Düngeberatung in Wasserschutz-Kooperationen in Nordrhein-Westfalen

Düngung LW/WW; © RheinEnergie AG
Landesdüngeverordnung

Die nordrhein-westfälischen Landesgruppen von BDEW, DVGW und VKU haben zum Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Landesdüngeverordnung gemeinsam Stellung genommen.

Abstimmung zu Grundsätzen der Düngeberatung in Wasserschutz-Kooperationen in NRW

Schon seit vielen Jahren kooperieren die nordrhein-westfälischen Landwirte und Wasserversorger im Rahmen von freiwilligen örtlichen Kooperationen mit dem Ziel, durch einen vorbeugenden Gewässerschutz unsere natürlichen Lebensgrundlagen - Gewässer und Böden - nachhaltig zu schützen. Mehr als 10.000 Landwirte sind in ca. 120 Kooperationen organisiert. Sie nehmen die Angebote der Beratung zu Fragen gewässerschonender Anbauverfahren und des Pflanzenschutzes wahr, bauen Zwischenfrüchte an, optimieren eine verlustarme Düngung, schaffen zusätzliche Lagerkapazitäten für Mist und Gülle oder extensivieren in den Wasserschutzgebieten die intensive Produktion. Die Landwirte werden dabei durch die nordrhein-westfälische Wasserwirtschaft, die Landwirtschaftskammer NRW und das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MULNV NRW) fachlich und finanziell unterstützt. Gemeinsam arbeitet man kontinuierlich an den sich ändernden Rahmenbedingungen angepassten Maßnahmen zum kooperativen Gewässerschutz.

Eine wichtige Basis für die Zusammenarbeit von Land- und Wasserwirtschaft in Nordrhein-Westfalen sind die regelmäßig geführten Fachgespräche zu den Grundsätzen der Düngeberatung in Wasserschutz-Kooperationen. Vertreter der Landwirtschaftskammer NRW und der Wasserversorgungsunternehmen in der DVGW-Landesgruppe NRW erarbeiten dabei wichtige Grundlagen für die Gewässerschutzberatung in den nordrhein-westfälischen Wasserschutz-Kooperationen. Diese Gespräche dienen der gemeinsamen Positionsfindung und fachlichen Abstimmung zu verschiedenen düngungsrelevanten Themen.

Nachdem in 2017 die Düngeverordnung novelliert wurde, war eine umfassende Überarbeitung des in 2011 entstandenen, gemeinsamen Positionspapiers notwendig geworden. Jetzt liegt mit Stand November 2018 eine aktualisierte Version der Abstimmung zu Grundsätzen der Düngeberatung in Wasserschutz-Kooperationen vor.

Die gemeinsam von Landwirtschaft und Wasserwirtschaft definierten Grundsätze der Düngeberatung bilden den fachlichen Orientierungsrahmen für die Kooperationsarbeit und -beratung. Das Papier basiert auf Erkenntnissen und Erfahrungen aus der langjährigen Zusammenarbeit zwischen Land- und Wasserwirtschaft. Eingeflossen sind die einschlägigen rechtlichen Rahmenbedingungen und deren Umsetzung in die Praxis. Abhängig von den unterschiedlichen Naturräumen, verschiedenen Agrarstrukturen und Gewässerqualitäten in NRW soll dieses Papier wie ein Werkzeugkasten als Leitfaden genutzt werden. Die Kooperationspartner vor Ort können einvernehmlich im Detail abweichende Vorgehensweisen wählen.

Themenbereiche des Grundsatzpapiers sind:
  1. Einleitung: Düngeberatung und wasserwirtschaftliche Belange
  2. Möglichkeiten und Grenzen von Nährstoffbilanzen
  3. N-Verfügbarkeit von organischen Düngern
  4. Stickstoffobergrenzen bei organischer Düngung
  5. Düngebedarfsermittlung und N-Sollwert-Methode
  6. Berücksichtigung der Boden- und Witterungsbedingungen
  7. Herbstliche Ausbringung von organischen Düngern
  8. Berechnungsgrundlage der Gülle-Lagerkapazität
  9. Sperrfristverschiebung
  10. Besonderheiten beim Umgang mit Festmist
Die Anlage zum Grundsatzpapier gibt besondere Hinweise zur Stickstoffdüngung im Herbst.
Themenbereiche des Papiers sind:
  • Verwendung von Gärresten
    • Qualität der Gärreste
    • Bestimmung der Nährstoffgehalte des Gärrestes
    • Bemessung des Lagerraums für Gärreste
    • Anforderungen an das Gärsubstratlager
    • Regionale Herkünfte
  • Anbau von Silomais
    • Fruchtfolge (mit Position der Wasserversorgungsunternehmen zu Fruchtfolgen)
    • Pflanzenschutzmittel

Im August 2016 wurden die Papiere durch Hinweise zum Modul "Grünlandtemperatursumme GTS 200" auf der Internetseite: www.isip.de ergänzt.  Das Modul dient zur Hilfestellung bei der Festlegung des ersten Düngetermins, primär auf Grünland im Frühjahr.

Das Papier enthält:
  • Hinweise zum praxisgerechten Einsatz
    • Angepasste N-Frühjahrsdüngung
    • Praxisgerechte Anwendung des Moduls
      • Prognosewert 170: Vorbereitung und Start der Düngemaßnahme
      • Modifikationen

Ergänzt wurden im November 2018 die Papiere durch Hinweise zur Lagerung und Ausbringung von Festmist.

Diese Ergänzung enthält Hinweise zur Lagerung und Ausbringung von Festmist:
  • Anforderungen an ortsfeste Lagerstätten von Festmist
  • Zwischenlagerung von Festmist in der Feldflur
    • Anforderungen an den Festmist bei Zwischenlagerung in der Feldflur
    • Anforderungen an den Standort
    • Eine Zwischenlagerung in der Feldflur ist grundsätzlich nicht zulässig
    • Anforderungen an die Anlage des Zwischenlagers
    • Anforderungen an Zeitraum und Dauer der Zwischenlagerung
  • Empfehlungen zur Festmistausbringung
    • Allgemeine Ausbringungshinweise
    • Ausbringmenge
    • Ausbringzeiten

Den Wasserversorgungsunternehmen wird empfohlen, die Papiere auch an die örtlichen Aufsichtsbehörden zur Information zu geben (z.B. Untere Wasserbehörden, Bezirksregierungen). Die Kooperationsberater wurden von der LWK beauftragt, das Papier auch an Kooperations-Vorsitzende und fachlich interessierte Landwirte weiter zu geben.

Ihr Kontakt
in der DVGW-Landesgruppe Nordrhein-Westfalen
Katharina Schäfer
DVGW-Landesgruppe NRW

Telefon+ 49 228 91 88-978