DVGW-Stellungnahme vom 28. Juni 2022

Mit der Änderung der Grundwasserverordnung werden die Voraussetzungen für die Berücksichtigung denitrifizierender Verhältnisse bei der Ausweisung von mit Nitrat belasteten Gebieten gemäß der Neufassung der AVV GeA geschaffen. Der DVGW unterstützt dieses Ziel und auch die mit diesem Änderungsentwurf verfolgte Vorgehensweise ausdrücklich.

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Dr. Daniel Petry
Hauptgeschäftsstelle / Wasserversorgung

Telefon+49 228 91 88-856
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Diese Stellungnahme ist Bestandteil der Themenseite Nitrat im Wasser.