Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel

Wertvolle Tipps für den sachgemäßen Umgang mit Unkrautvernichtungsmitteln

Opa und Enkel apfelessend im Garten; © AdobeStock/Halfpipe

Sie wissen bereits, dass der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln lediglich bei der Anwendung auf gärtnerisch genutzten Flächen wie beispielsweise Beete und Rasen erlaubt ist. Damit Sie und die Umwelt so wenig wie möglich beeinträchtigt werden, haben wir wichtige Hinweise zum richtigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zusammengestellt.

Wer darf mit Pflanzenschutzmitteln arbeiten?
Anwendergärtnerisch genutzte  Flächenandere Flächen* 
Private Anwenderjanein 
Beruflicher Anwender  mit Sachkundenachweisjamit Ausnahmegenehmigung 

*Befestigte und sonstige Flächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden

Ausnahmegenehmigungen ...
Nachweisformular Pflanzenschutzmittel © istock.com/Davizro

... für den Einsatz von Herbiziden auf Nichtkulturland

  • sind dem kommunalen / gewerblichen Bereich vorbehalten
  • dürfen nur an Personen mit einem Pflanzenschutz-Sachkundenachweis ausgestellt werden
  • sind nur möglich, wenn der angestrebte Zweck vordringlich ist und mit zumutbarem Aufwand auf andere Weise nicht erzielt werden kann (Alternativen).
  • werden erteilt vom Pflanzenschutzdienst Ihres Bundeslandes

Die Ausnahmegenehmigungen orientieren sich an den "Einheitliche[n] Kriterien für die Genehmigung von Anträgen auf eine Ausnahmegenehmigung zur Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel gemäß § 12 Absatz 2 Pflanzenschutzgesetz; Leitlinie "Kriterien Ausnahmebedingung" der Länder vom August 2016".

Genehmigt werden können nur Pflanzenschutzmittel zur Unkrautbekämpfung, die für den „Einsatz auf Nichtkulturland sowie auf Wegen und Plätzen“ bzw. "auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind", zugelassen sind. Eine Liste der zugelassenen Mittel gibt es beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).

Nicht genehmigte oder unsachgemäße Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln werden als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet.

Korrekter Umgang mit Pflanzenschutzmitteln
Mann versprüht Pflanzenschutzmittel © Adobestock.com/Tomasz Zajda

Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln rund um Gebäude ist rechtlich stark eingeschränkt. Erlaubt ist lediglich die Anwendung auf gärtnerisch genutzten Flächen (z.B. Beeten und Rasen). Umweltfreundliche Methoden, mit unerwünschtem Pflanzenwuchs fertig zu werden, stellen wir Ihnen unter "So ist's richtig!" vor

Damit Sie und die Umwelt bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln so wenig wie möglich gefährdet werden, haben wir nachfolgend wichtige Hinweise zum sachgemäßen Einsatz zusammengestellt.

Vor der Anwendung
Der Kauf

Kaufen Sie Pflanzenschutzmittel nur im Fachhandel. Einen guten Fachhandel erkennen Sie daran, dass der Verkäufer Sie gründlich berät und Sie auf die gesetzlichen Anforderungen hinweist. Das kann im Einzelfall sogar bedeuten, dass er Ihnen ein Pflanzenschutzmittel nicht verkauft, wenn er aufgrund Ihrer Angaben erkennt, dass Sie unwissentlich eine unzulässige Anwendung planen.

Vorsicht ist geboten vor dubiosen Angeboten im Internet! Die Broschüre "Würden Sie das Ihren Pflanzen geben?" klärt zu dieser Problematik auf. Sie finden den Link weiter unten auf der Seite.

Dieses Siegel kennzeichnet geprüfte und zugelassene Pflanzenschutzmittel in Deutschland. © BVL

Kaufen Sie nur Mittel, die in Deutschland zugelassen sind, erkennbar am Zulassungssymbol. Das dient dem Schutz Ihrer Gesundheit und der Umwelt. Also keine Mittel aus dubiosen Quellen. Die Mittel dürfen nur angewandt werden, wenn sie mit der Angabe „Anwendung durch nichtberufliche Anwender zulässig“ gekennzeichnet sind. Bei Fragen zu Pflanzenschutzmitteln wenden Sie sich an den gärtnerischen Fachhandel, die Pflanzenschutzdienste der Länder oder die Hersteller.

Bevorzugen Sie anwendungsfertige Produkte und kleine Mengen. Das spart Zeit und Geld, denn

  • das umständliche Ansetzen des Mittels entfällt
  • es müssen keine Dosierhilfen gereinigt werden
  • Sie vermeiden Reste
  • anfallendes Reinigungswasser wird nicht zum Problem.

Um zu wirken, müssen die Mittel über die Blätter der unerwünschten Pflanzen aufgenommen werden. Vergeuden Sie also kein Geld durch "vorbeugendes" Behandeln der Flächen.

