Der Referentenentwurf schafft einen Rahmen, in dem Effizienzmaßnahmen, erneuerbare Energien und klimaneutrale Gase komplementär und wirkungsorientiert zusammenwirken können. Voraussetzung für den Erfolg dieses Ansatzes ist jedoch, dass alle flankierenden Regelungen – auch im Miet- und Kostenrecht – diesem systemischen Leitbild folgen und keine einseitigen Anreize oder Belastungen setzen, die einzelne Energieträger strukturell benachteiligen. Nur so kann die Wärmewende im Gebäudesektor wirksam, bezahlbar und gesellschaftlich akzeptiert vorangebracht werden.
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