger hatten dem BVL Überschreitungen der Leitwerte für bestimmte Abbaubauprodukte der PSM-Wirkstoffe Chloridazon, Metazachlor und S-Metolachlor im Grundwasser gemeldet. Damit diese nicht zu einer Gefahr für die Trinkwasserversorgung werden, hat das BVL die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, die diese Wirkstoffe enthalten, untersagt.

Zur Verbesserung des vorsorgenden Schutzes der Trinkwasserressourcen hatten BVL und DVGW zuvor Kriterien für die Identifizierung kritischer Belastungen und eine Vorgehensweise für die Meldung von Befunden durch die Wasserversorger an die Zulassungsbehörde für Pflanzenschutzmittel erarbeitet. Im Fokus stehen die so genannten nicht relevanten Metaboliten von Pflanzenschutzmitteln, Abbauprodukte, die sich vergleichsweise häufig in der Umwelt nachweisen lassen. BVL und DVGW haben vereinbart, dass für diese Stoffgruppe im Grundwasser der für die Trinkwasserversorgung genutzten Einzugsgebiete ein Leitwert von 10 µg/l gilt, an den Brunnen der Wasserversorger gilt sogar ein verschärfter Leitwert von 3 µg/l.

Anfang 2016 hatte der DVGW seine Mitgliedsunternehmen über die Möglichkeit zur Meldung von Befunden an das BVL informiert und zur Nutzung dieses Verfahrens aufgerufen. Das BVL hat die daraufhin eingegangenen Befundmeldungen geprüft und am 29.1.2018 die deutliche Ausweitung der Anwendungsbeschränkungen bekannt gegeben. Bis dahin galten diese Beschränkungen nur in 3 Gebieten in Nordrhein-Westfalen.

Die Anwendungsbeschränkungen werden mit Bekanntmachung automatisch Bestandteil der pflanzenschutzrechtlichen Zulassung derjenigen Pflanzenschutzmittel, die die genannten Wirkstoffe enthalten und bei deren Anwendung die einschlägige Anwendungsbestimmung NG 301 zu beachten ist. Das Bundesumweltministerium hat auf Anfrage des DVGW hierzu ausdrücklich klargestellt, dass die Anwendungsbeschränkungen keine ausgleichspflichtigen Tatbestände im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes sind. Vorbehaltlich anderweitiger landesrechtlicher Regelungen, entsteht den betroffenen Landwirten also kein Nachteil, der von den Wasserversorgern oder Wasserbehörden finanziell auszugleichen wäre.

Das BVL informiert über die aktuellen Anwendungsbeschränkungen und die Möglichkeit zur Meldung von Befunden ausführlich unter https://www.bvl.bund.de/NG301.

Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) II
Vorsorgender Gewässerschutz

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit reagiert auf Pflanzenschutzmittel-Funde

Seit dem 4. Februar 2016 können Wasserversorgungsunternehmen bundesweit auffällige Befunde nicht relevanter Metaboliten im Rohwasser von Trinkwassereinzugsgebieten bzw. Wasserschutzgebieten melden. Mit dem Schreiben vom 4. Februar 2016 informierte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Wasserversorgungsunternehmen über die neu geschaffene Maßnahme zur Verbesserung der Wasserqualität. 

Dieser Schritt ist ein wichtiger Beitrag für den vorsorgenden Gewässerschutz – besonders in den sensiblen Einzugsgebieten von Trinkwassergewinnungsanlagen. Ihm sind intensive Diskussionen mit dem BVL und Umweltbundesamt (UBA) vorausgegangen. Wir haben die Problematik gemeinsam mit den Kollegen vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) erörtert.

Das Ergebnis sind Vorschläge zur inhaltlichen Ausgestaltung der Kriterien für das Meldeverfahren – nach vorangegangen Beratungen in den DVGW-Gremien. Grundlage für die Meldung ist die Detektion von Konzentrationen für mindestens einen nicht relevanten Metaboliten (nrM) eines PSM-Wirkstoffes (Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffes) im Grund-/Rohwasser, die folgende vier Kriterien erfüllen:

  • Überschreitungen von 3,0 μg/L in einer Rohwasserentnahmestelle und/oder von 10,0 μg/L in einer Vorfeldmessstelle in der Art, dass
  • in drei Messungen im Abstand von mindestens sechs Monaten innerhalb von drei Jahren Konzentrationen derselben Substanz oberhalb des Leitwertes detektiert wurden,
  • die jüngste der vorgelegten Probennahmen höchstens sechs Monate vor dem Zeitpunkt der Meldung liegt und
  • es wahrscheinlich ist, dass der Eintrag in das Grundwasser auf die sachgerechte und bestimmungsgemäße landwirtschaftliche Anwendung und nicht auf bauliche Mängel oder Defekte an der/den Rohwasserentnahmestelle/n bzw. Vorfeldmessstelle/n zurückzuführen ist und dass Probenahme, Probentransport sowie die analytische Bestimmung der Substanzen nach aktuellem Stand der Technik durchgeführt wurden.

