Eine Duscharmatur, aus der heißes Wasser und Dampf strömen

Legionellen in der Trinkwasserinstallation: Vermehrung und Vermeidung

Informationen für Immobilienbesitzer, Mieter, Gesundheitsämter und Fachleute

Dusche mit Wasserdampf; © adobe.stock.com / Nikkytok

Legionellen im Trinkwasser - eine vermeidbare Gesundheitsgefährdung

Schon einfachste Maßnahmen schützen gegen die Bakterien

Aufgrund des steigenden Komfortgedankens im Warmwasserbereich und durch Energieeinsparungen können Legionellen in Trinkwasserinstallationen zu Problemen führen. Der DVGW bietet den Betreibern einer Trinkwasserinstallation wichtige Informationen, Empfehlungen und Hinweise; so können sie ihre Pflichten als Betreiber oder Mieter erfüllen und konkrete Maßnahmen gegen eine übermäßige Vermehrung von Legionellen ergreifen. Fachleute und Gesundheitsämter erhalten weiterführende Informationen zum Thema.
Was sind Legionellen und warum sind sie gefährlich?
Eine 3D-Darstellung einer menschlichen Lunge in einem durchsichtigen Körper, daraus herausstechend eine Großaufnahme von grünen, stabförmigen Bakterien, den Legionellen
Legionellen können in der menschlichen Lunge schwere Infektionen hervorrufen © stock.adobe.com / Alex Kock

Legionellen sind stäbchenförmige Bakterien, die natürlicherweise in kleinsten Konzentrationen in vielen Trinkwässern vorkommen können. Sie sind fakultativ-pathogene Krankheitserreger, d. h. sie können unter bestimmten Bedingungen eine Infektion bei Menschen auslösen. Zum Kontakt mit Legionellen und zu Lungenerkrankungen kann es beim Einatmen von legionellenhaltigen, lungengängigen Aerosolen kommen – feinsten, zerstäubten Wassertropfen – wie sie zum Beispiel beim Duschen entstehen. 

Wenn Legionellen in größerer Anzahl in die Lunge gelangen, kann für Menschen mit Vorerkrankungen eine Gefährdung der Gesundheit gegeben sein. Zum einen lösen Legionellen das „Pontiacfieber“ aus. Diese grippeähnliche Erkrankung heilt meistens ohne Behandlung wieder aus. Zum anderen kann sich aber auch eine schwere Lungenentzündung entwickeln, die sogenannte „Legionärskrankheit”. Sie kann tödlich verlaufen und ist meldepflichtig.


Besonders gefährlich sind Legionellen für ältere Menschen und Menschen mit geschwächtem Immunsystem, wie z. B. bei chronischen Erkrankungen oder beim Erhalt immunsuppressiver Therapien. Es besteht jedoch keine Gefahr, dass infizierte Personen andere Menschen anstecken können. Weitere Informationen zu durch Legionellen ausgelöste Erkrankungen und die daraus resultierende Meldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz gibt ein Ratgeber des Robert-Koch-Instituts. 

Für gesunde Menschen ist das Risiko sehr gering, an einer Legionellose zu erkranken. Auch das Trinken von Trinkwasser mit Legionellen oder die Zubereitung von Speisen mit diesem Trinkwasser ist nicht gefährlich. 

Eigentümer von Trinkwasserinstallationen sind in der Pflicht
Querschnittsgrafik eines Hauses zeigt den Übergang von draußen zur Trinkwasserinstallation und insbesondere die Hauptabsperrvorrichtung
Ab der Hauptabsperrarmatur (HAE) beginnt der Verantwortungsbereich des Besitzers der Trinkwasserinstallation. © DVGW

Der Betreiber der Trinkwasserinstallation (in der Regel ist das der Eigentümer) ist für die Trinkwasserinstallation verantwortlich und dafür, dass von dieser keine Gefährdung für die mit Trinkwasser versorgten Verbraucher:innen ausgeht. Genauere Informationen dazu finden Sie in unseren beiden Ratgebern Wasser “Sicherheit bis zum Wasserhahn” und “Legionellen” weiter unten auf der Webseite unter “Weiterführende Publikationen für Verbraucher”.

Wann vermehren sich Legionellen?

In der Trinkwasserverteilung der öffentlichen Trinkwasserversorgung können sich Legionellen nicht vermehren – sie finden dort keine guten Bedingungen vor. Auf dem Weg durch die häusliche Trinkwasserinstallation zu den Entnahmestellen der Verbraucher (Waschtische, Duschen) können diese Bakterien jedoch optimale Bedingungen finden, um sich zu vermehren. 

