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Herstellung von Trinkwasserprodukten

Materialien und Produkte im Kontakt mit Trinkwasser

Zu den wichtigen Aspekten in der Trinkwasserversorgung zählt die Auswahl von geeigneten Werkstoffen. Die Werkstoffe und Produkte müssen nicht nur verschiedensten technischen und mechanischen Ansprüchen genügen, sondern vor allem auch hygienisch unbedenklich sein.

Herstellung von Produkten für die Wasserversorgung; © Foto: DVGW, Roland Horn
Allgemeines

Nach § 17 TrinkwV dürfen die Materialien und Produkte im Kontakt mit Trinkwasser keine Substanzen in das Trinkwasser abgeben, die dieses negativ verändern.

Hierzu hat das UBA verbindliche Bewertungsgrundlagen erarbeitet, die Prüfungen zu den chemischen Eigenschaften der Werkstoffe und Materialien in Form von Summen und Einzelparametern vorgeben und eine Beurteilung der Förderung des mikrobiellen Wachstums durch Materialien und Werkstoffe im Kontakt mit Trinkwasser auf Basis des DVGW W 270 bzw. der DIN EN 16421 ermöglichen.

Einfluss von Materialien auf Wasser für den menschlichen Gebrauch – Vermehrung von Mikroorganismen
Vermehrung von Mikroorganismen auf Werkstoffen für den Trinkwasserbereich - Prüfung und Bewertung
Die neue europäische Trinkwasserrichtlinie – Werkstoffe und Materialien in Kontakt mit Trinkwasser werden europaweit erstmals harmonisiert

Die neue europäische Trinkwasserrichtlinie regelt erstmalig die hygienischen Anforderungen an Materialien im Kontakt mit Trinkwasser europaweit einheitlich. Damit zeigen die vielfältigen Aktivitäten von EurEau, European Drinking Water, European Copper Institute und PlasticeEurope Wirkung, und die Grundlage für ein europaweit einheitliches Zulassungs- bzw. Konformitätsbewertungssystem wird gelegt.
Die neugefasste Trinkwasserrichtlinie trat im Dezember 2020 inkraft.
In dem Artikel und der twin-Ausgabe wird näher beschrieben, welche neuen Anforderungen in Bezug auf Materialien im Kontakt mit Trinkwasser jetzt schon abzusehen sind.

3. Symposium zu Materialien und Produkten will zukunftsfähige Lösung für Europa aufzeigen

Am 18. Mai 2017 haben EurEau, European Drinking Water, European Copper Institute und PlasticeEurope alle beteiligten Kreise zum 3. Symposium eingeladen. Repräsentanten der Generaldirektionen Umwelt und Wachstum sprachen über die Thematik im Zusammenhang mit der Revision der EG-Trinkwasserrichtlinie ebenso wie über die Initiative ein neues Mandat für CEN (Europäisches Komitee für Normung) zu entwickeln. Außerdem wurden die Ergebnisse und weiteren Arbeiten der 4 Member States Initiative sowie weiterer Projekte vorgestellt.

Materialien, Werkstoffe und Produkte im Kontakt mit Trinkwasser müssen seit 2000 die Anforderungen nach Artikel 10 der EG-Trinkwasserrichtlinie erfüllen. Dabei obliegt es den Mitgliedstaaten sicherzustellen, dass die bei der Aufbereitung oder der Verteilung von Wasser für den menschlichen Gebrauch verwendeten Stoffe oder Materialien im Trinkwasser nicht in Konzentrationen zurückbleiben, die höher sind als für ihren Verwendungszweck erforderlich.

Seit dem Inkrafttreten der Richtlinie haben sich europaweit diverse Ansätze zur Umsetzung dieses Artikels entwickelt: Während es in manchen Ländern bislang keine Anforderungen gibt, gelten in anderen Mitgliedstaaten bereits spezielle nationale Regelungen. Ferner gelten in Europa für bestimmte Produkte auch noch die Anforderungen der EU-Bauproduktenverordnung. Unter dem Duktus der Warenverkehrsfreiheit darf letztendlich jedes Produkt, das in einen Mitgliedsstaat der EU eingeführt worden ist, auch ohne jegliches angemessenes Qualitäts- und Schutzniveau vor allem in Bezug auf die Hygiene innerhalb der gesamten EU verkauft werden.

Ferner existiert bislang kein europaweit einheitliches Zulassungs- bzw. Konformitätsbewertungssystem. Dies wird entweder durch staatliche Stellen oder private Institutionen geregelt. Diese Heterogenität führt dazu, dass bei der Erteilung von Zulassungen bzw. Zertifikaten in den einzelnen Mitgliedstaaten Prüfungen für Produkte mit gleichem Prüfungsinhalt oder auf vergleichbarer Basis mehrfach anfallen. Insgesamt führt dies zu erheblichen finanziellen Aufwendungen für die Industrie, ohne dass dies mit einer höheren Produktqualität und -sicherheit einhergeht.

Seit der 1. Konferenz im Mai 2015 sind nunmehr alle interessierten Kreise sowie die Generaldirektionen Umwelt sowie Wachstum in einem Forum vereinigt. In der Zwischenzeit sind die Überlegungen für den notwendigen europäisch verbindlichen Rahmen für die hygienischen Anforderungen an alle Produkte im Kontakt mit Trinkwasser soweit vorangeschritten - insofern der richtige Zeitpunkt, die Inhalte zur Diskussion zu stellen.