Zu Ihrer eigenen Sicherheit: Lesen Sie die Gebrauchsanweisung gründlich und sorgfältig durch. Manche Mittel sind zum Beispiel feuergefährlich. Informieren Sie sich über die Gesundheitsrisiken des Pflanzenschutzmittels, in dem Sie auch das Technische Datenblatt durchlesen. Dort finden Sie auch die Telefonnummer der Giftnotzentrale. Verschlucken, Haut- und Augenkontakt vermeiden. Sollte es doch dazu kommen, geeignete Gegenmaßnahmen ergreifen. Scheuen Sie sich nicht, beim Hersteller oder beim Fachhandel Rückfragen zu stellen, wenn Ihnen etwas unklar ist.

Außerdem sagt Ihnen die Gebrauchsanleitung ganz genau, wo zugelassene Unkrautvernichtungsmittel (Herbizide) angewendet werden können.

 

Nicht anwendungsfertige Mittel dosieren Sie entsprechend der Gebrauchsanweisung. Berechnen Sie genau, wie viel Spritzmenge Sie für die vorgesehene, ausgemessene Fläche benötigen. Reste sind später unbrauchbar. Die Spritzbrühe verliert ihre Wirkung.
 

Geben Sie zuerst das Pflanzenschutzmittel in die Spritze. Nutzen Sie das anschließende Einfüllen des Wassers zum Reinigen der Dosierhilfe. So entsteht kein mittelbelastetes Reinigungswasser.
Keine direkte Wasserentnahme aus Gewässern (z.B. Bächen) oder Brunnen. Sicherheitsmaßnahmen zur Rückflussverhinderung sind bei Anschluss an die öffentliche oder private Wasserversorgung beim Befüllen der Pflanzenschutzspritze erforderlich.
 

Das Ansetzen der Spritzflüssigkeit sollte sehr sorgsam erfolgen ohne Verschütten und Spritzer - im Freien über der später zu behandelnden Fläche oder in einem gut belüfteten Raum. Kein Arbeiten in Abflussnähe (Gully, Wasch-, Ausgussbecken oder Toiletten). Achten Sie dabei auf Ihre Gesundheit!

Geräte für Kommunen

Es gibt zahlreiche Geräte, mit denen Sie Pflanzenschutzmittel ausbringen können: tragbare Spritzen, Rückenspritzen mit oder ohne Pumpe, Spritzen zum Anbau an einen Kleintraktor oder Unimog, Walzenstreichgeräte etc.

Pflanzenschutzgeräte (außer tragbare Kleingeräte oder Streichgeräte) unterliegen einer Kontrollpflicht durch anerkannte Prüfwerkstätten. Eine Überprüfung ist alle drei Jahre durchführen zu lassen. Auskunft erteilen die Pflanzenschutzdienste der Länder; hier erhalten Sie auch Adressen von anerkannten Werkstätten, die diese Prüfungen durchführen dürfen.

Während der Anwendung
Achten Sie auf Ihre Gesundheit

Verwenden Sie Schutzausrüstung – Pflanzenschutzhandschuhe, Schutzbrille, Gummistiefel und beachten Sie unbedingt die Hinweise zur Schutzkleidung in der Gebrauchsanleitung.
 

Achten Sie ggf. auf andere Menschen in der Nähe, vor allem Kinder und Senioren, und warnen Sie sie.

Verhalten am Einsatzort

Nur die tatsächlich vorgesehene Fläche behandeln, benachbarte Bereiche bewusst aussparen.
Das Mittel nicht versehentlich in den Wasserkreislauf einbringen, indem es unbeabsichtigt auf befestigten Flächen, Wegen, Abflüssen und in der Nähe von Gewässern ausgebracht wird.

Anwendung nur bei Windstille, um Abdrift des Mittels zu vermeiden. Abdrift bezeichnet das Verwehen der Tröpfchen von der Zielpflanze weg - z. B. zum Beet Ihres Nachbarn.

Arbeiten Sie nur, wenn kein Regen in Sicht ist. Sollte doch etwas daneben gegangen sein, sinkt das Risiko, dass über den Regenabfluss die toxischen Sustanzen in den Wasserkreislauf gelangen.

Umgang mit benutzen Geräten und Restmengen
  • Reinigen Sie gründlich Ihre Hände und alle Körperteile, die eventuell mit dem Mittel in Kontakt gekommen sind
  • Nehmen Sie keine Lebens- oder Genussmittel und keine Getränke zu sich, die in Kontakt mit dem Mittel gekommen sein könnten

Restmengen und Reinigungswasser dürfen nicht in Abflüsse, Gullys oder in Gewässer gelangen. Restmengen und Reinigungswasser der Spritze bitte stark verdünnt (mindestens 1:10) auf der zuvor behandelten Fläche ausbringen.