Legionellen können sich nur dann in relevanten Mengen in der Trinkwasserinstallation vermehren, wenn die Bedingungen für sie günstig sind. Drei Faktoren spielen bei der Vermehrung von Legionellen eine Rolle: 

  • Aufenthaltszeit in der Trinkwasserinstallation
  • Temperatur des Trinkwassers
  • Nährstoffe

Um die Vermehrung von Legionellen zu vermeiden, muss ein regelmäßiger Wasseraustausch in der Trinkwasserinstallation sichergestellt sein. Dies ist dann der Fall, wenn jede Entnahmestelle regelmäßig genutzt wird und es sich um eine Trinkwasserinstallation handelt, die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik geplant, gebaut und betrieben wird.  

Es muss der Temperaturbereich vermieden werden, in dem sich Legionellen besonders wohlfühlen (25 °C bis 45 °C).

Ein Eintrag von Nährstoffen in das Trinkwasser kann insbesondere durch die verwendeten Produkte und Materialien erfolgen. Deswegen dürfen nur trinkwassergeeignete Produkte und Materialien verwendet werden. 
 

Wie kann eine Vermehrung von Legionellen verhindert werden?

Wenn die Trinkwasserinstallation nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik geplant, errichtet und betrieben wird, können sich Legionellen in der Trinkwasserinstallation nicht vermehren.

Was das im Einzelnen bedeutet, erklären wir leicht verständlich in der Ausgabe "Hygienisch sicherer Betrieb von Trinkwasserinstallationen" unserer Kompaktinformation rund um Trinkwasser und Trinkwasserinstallation (twin).
Das sind sieben wichtige Maßnahmen für den korrekten Betrieb einer Trinkwasserinstallation:
Querschnittsgrafik durch ein Wohnhaus mit blau hervorgehobenen Wasserleitungen und den Geräten, die daran hängen
Trinkwasserinstallation mit blauen Trinkwasserrohrleitungen in einem Wohnhaus © DVGW

Nutzen Sie alle Entnahmestellen für Trinkwasser regelmäßig, damit das Trinkwasser nicht zu lange in den Leitungen steht. Gäste-WC und Kellerwasserhähne sowie Gartenwasseranschlüsse nicht vergessen!

Welche Bestandteile eine Trinkwasserinstallation hat, erfahren Sie auf einem virtuellen Rundgang durch unser interaktives Wohnhaus.

Grafik eines Kellerraums mit einem Waschbecken
Wird das Waschbecken nur selten genutzt, "steht" das Trinkwasser in der Rohrleitung zwischen Waschmaschine und Waschbecken und kann sich erwärmen. © DVGW

Trinkwassertemperaturen unter 25 °C verhindern die Vermehrung von Legionellen. Regelmäßiger Wasseraustausch sorgt für frisches und kühles Trinkwasser, wie es vom Wasserversorgungsunternehmen geliefert wird!

Das DVGW-Technologiezentrum Wasser TZW hat die Prozesse und Faktoren untersucht, die die Vermehrung von Legionellen im Kaltwasser beeinflussen. Die Forschungsergebnisse zeigen, dass bei einem Betrieb der Trinkwasserinstallation kalt gemäß dem aktuellen DVGW-Regelwerk keine gesundheitliche Gefährdung durch eine übermäßige Vermehrung von Legionellen besteht (W 201629).

Graik eines Kellerraums mit einer Trinkwasserinstallation. Herangezoomt sind die Zirkulationspumpe und der Trinkwassererwärmer.
Zirkulationspumpe und Trinkwassererwärmer © DVGW

Eine Trinkwassertemperatur von mindestens 55 °C an jeder Stelle im Zirkulationssystem verhindert die Vermehrung von Legionellen. Stellen Sie die Wassertemperatur an Ihrer Trinkwassererwärmungsanlage richtig ein. Eine vorhandene Zirkulationspumpe sollte rund um die Uhr angeschaltet bleiben. Auch bei Untertischgeräten oder Durchflusstrinkwassererwärmern sollte eine Temperatur von mindestens 50 °C eingestellt werden. 

Aus hygienischer und energetischer Sicht ist eine regelmäßige Erwärmung des Trinkwassers auf Temperaturen höher als 60 °C (z. B. einmal wöchentlich auf 70 °C, oft „Legionellenschaltung“ genannt) nicht notwendig und auch nicht sinnvoll.

