Meldung vom 21.05.2025

Die im Koalitionsvertrag der 21. Legislaturperiode von CDU, CSU und SPD enthaltenen Formulierungen zur Abschaffung des sogenannten „Heizungsgesetzes“ und zur Einführung eines „neuen GEG“ sorgen aktuell weiterhin für erhebliche Verunsicherung und Zurückhaltung im Markt. 

Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Koalitionsvertrag zentrale Anliegen der führenden Akteure im Wärmemarkt aus Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, Handwerk, Gerätehersteller und Energieverbänden aufgreift. Jedoch besteht Klärungsbedarf!

Um eine erfolgreiche Wärmewende sicherzustellen und das Vertrauen aller Beteiligten zu stärken, ist eine Präzisierung der Zielrichtungen und Maßnahmen dringend erforderlich. Generell gilt, dass nur mit schneller Klärung, wie die „Abschaffung des Heizungsgesetzes“ und die Einführung eines überarbeiteten Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zu verstehen sind, sowie mit Umsetzung einer langfristig verlässlichen Bundesförderung, Sicherheit und Stabilität für alle Marktakteure gewährleistet werden können. Eine hohe gesellschaftliche Akzeptanz der Wärmewende ist essenziell. Die Transformationskosten müssen für Bürgerinnen und Bürger erschwinglich bleiben, während für die Gesamtkosten ein volkswirtschaftlich optimales Niveau gefunden werden muss.

Aufbauend auf unserem Appell vom 20. Februar 2025 für Klarheit und Verlässlichkeit in der Wärmewende appellieren wir daher eindringlich an die neue Bundesregierung und insbesondere an die zuständigen Bundesministerinnen für Wirtschaft und Energie sowie Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und den Bundesminister der Finanzen, folgende Kernforderungen zeitnah umzusetzen.

  1. Beseitigung der Verunsicherung mit Bekenntnis zum Klimaschutz: 
    Damit die klimapolitischen Ziele im Gebäudesektor erreichbar werden, muss die Modernisierung des Heizungsbestandes auf Basis von Anforderungen an den Einsatz erneuerbarer und klimaneutraler Energien in neuen Heizungsanlagen weiter vorangetrieben werden. Dazu bedarf es weiter eines unterstützenden, praxistauglichen und einfachen ordnungspolitischen (GEG-) Rahmens.
     
  2. Praxistaugliche Novelle des GEG und 1:1-Umsetzung der EPBD: 
    Wir teilen das Vorhaben, das GEG kurzfristig zu vereinfachen, transparent und praktikabel auszugestalten. Beziehen Sie die Branche mit ihrer Fachexpertise in die Ausgestaltung mit ein! 
    Die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) verbunden mit praxistauglichen Zielen im Gebäudebereich sollte in einem weiteren Schritt die vorgegebenen Anpassungen 1:1 in nationales Recht umsetzen. Ein langwieriger Gesetzgebungsprozess zur Umsetzung der EPBD wie bei der letzten GEG-Novellierung ist unbedingt zu vermeiden, um den Verbrauchern und Akteuren im Markt Sicherheit zu geben.  
     
  3. Verlässliche und langfristige Finanzierung und Förderung: 
    Eine langfristig verlässliche und attraktive Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sowie Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) schafft die erforderliche nachhaltige und wirksame Investitionssicherheit für Verbraucher und Unternehmen. Zudem ist das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) unverzichtbar und muss mit Zielrichtung Treibhausgasneutralität erhalten und fortentwickelt werden.
     
  4. GEG und Wärmeplanungsgesetz (WPG) zusammendenken: 
    Eine bessere Abstimmung zwischen GEG und WPG stellt sicher, dass Synergien in der Planung und Umsetzung der Wärmewende effizient genutzt werden. Eine schnelle und transparente Kommunikation, wo Infrastrukturen erhalten, transformiert oder neu entstehen werden, schafft Planungssicherheit und Vertrauen. Dabei muss sichergestellt sein, dass Akteure, wie beispielsweise Netzbetreiber, nur in dem Rahmen zur Rechenschaft gezogen werden können, in dem sie Verantwortung tragen.

Die unterzeichnenden Verbände appellieren daher an die Bundesregierung, rasch für Klarheit zu sorgen, eindeutige Rahmenbedingungen zu schaffen und bezahlbare und praxisgerechte Maßnahmen umzusetzen. Wir stehen für Gespräche bereit, um unser Praxiswissen über Zielerreichung, Finanzierung, kosteneffiziente Lösungen für die Beschleunigung der Wärmewende in den politischen Prozess einzubringen. 

 

Der Appell wurde unterzeichnet von 
Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. / Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie e.V. / Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. / Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. / Bundesverband Wärmepumpe e.V.  / Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. / Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. / Verband kommunaler Unternehmen e.V.  /  Zentraler Immobilien Ausschuss e.V.  / Die Gas- und Wasserstoffwirtschaft e.V. / Zentralverband Sanitär Heizung Klima / Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke e.V.  /  ZVEI e. V. (Verband der Elektro- und Digitalindustrie) 

Ansprechperson
Bei Fragen zur Meldung wenden Sie sich bitte an
Tilman Wilhelm
Hauptgeschäftsstelle, Standort Berlin / Ordnungspolitik, Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon+ 49 30 24 08 30-91