Haus und Garten:

  • Vollständig entleerte und gespülte Produktverpackungen können über die Wertstoffsammlung (z.B. "Grüner Punkt") entsorgt werden.
  • Produktreste müssen bei der örtlichen Schadstoffsammelstelle oder beim Schadstoffmobil abgegeben werden. Fragen Sie Ihren Abfallentsorger.
  • Reinigung der Spritze (falls erforderlich) nur über der „belebten Bodenzone“, also auf bewachsenen Bodenflächen. Keine Reinigung in Abflussnähe (Gully, Wasch-, Ausgussbecken)!
® PAMIRA und ® PRE sind eingetragene Marken des Industrieverbandes Agrar e.V.; Grafik (c) DVGW

Kommune/Gewerbe:

Es ist die Auflage NW 468 des Julius-Kühn-Instituts zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zu beachten:

  • "Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und deren Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten dürfen nicht in Gewässer gelangen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle."
  • Außenreinigung der Geräte über der "belebten Bodenzone", also nur auf bewachsenen Bodenflächen oder auf genehmigten Waschplätzen. Keine Reinigung an Oberflächengewässern oder Brunnen.
  • Restentleerte und ausgespülte Behälter über die Packmittelrücknahme (® PAMIRA) des Handels und der Fachunternehmen entsorgen. Kanister bis zur Rückgabe offen lagern.
  • Angebrochene Packungen sind sicher und mit den entsprechenden Auffangwannen zu lagern. 
  • Unbrauchbare Produktreste müssen entsorgt werden. Fragen Sie Ihren Abfallentsorger über Annahmebedingungen der örtlichen Schadstoffsammelstelle und Schadstoffmobile oder informieren Sie sich bei ® PRE (Pflanzenschutzmittel Rücknahme und Entsorgung) über Sammelstellen in Ihrer Nähe."

Der Industrieverband Agrar bietet ein Poster an, das alle wichtigen Informationen zu Lagerung, Umgang und Entsorgung von Pflanzenschutzmitteln für Gewerbe und Kommune zeigt.

 

So ist es Recht!

Gesetzestexte

Eine vollständige Auflistung aller Verordnungen, Gesetze, Richtlinien und Verwaltungsvorschriften1 zum Thema Pflanzenschutzmittel findet sich auf der Webseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.

Eine weitere, für den rechtlich korrekten Umgang mit Pflanzenschutzmitteln hilfreiche Seite ist der Wegweiser Pflanzenschutzrecht der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Sie gibt u.a. Auskunft über den Sachkundenachweis, die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und beinhaltet Anträge und Formulare zum Download.

 

 

1Verordnungen des Europäischen Rates sind für die Mitgliedsstaaten unmittelbar geltendes, europäisches Recht. Richtlinien des Europäischen Rates müssen in nationale Gesetze umgesetzt werden. Gesetze in Deutschland werden von Bundestag und Bundesrat beschlossen und sind bindend. Verordnungen in Deutschland sind bindende Ausführungen von Gesetzen oder Gesetzesteilen. Für Richtlinien in Deutschland gibt es keine klare Definition.

Ausnahmeregelungen / Sachkunde-Nachweis

"Einheitliche Kriterien für die Genehmigung von Anträgen auf eine Ausnahmegenehmigung zur Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel gemäß § 12 Absatz 2 Pflanzenschutzgesetz"; Leitlinien der Länder vom August 2016

Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung

 

Weiterführende Broschüren und Links
Pflanztisch mit Gartenwerkzeugen und Broschüren © iStock/jimfeng

Würden Sie das Ihren Pflanzen geben?
Der Flyer informiert über die Gefahren, die von illegalen Pflanzenschutzmitteln ausgehen, und gibt Tipps, wie man seriöse Händler erkennt

Hg.: BVL, Pflanzenschutzdienst NRW, DRV, BVA, DBV und ZVG

Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
Verhalten in unmittelbarer Nähe zu Wohnbebauungen, Gärten oder Personen

Hg.: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

 

 

Ansprechpartner

Rat gibt es selbstverständlich im Gartenfachmarkt und im landwirtschaftlichen Fachhandel. Sie können sich aber auch an die Pflanzenschutzdienste der Länder wenden.

Themenseiten zu Pflanzenschutzmitteln

Wir stellen Ihnen vielfältige Möglichkeiten vor, befestigte Flächen ohne den Einsatz chemischer Mittel unkrautfrei zu halten. Beschäftigte im Handel finden alle Fachinformationen zum Sachkundenachweis, zur Lagerung von Pflanzenschutzmitteln und für die fundierte Kundenberatung.

Ansprechpartner
Arbeitskreis Wasser- und Pflanzenschutz
c/o DVGW-Landesgruppe Nordrhein-Westfalen
Heinz Esser
DVGW-Landesgruppe NRW

Telefon+49 228 91 88-976