Energieeinsparung in der Trinkwasserinstallation

Das Umweltbundesamt hat am 11. Dezember 2020 klar gestellt, dass der Gesundheitsschutz eindeutig über der Möglichkeit der Energieeinsparung steht ("Kollisionsregel").

Der DVGW hat in den letzten Jahren in zwei Diskursen mit der Fachöffentlichkeit das Thema “Energieeinsparungen in Trinkwasserinstallationen” diskutiert. Hierbei wurde bestätigt, dass eine Trinkwassertemperatur von 55 °C im gesamten Zirkulationssystem sicher vor einer Vermehrung von Legionellen schützt.

Drei Flyer liegen fächerartig übereinander, im Bild ist eine Hand zu sehen, die ein Glas unter den Strahl eines Wasserhahns hält
Sicherheit bis zu Ihrem Wasserhahn - Inklusive Checkliste für Ihre Trinkwasser-Installation © wvgw

Die Inspektion (Sichtprüfung) und einige weitere Arbeiten können Sie selbst erledigen, die Wartung muss durch ein zugelassenes Installationsunternehmen erfolgen. Nähere Informationen zur Inspektion finden Sie auf unserer Verbraucherseite zur Trinkwasserinstallation oder in der Broschüre “Sicherheit bis zu Ihrem Wasserhahn” (mit Checkliste!), die Sie bei Ihrem Wasserversorgungsunternehmen anfordern können.

Welche Bestandteile eine Trinkwasserinstallation hat, erfahren Sie auf einem virtuellen Rundgang durch unser interaktives Wohnhaus.

© iStock.com / Andrey Popov

Arbeiten an Trinkwasserinstallationen dürfen nur Installateurfachbetriebe durchführen, die in ein Installateurverzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmens eingetragen sind (Vertragsinstallationsunternehmen). Das für Sie gültige Installateurverzeichnis finden Sie in der Regel unter den entsprechenden Stichwort auf der Webseite Ihres Wasserversorgungsunternehmens. 

Grafik: Ein Wasserhahn mit einem vollen Glas Wasser, umringt von den EU-Sternen.
Das neue EU-Kennzeichen für unbedenkliche Armaturen und Leitungen, die mit Trinkwasser in Kontakt kommen © EU 2026

Die Betreiber der Trinkwasserinstallation (Hauseigentümer) sind dafür verantwortlich, dass mit Armaturen und Leitungen keine Stoffe und Mikroorganismen ins Trinkwasser gelangen, die dort nicht hingehören. Deshalb ist darauf zu achten, dass für alle Geräte und Armaturen der Herstellernachweis der Trinkwassereignung vorliegt. Die Installateurfachbetriebe sind hierfür die Ansprechpartner. 

Ab 2027 können Sie trinkwassergeeignete Armaturen und Leitungen auch an der links stehenden Kennzeichnung erkennen.

Nähere Informationen dazu finden Sie auf unserer Webseite “Materialien im Kontakt mit Trinkwasser

Es muss verhindert werden, dass kaltes Trinkwasser in den Rohrleitungen erwärmt wird und warmes Trinkwasser in den Rohrleitungen abkühlt!
Diese Verlegung in einer Fußbodenheizung ist gefährlich: Da die Kaltwasserleitung zu dicht an der Heizspirale der Fußbodenheizung liegt, besteht die Gefahr der Legionellenvermehrung.

Damit sich das kalte Trinkwasser in den Rohrleitungen bis zu den Entnahmestellen der Verbraucher nicht übermäßig erwärmt, sollten die Rohrleitungen für das kalte Trinkwasser und für das warme Trinkwasser gedämmt und in getrennten Schächten verlegt werden. Achten Sie insbesondere bei der Verlegung von Fußbodenheizungen darauf, dass diese mit ausreichendem Abstand zu den Trinkwasserleitungen verlegt werden, um einen Wärmeübergang zu verhindern. Außerdem sollten Heizungsrohre nicht im gleichen Schacht wie die Rohrleitungen für das kalte Trinkwasser verlegt werden. 

Regelwerk und rechtliche Vorgaben

Die Trinkwasserverordnung verweist auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik zur Ausgestaltung der Anforderungen in der TrinkwV. Hier sind für den Bereich Trinkwasserinstallation neben den Regeln zur technischen Ausgestaltung der Trinkwasserinstallationen vor allem die Arbeitsblätter aus der DVGW W 551-Reihe zu nennen.

