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Strahlenschutz: Wasserwerksrückstände und Radon am Arbeitsplatz

Für Arbeitsumgebungen gelten eigene Grenzwerte für die Konzentration von Radon in der Luft. Bei der Überarbeitung des europäischen Strahlenschutzrechts ist die natürlich vorkommende Radioaktivität in Rückständen in den Fokus gerückt. Für die Wasserwirtschaft ist dies insbesondere in Bezug auf die Wasserwerksrückstände wichtig.

Strahlenschutzrecht; © Copyright CC0-Lizenz
Allgemeine und besondere Notfallpläne des Bundes und der Länder

Im Strahlenschutzrecht sind die aufeinander abzustimmenden Notfallpläne von Bund und Ländern eine wichtige Neuerung im Bereich Notfallvorsorge. Diese Notfallpläne sollen alle an der Notfallreaktion beteiligten Organisationen in die Lage versetzen, bei möglichen Notfällen unverzüglich abgestimmte Entscheidungen zu treffen und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung rechtzeitig durchzuführen. Die allgemeinen und besonderen Notfallpläne des Bundes werden durch die Länder mit eigenen allgemeinen und besonderen Notfallplänen untersetzt, die für alle Referenzszenarien Konkretisierungen und Ergänzungen enthalten.

Das W 255 ist im Strahlenschutzgesetz als vorläufiger Notfallplan für die Trinkwasserversorgung im Fall eines radioaktivitätsbedingten Notfalles aufgenommen worden. Parallel dazu gelten Maßnahmeblätter für alle Umweltbereiche (z. B. Abfälle/Trinkwasser). Der Maßnahmenkatalog ist inhaltlich verkürzt und schematischer in der Darstellung als die Maßnahmenblätter.

Der Maßnahmenkatalog Trinkwasser und die dazu gehörigen Maßnahmenblätter wurden als Entwurf vom BfS erarbeitet und werden nun mit dem zuständigen DVGW-Gremium abgestimmt. Ziel ist es, auch weiter das DVGW W 255 als Notfallplan für die Trinkwasserversorgung im Strahlenschutzgesetz gelistet zu haben.

Radioaktivitätsbedingte Notfallsituationen
3. Änderung der Strahlenschutzverordnung

Der Bundesrat hat am 17.09.2021 die dritte Änderung der Strahlenschutzverordnung (StrSchV) beschlossen.

Gemäß geändertem § 155 StrlSchV ist die vom Bundesamt für Strahlenschutz anerkannte Stelle an den Radonmessungen zu beteiligen. Der anerkannten Stelle müssen nach der Messung die Messgeräte und die Informationen aus den Aufzeichnungen übermittelt werden. Sie kann die Messwerte der vorgeschriebenen Messungen und weitere Rahmendaten zum Arbeitsplatz von den für den Arbeitsplatz Verantwortlichen an das BfS weitergeben.

Messergebnisse und andere relevante Informationen über Radon an Arbeitsplätzen sind dazu geeignet, einen Beitrag zum Erkenntnisgewinn über die Radonsituation an Arbeitsplätzen sowie für den Umgang mit dem Risiko der Exposition durch Radon in Gebäuden zu liefern. Aus diesem Grund sollen die Informationen dem Bundesamt für Strahlenschutz für wissenschaftliche Untersuchungen und Auswertungen und damit zur Erfüllung seiner Aufgabe nach § 2 Absatz 3 des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamtes für Strahlenschutz nutzbar gemacht werden.

 

Strahlenschutzgesetz

Die europäische Richtlinie 2013/59/EURATOM wurde mit dem Strahlenschutzgesetz und der Strahlenschutzverordnung in nationales Recht umgesetzt. Mit der Verordnung, die eine Reihe von Einzelverordnungen enthält, wird das deutsche Strahlenschutzrecht fortentwickelt.

Unter die Strahlenschutzverordnung fällt auch das natürliche radioaktive Material (NORM naturally-occurring radioactive material). Dies betrifft in der Wasserversorgung Kiese, Sande, Harze und Kornaktivkohle aus der Grundwasseraufbereitung; diese werden als überwachungsbedürftige Rückstände gelistet. Deshalb müssen die Wasserversorger, die Grundwasser aufbereiten, nachweisen, dass sie mit ihren anfallenden Produktionsrückständen die Vorgaben des Strahlenschutzrechts einhalten. Der DVGW informiert und hilft: mit dem DVGW-Arbeitsblatt W 256 Wasserwerksrückstände sowie Forschungsberichten samt Excel-Tool und Begleitheft zur Expositionsabschätzung.

DVGW-Arbeitsblatt W 256 zu Wasserwerksrückständen im Dezember 2020 erschienen

Das DVGW-Arbeitsblatt W 256 dient als Hilfestellung für die WVU, ihre Pflichten aufgrund des Strahlenschutzrechts bei Wasserwerksrückständen zu kennen und zu erfüllen. Es gibt Hinweise zur Messung, zur Expositionsabschätzung und zur Entsorgung bzw. Weiterverwendung der Rückstände. Auch werden die Möglichkeiten der geforderten Expositionsabschätzung dargelegt. Hierzu hat der DVGW ein DVGW-Forschungsprojekt W 201503 (alt: W2-02-14) „Datenerhebung für eine Expositionsabschätzung gegenüber ionisierender Strahlung für Wasserwerksrückstände“ in Zusammenarbeit von TZW und dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) durchgeführt. Im Forschungsprojekt W 201925 "Radiologische Vorab-Bewertung von Rückständen der Grundwasseraufbereitung" wurden ein Exceltool samt Begleitheft als Hilfestellung erarbeitet.

Das Exceltool hilft dabei, folgende Fragen zu beantworten:

  • Fällt das Material unter das Strahlenschutzrecht, d h. ist es ein Rückstand im Sinn des Strahlenschutzgesetzes, und ist der Rückstand ggf. überwachungsbedürftig?
  • Sind beim Transport des Rückstandes vom Wasserwerk bei der Entsorgung oder Wiederverwertung Regelungen des Strahlenschutzes zu beachten?
  • In welcher Größenordnung kann die Strahlenbelastung (Dosis) für Beschäftigte beim Umgang mit dem Rückstand liegen, und in welcher Relation steht diese mit der natürlichen Strahlenbelastung?

 

Ansprechpartnerin
für fachliche Fragen zum Strahlenschutzrecht
Dr. Karin Gerhardy
Hauptgeschäftsstelle / Wasserversorgung

Telefon+49 228 91 88-653