Die Vorträge bzw. Präsentationen finden Sie hier als Download

Für die hygienische Unbedenklichkeit werden die Werkstoffe und Produkte im Hinblick auf die Migration chemischer Substanzen und das Wachstum von Mikroorganismen geprüft.

Der DVGW hat erfolgreich das Verfahren des DVGW W 270 zur Bestimmung des mikrobiellen Wachstums auf Materialien auf der europäische Ebene eingebracht. Es ist nun in der vor kurzem veröffentlichten DIN EN 16421 beschrieben. Es ist dort eines von drei möglichen Verfahren zur Bestimmung des mikrobiellen Wachstums.

Die DIN EN 16421 nennt jedoch, wie jede Norm, keine Kennwerte für die Bewertung der Ergebnisse der Verfahren. Würde der DVGW nun sein Arbeitsblatt W 270 zurückziehen, wären keine national verbindlichen Kennwerte mehr vorhanden, um die mikrobielle Eignung von Materialien und Produkten zu beurteilen.
Es ist geplant, dass das Umweltbundesamt (UBA) die Kennwerte in seine UBA-Leitlinien aufnimmt. Nichtsdestotrotz ist die KTW-Leitlinie keine Rechtsnorm und daher unverbindlich, während das DVGW-Arbeitsblatt W 270 eine allgemein anerkannte Regel der Technik ist, auf die der § 17 der TrinkwV 2001 direkt verweist.

Das Umweltbundesamt plant die Überführung der KTW-Leitlinie in eine Bewertungsgrundlage nach dem geänderten § 17 Absatz 3 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001).
Sobald dies geschehen ist und in der Bewertungsgrundlage verbindliche Kennwerte für die Prüfung auf mikrobielles Wachstum festgelegt sind, wird der DVGW sein Arbeitsblatt zurückziehen.

Neben der KTW-Leitlinie des Umweltbundesamtes werden auch die anderen Leitlinien (Beschichtungsleitlinie, Schmierstoffleitlinie, Elastomerleitlinie) in Bewertungsgrundlagen überführt werden.

Das Lenkungskomitee Wasserverwendung hat auf seiner Sitzung am 24.5.2011 beschlossen, das Regelwerk zur Epoxidharzinnensanierung in der Trinkwasser-Installation mit sofortiger Wirkung zurückzuziehen, da derzeit aus trinkwasserhygienischer und technischer Sicht relevante Datengrundlagen und Voraussetzungen fehlen bzw. nicht bekannt sind.

Die Beschichtungsleitlinie des Umweltbundesamtes benennt Anforderungen an die hygienische Eignung von Beschichtungen. 

Weitere Informationen auf der Seite des Umweltbundesamtes unter dem Stichwort "Bewertungsgrundlagen und Leitlinien - Beschichtungsleitlinie" sowie auf derselben Seite unter "Weitere Dokumente - Beschichtungsleitlinie".

Metalle beim Einsatz im Trinkwasserbereich

Metallene Werkstoffe müssen in der Positivliste der trinkwasserhygienisch geeigneten metallenen Werkstoffe aufgeführt sein, die Teil der Bewertungsgrundlage für metallene Werkstoffe im Kontakt mit Trinkwasser ist. Zusätzlich gelten die in der Positivliste aufgeführten Einsatzbeschränkungen (Produktgruppen, Verwendung mit bestimmten Trinkwässern).

Nickel: Vernickelung von wasserberührten Oberflächen

Aus den Ergebnissen des Forschungsvorhabens "Nickelabgabe aus Anschlussschläuchen für Sanitärarmaturen mit vernickelten Verbindern" (W 10/01/07) ergibt sich, dass aus hygienischen Gründen auf eine Vernickelung von wasserberührten Oberflächen solcher Bauteile generell zu verzichten ist.  Eine technische Notwendigkeit für diesen Überzug ist ohnehin nicht gegeben.

Blei ist im Trinkwasser unerwünscht

Blei ist als Rohrwerkstoff in der Trinkwasserversorgung allgemein nicht mehr einzusetzen, da es zu gesundheitlichen Schäden führen kann. Aufgrund der gesundheitlichen Gefährdung wurde der Grenzwert für Blei im Trinkwasser auf 10 µg/l zum 1.12.2013 herabgesetzt. Eine erneute Reduktion auf 5 µg/l bis spätenstens 2036 ist in der im Dezember 2020 in Kraft getretenen Trinkwasser-Richtlinie verankert.

Der DVGW hat schon frühzeitig in Zusammenarbeit mit dem damaligen Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung, dem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft sowie dem Umweltbundesamt, dem BGW und dem ZVSHK darauf hingewiesen, dass die Bleirohre ausgetauscht gehören, um die Grenzwerte einzuhalten. 

Sind noch Bleileitungen in der Wasserversorgung oder in der Trinkwasser-Installation in Gebäuden vorhanden, sind die Nutzer des Trinkwassers durch die Wasserversorger bzw. durch den Hausbesitzer darüber zu informieren.

Ihre Ansprechpartner
Für weitere Fragen zu Materialien und Produkte im Kontakt mit Trinkwasser können Sie sich direkt an uns wenden:
Für organischen Materialien und Produkte
Dr. Karin Gerhardy
Hauptgeschäftsstelle / Wasserversorgung

Telefon+49 228 91 88-653
Für metallene Werkstoffe
Christoph Theelen
Hauptgeschäftsstelle / Wasserversorgung

Telefon+49 228 9188-857