Der Gesetzgeber räumt den DVGW-Arbeitsblättern den Status von allgemein anerkannten Regeln der Technik ein. Der Anwender kann deshalb rechtssicher davon ausgehen, dass bei Beachtung der DVGW-Regeln zugleich den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprochen wird. So steht das DVGW-Regelwerk seit jeher für ein Höchstmaß an Qualität, Sicherheit und Umweltschutz im Sinne des Gesetzgebers, der Unternehmen und der Verbraucher.

Untersuchungsstellen

Jedes Bundesland hat eigene Untersuchungsstellen. Ihre Auflistung finden Sie hier zum Download.

Probennahme

DVGW-Information Wasser Nr. 74

In der DVGW-Information Wasser Nr. 74 „Hinweise zur Durchführung von Probennahmen aus der Trinkwasser-Installation für die Untersuchung auf Legionellen“ sind die wesentlichen Inhalte der Normen, Regelwerke und Empfehlungen dargestellt. Sie beschreibt die Probennahme zur Untersuchung einer lokalen Kontamination und der Untersuchung einer systemischen Kontamination.

Hinweise zur Durchführung von Probennahmen aus der Trinkwasser-Installation für die Untersuchung auf Legionellen

twin zur Probennahme

In Ergänzung zur DVGW-Information Wasser Nr. 74 gibt die twin Nr. 06 detaillierte Empfehlungen zur Probennahme selbst.

Wahl der Probennahmestellen

In seinem Artikel geht Wolfgang Hentschel zum einen auf die Wahl von Probennahmestellen bei der orientierenden Untersuchung ein und untersucht zudem detailliert die Bedeutung der peripheren Probennahmestellen. 

Trinkwasserverordnung

Die Trinkwasserverordnung sieht eine Untersuchungspflicht auf Legionellen für bestimmte Trinkwasserinstallationen vor (systemische Untersuchung, Näheres siehe FAQs). Die Trinkwasserverordnung gibt für Legionellen keinen Grenzwert sondern einen technischen Maßnahmenwert vor. Der technischen Maßnahmenwert bedeutet, dass bei dessen Erreichen oder Überschreiten in der Trinkwasserinstallation Maßnahmen ergriffen werden müssen; dazu gehören Vor-Ort-Begehung, Überprüfung auf Einhaltung der Technischen Regeln, schriftliche Risikoabschätzung und Sanierung. 

Die Trinkwasserverordnung nennt UBA-Empfehlungen, die zur Umsetzung der Anforderungen der Trinkwasserverordnung in Bezug auf Legionellen beachtet werden müssen:

Empfehlung des Umweltbundesamtes zur Legionellenuntersuchung

Das Umweltbundesamt (UBA) hat 2018 (plus aktualisiert 2022) eine Empfehlung zur systemischen Untersuchung von Trinkwasserinstallationen auf Legionellen nach Trinkwasserverordnung herausgegeben.

Eine überarbeitete UBA-Empfehlung wurde im Oktober 2025 veröffentlicht.

Diese UBA-Empfehlung erlangt erst rechtliche Verbindlichkeit im Rahmen der Trinkwasserverordnung, wenn in der Trinkwasserverordnung auf diese aktualisierte Fassung verwiesen wird. Bis dahin ist die Empfehlung zur Systemischen Untersuchung auf Legionellen (2018 und 2022) gültig. 

Empfehlung des Umweltbundesamtes zur Gefährdungsanalyse

Wird in einer Trinkwasserinstallation der technische Maßnahmenwert für Legionellen erreicht, sind verschiedene Maßnahmen durchzuführen. Dazu gehört die schriftliche Risikoabschätzung (früher Gefährdungsanalyse genannt) unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes für die Durchführung einer Gefährdungsanalyse gemäß Trinkwasserverordnung vom Dezember 2012.

Hilfestellung dazu gibt auch das DVGW-Arbeitsblatt W 551-2. Es dient als Grundlage für die Bewertung und die Beseitigung gesundheitlich relevanter mikrobieller Auffälligkeiten inklusive Legionellen und deren Ursachen und den damit im Zusammenhang stehenden betrieblichen und technischen Mängeln in Trinkwasserinstallationen.

Die UBA-Empfehlung von 2012 wurde überarbeitet und im Oktober 2025 veröffentlicht unter dem Titel: “Durchführung einer Risikoabschätzung in Bezug auf Legionella spec. gemäß § 51 Trinkwasserverordnung“. 

