Nachdem zum aktuellen Stand noch keine Ansprechpartner bei den Behörden benannt sind, schicken Sie bitte bis auf Weiteres die von der Europäischen Methanverordnung geforderten LDAR-Programme an die Poststelle des Umweltministeriums BW: poststelle(at)um.bwl.de.

Der DVGW bemüht sich weiterhin um Ansprechpartner in den Energieaufsichten und anderen Behörden sowie um die Abstimmung einzelner Berichtsstrukturen. Leider sind mit Stand 30. April 2025 nur wenige Behörden benannt worden: Europäische Methanverordnung | Umweltbundesamt.

Eine bestimmte Form für das LDAR-Programm ist bisher nicht vorgegeben. Die Vorgaben sind recht unspezifisch. Im Grunde muss eine Übersicht der Anlagen in Verbindung mit einer Planung der Überwachung vorgelegt werden. Grundlage können z. B. die Bestandsdaten der GaWaS sein, die aber um die geplanten Überwachungsintervalle ergänzt werden müssen. Zudem sollte definiert sein, welche Messgeräte eingesetzt werden. Eine Übersicht zu Inhalten und eine Aufzählung der auszutauschenden Daten bietet das DVGW Merkblatt G 424. 

Über die weitere Entwicklung werden wir Sie informieren bzw. über die DVGW-Kommunikationskanäle auf dem Laufenden halten.