Sofortmeldung in der GaWas

Sofortmeldung

Ungewollte Gasfreisetzung mit Personenschaden, Verpuffung, Explosion, Brand, Trümmerflug oder anderen öffentlichkeitswirksamen Begebenheiten

Sofortmeldung in der GaWas; © iStock.com/vm
Meldepflichtige und sofortmeldepflichtige Ereignisse

Was ist der Unterschied?

Ein meldepflichtiges Ereignis ist eine ungewollte Gasfreisetzung. Alle diese Ereignisse sind im Rahmen der jährlichen Datenübermittlung bis zum 30. Juni des Folgejahres zu melden.

Ein sofortmeldepflichtiges Ereignis ist eine ungewollte Gasfreisetzung mit Personenschaden, Verpuffung, Explosion, Brand, Trümmerflug oder anderen öffentlichkeitswirksamen Begebenheiten. Diese Ereignisse sind sofort nach dem Eintritt beim zuständigen Bundesministerium, bei der Energieaufsicht des betreffenden Bundeslandes, der DVGW-Hauptgeschäftsstelle und der DVGW-Landesgruppe zu melden.

Diese meldepflichtigen Ereignisse waren früher unter dem Namen Gasunfall-/Gasschaden-Schnellinfomation (GUSI) bekannt.

Sofortmeldung
Sofortmeldepflichtiges Ereignis mit GaWaS melden
  • Ungewollte Gasfreisetzung
  • mit Personenschaden, Verpuffung, Explosion, Brand, Trümmerflug
  • oder anderen öffentlichkeitswirksamen Begebenheiten
Ereignis mit GaWaS erfassen
Zugangsdaten

Versand der Zugangsdaten durch den DVGW

Die Zugangsdaten für Ihr Unternehmen erhalten Sie mit dem jährlichen DVGW-Rundschreiben zur Abgabe der statistischen Daten per Post. Im Fall des Verlustes können die Zugangsdaten per E-Mail bei Ihrer Ansprechpartnerin (am Ende dieser Seite) angefordert werden. Bitte geben Sie dabei die GVU- bzw. WVU-Kontrollnummer sowie Ihre Telefonnummer an!

Meldung in GaWas

Sofortmeldung per Wizard

Nach der Anmeldung in GaWaS finden Sie direkt auf der Startseite in neongrün den Punkt "Meldepflichtiges Ereignis (Sofortmeldung)".

Eine Frage-Antwort-Sequenz (Wizard) führt Sie direkt zum richtigen Formular.

PDF-Faxformular

Aus den in GaWaS ausgefüllten Daten können Sie über den Button "PDF anzeigen" ein mit Ihren Daten ausgefülltes PDF-Formular generieren, das Sie nur noch ausdrucken und an die entsprechenden Stellen faxen müssen (Energieaufsicht, BMWi etc.).

Erfassung als Einzelereignis

Alternativ können Sie über den Menüpunkt "Jahresmeldung Gas"  ->"Ereignisdaten" -> "Einzelereignis erfassen" das entsprechende Formular auswählen.

Wählen Sie zwischen:

  1. Leitungen und Hausanschlussleitungen
  2. Gastechnische Anlagen
  3. Kundenanlagen
Ihre Ansprechpartnerin
Bei Fragen zur Sofortmeldung wenden Sie sich bitte an
Agnes Schwigon
Hauptgeschäftsstelle / Gastechnologien und Energiesysteme

Telefon+49 228 9188-925