Diese UBA-Empfehlung erlangt erst rechtliche Verbindlichkeit im Rahmen der Trinkwasserverordnung, wenn in der Trinkwasserverordnung auf diese aktualisierte Fassung verwiesen wird. Bis dahin ist die UBA-Empfehlung zur Gefährdungsanalyse (2012) gültig. 

W 551-3 Reinigung und Desinfektion

Das DVGW-Arbeitsblatt W 551-3 dient als Grundlage für eine Vermeidung und Beseitigung von mikrobiellen Kontaminationen und unerwünschten Ablagerungen in Trinkwasserinstallationen im Sinn der Trinkwasserverordnung. Es beschreibt die Reinigung von Trinkwasserinstallationen und die Anlagendesinfektion von Trinkwasserinstallationen oder Teilen davon und benennt Anwendungsbereiche von Desinfektionsverfahren ebenso wie vorbeugende Maßnahmen zur Abwendung einer mikrobiellen Kontamination. Die kontinuierliche Desinfektion des Trinkwassers (Trinkwasserdesinfektion) ist dagegen im DVGW-Arbeitsblatt W 551-2 beschrieben.

Hygiene in der Trinkwasser-Installation – Teil 3: Reinigung und Desinfektion
DVGW-Arbeitsblatt W 551-2 Maßnahmen

In diesem Arbeitsblatt werden ausführliche Hinweise, zur Ermittlung, Bewertung und Beseitigung von hygienischen Mängeln in einer bestehenden Trinkwasserinstallation gegeben, die aufgrund von nicht regelkonformer Ausführung, nicht bestimmungsgemäßem Betrieb, fehlender Inspektion und Wartung oder Vernachlässigung und erforderlichen Instandsetzungsmaßnahmen entstanden sein können. 

Hygiene in der Trinkwasser-Installation – Teil 2: Hygienisch-mikrobielle Auffälligkeiten; Methodik und Maßnahmen zu deren Behebung
W 551-1 Legionellen

Das DVGW-Arbeitsblatt W 551-1 (früher DVGW-Arbeitsblatt W 551 (2004)) ist das wichtigste Regelwerk zur Prävention, Ursachenklärung und Beseitigung von Legionellenkontaminationen. 

Dieses DVGW-Arbeitsblatt wurde umfassend überarbeitet und als Entwurf mit dem Titel „Hygiene in der Trinkwasserinstallation – Teil 1: Prävention, Ursachenklärung und Beseitigung von Legionellenkontaminationen“ veröffentlicht. 

Trinkwassererwärmungs- und Trinkwasserleitungsanlagen; Technische Maßnahmen zur Verminderung des Legionellenwachstums; Planung, Errichtung, Betrieb und Sanierung von Trinkwasser-Installationen
Hygiene in der Trinkwasserinstallation – Teil 1: Prävention, Ursachenklärung und Beseitigung von Legionellenkontaminationen
DVGW-Information Wasser Nr. 90

In der DVGW-Information Wasser Nr. 90 finden Sie nähere Informationen und Erläuterungen zu einigen Vorgaben und Anforderungen des DVGW-Arbeitsblattes W 551.

Informationen und Erläuterungen zu Anforderungen des DVGW-Arbeitsblattes W 551
Weiterführende Publikationen und Forschungsberichte...

Das Praxishandbuch ist das Standardwerk für Installateure, Bauherren, Architekten, Gesundheitsämter und Wohnungsbaugesellschaften zum Umgang mit Legionellen in der Trinkwasserinstallation. Die darunter stehenden Broschüren sind Technische Regeln und Erläuterungen generell zur Trinkwasserinstallation.

Erkennung, Vermeidung und Maßnahmen unter Berücksichtigung der TrinkwV 2023

Ihre Ansprechpartnerinnen
Hygiene in der Trinkwasserinstallation, Legionellen
Hanna Wippermann
Hauptgeschäftsstelle / Wasserversorgung
Telefon+49 228 9188-860
Hygiene
Dr. Karin Gerhardy
Hauptgeschäftsstelle / Wasserversorgung
Telefon+49 228 91 88-653
Kontakt zum Erwerb von Broschüren für Fachkunden
Unsere Broschüren erhalten Sie über den wvgw Kundenservice und Vertrieb.
wvgw-Kundenservice
Vertrieb DVGW-Regelwerk
Telefon+49-228-919140