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Rendering einer metallenen Hauptabsperreinrichtung mit einem Griff aus grünem Kunststoff

Metallene Werkstoffe

Bewertungsgrundlage für metallene Werkstoffe des Umweltbundesamtes und Technische Regeln des DVGW

Hauptabsperrvorrichtung für die Wasserleitung der Trinkwasserinstallation innerhalb eines Hauses; © DVGW
Bewertungsgrundlage des UBA

Für die Hygieneanforderungen an metallene Werkstoffe im Kontakt mit Trinkwasser gilt die "Bewertungsgrundlage für metallene Werkstoffe" des Umweltbundesamtes (UBA). Die Bewertungsgrundlage enthält eine Positivliste für metallene Werkstoffe.

Nur die dort genannten Werkstoffe dürfen Kontakt zum Trinkwasser haben. Das bedeutet, Betreiberinnen und Betreiber von Wasserversorgungsanlagen dürfen nur die in der Positivliste aufgeführten metallenen Werkstoffe im Kontakt mit Trinkwasser für die Errichtung oder Instandhaltung der Wasserversorgungsanlagen verwenden.

Zusätzlich enthält die Bewertungsgrundlage für metallene Werkstoffe Einsatzbeschränkungen für metallene Werkstoffe in Bezug auf Produkte und deren Verwendung in bestimmten Trinkwässern.

Technische Regeln zu metallenen Werkstoffen

Für die Rohre, Formstücke und Armaturen von Wasserversorgungsanlagen enthält das DVGW-Regelwerk je nach Art der Wasserversorgungsanlage verschiedene Planungsanforderungen. Für Trinkwasserinstallationen sind diese Anforderungen in DIN EN 806-2 und DIN 1988-200 festgelegt, für die Wasserverteilungsanlagen der Wasserversorgungsunternehmen in DVGW-Arbeitsblatt W 400-1.

Technische Regeln für Trinkwasser- Installationen - Teil 200: Installation Typ A (geschlossenes System) - Planung, Bauteile, Apparate, Werkstoffe; Technische Regel des DVGW
Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen - Teil 2: Planung
Technische Regeln Wasserverteilungsanlagen (TRWV); Teil 1: Planung
Weiterführende Informationen zu Metallen beim Einsatz im Trinkwasserbereich

Blei ist im Trinkwasser unerwünscht

Blei ist als Rohrwerkstoff in der Trinkwasserversorgung allgemein nicht mehr einzusetzen, da es zu gesundheitlichen Schäden führen kann. Aufgrund der gesundheitlichen Gefährdung wurde der Grenzwert für Blei im Trinkwasser auf 10 µg/l zum 1.12.2013 herabgesetzt. Eine erneute Reduktion auf 5 µg/l bis spätenstens 2036 ist in der im Dezember 2020 in Kraft getretenen Trinkwasser-Richtlinie verankert.

Der DVGW hat schon frühzeitig in Zusammenarbeit mit dem damaligen Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung, dem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft sowie dem Umweltbundesamt, dem BGW und dem ZVSHK darauf hingewiesen, dass die Bleirohre ausgetauscht gehören, um die Grenzwerte einzuhalten. 

Sind noch Bleileitungen in der Wasserversorgung oder in der Trinkwasser-Installation in Gebäuden vorhanden, sind die Nutzer des Trinkwassers durch die Wasserversorger bzw. durch den Hausbesitzer darüber zu informieren.

Nickel: Vernickelung von wasserberührten Oberflächen

Aus den Ergebnissen des Forschungsvorhabens "Nickelabgabe aus Anschlussschläuchen für Sanitärarmaturen mit vernickelten Verbindern" (W 10/01/07) ergibt sich, dass aus hygienischen Gründen auf eine Vernickelung von wasserberührten Oberflächen solcher Bauteile generell zu verzichten ist.  Eine technische Notwendigkeit für diesen Überzug ist ohnehin nicht gegeben.

Ihr Ansprechpartner für metallene Werkstoffe
Christoph Theelen
Hauptgeschäftsstelle / Wasserversorgung

Telefon+49 228 9188-857