Die genannten Kriterien sind nach Auskunft des BVL nicht abschließend und werden ggf. angepasst. Weitere Informationen stellt das BVL in Kürze auch auf seiner aktualisierten Webseite zur Verfügung.

Mit Blick auf die diesjährige Aktualisierung der BVL-Liste, d.h. Auflistung von Gebieten, die für die Anwendung eines PSM-Wirkstoffes ausgenommen werden, hat das BVL eine Rückmeldefrist bis 4. März 2016 festgelegt.

Sofern Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten, füllen Sie dazu das im Downloadbereich hinterlegte Meldeformblatt sowie die Excel-Anlage elektronisch aus. Anschließend übersenden Sie bitte die Dateien samt Anlagen an die Abteilung Pflanzenschutzmittel des BVL unter 200(at)bvl.bund.de.

Später eingehende Meldungen werden für die Aktualisierung der Liste für das Jahr 2017 berücksichtigt. Über eine kurze Information an den DVGW-Bereich Wasser, Dr. C. Castell-Exner castell-exner(at)dvgw.de, würden wir uns freuen.

DVGW-Positionspapier zu Gewässerschutz und chemischer Pflanzenschutz

Im folgenden erhalten Sie die Möglichkeit, das DVGW-Positionspapier herunterzuladen:

DVGW zur Novellierung der Grundwasserverordnung

Der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) begrüßt die in der Novellierung der Grundwasserverordnung vorgesehene Einführung eines Schwellenwerts für pflanzenschutzrechtlich nicht relevante Metaboliten. Bei diesen Metaboliten handelt es sich um Abbauprodukte der eigentlichen Wirkstoffe. Diese sind zwar aus Sicht des Pflanzenschutzes nicht mehr relevant, können aber aus Sicht des Gewässer- und Gesundheitsschutzes durchaus kritisch sein.

Der DVGW fordert daher in seiner Stellungnahme einen flächendeckend geltenden Schwellenwert von 1 Mikrogramm pro Liter entsprechend des in Deutschland bewährten Konzepts der gesundheitlichen Orientierungswerte. 

DVGW-Forschungsbericht zur Gewässerbelastung durch Pestizide

Im Rahmen der DVGW-Studie W 1/02/05 wurde die Befundsituation von Pflanzenschutzmitteln und PSM-Abbauprodukten in Grund- und Oberflächenwässern Deutschlands erarbeitet und dargestellt. Dazu wurden im Frühjahr 2006 eine Umfrage unter allen DVGW-Mitgliedsunternehmen Wasser durchgeführt und Datenbanken verschiedener regionaler und überregionaler Verbände der Wasserwirtschaft ausgewertet. Zudem waren von einigen Länderbehörden Trinkwasserdaten zur Verfügung gestellt worden. 

Nachfolgend finden Sie die Studie, die Präsentation der Studie sowie ein Artikel zu den Ergebnissen.

Aufgaben im Bereich Pflanzenschutzmittel – für Anwender
Fachseite des BVL zum Thema Leitwert-Überschreitungen
  • Anwendungsbeschränkungen für bestimmte Pflanzenschutzmittel
  • Informationen zum Schutz von Grundwasservorkommen
Zur Website des BVL

Regelwerke zum Ressourcenmanagement

Weiterführende Informationen für Mitglieder

DVGW-Rundschreiben zu möglichen Anwendungsverboten seitens des BVL für nicht-relevante Metaboliten von Pflanzenschutzmitteln nach Datenlage der Wasserversorger

Unterzeichnung der Vereinbarung „Gemeinsam die Zukunft sichern –Zusammenarbeit von Wasserversorgung und Agrarchemie in Deutschland“am 22. Januar 2009 in Berlin

Kontaktieren Sie uns
Fragen und Anmerkungen zum Thema Pestizide können Sie uns per E-Mail oder telefonisch zukommen lassen.
Dr. Daniel Petry
Hauptgeschäftsstelle / Wasserversorgung

Telefon+49 228 91 88-856