Zu den wichtigen Aspekten in der Trinkwasser-Installation zählt die Auswahl von geeigneten Werkstoffen. Die Werkstoffe und Produkte müssen nicht nur verschiedensten technischen und mechanischen Ansprüchen genügen, sondern vor allem auch hygienisch unbedenklich sein. Hierzu werden die Werkstoffe und Produkte im Hinblick auf die Migration chemischer Substanzen und das Wachstum von Mikroorganismen geprüft. Als Grundlage für die Prüfungen dienen verschiedene Regelwerke:
Organische Werkstoffe oder Werkstoffe mit organischen Bestandteilen
Das DVGW-Arbeitsblatt W 270 dient der Prüfung und Bewertung des Wachstums von Mikroorganismen auf den Werkstoffen und Produkten. Es erschien im November 2007 in überarbeiteter Version. Näheres zu den Änderungen können Sie dem Artikel
"Vermehrung von Mikroorganismen auf Werkstoffen für den Trinkwasserbereich - Prüfung und Bewertung" (PDF, 96 KB) entnehmen.
Nach der KTW-Leitlinie des Umweltbundesamtes beziehungsweise den weiteren Leitlinien (Epoxidharzleitlinie, Beschichtungsleitlinie, Schmierstoffleitlinie, Elastomerleitlinie in Erarbeitung) werden u.a. die Zusammensetzung (Rezeptur) der Werkstoffe auf ihre Übereinstimmung mit den Positivlisten (u.a. des BfR) und die Migration von chemischen Substanzen (Einzelstoffe, Summenparameter) bestimmt.
Nähere Informationen zu den KTW-Leitlinien
Epoxidharz
Regelwerk der Rohrinnensanierung in der Trinkwasser-Installation wird überarbeitet. Im September 2009 werden sich unter Federführung des DVGW, die Vertreter der Versorger, des Handwerks, der Prüfinstitute, der Hersteller, der Anwender und der beteiligten Behörden treffen, um das Regelwerk zu aktualisieren.
Weitere Informationen zum Epoxidharz (PDF, 5 KB)
Metalle
Allgemein müssen Metalle und Metalllegierungen beim Einsatz im Trinkwasserbereich die Vorgaben der DIN 50930-6 einhalten.
Blei
Blei sollte in der Trinkwasserversorgung allgemein nicht mehr eingesetzt werden, da es zu schweren Nervenschäden führen kann. Aufgrund der gesundheitlichen Gefährdung wird der Grenzwert für Blei auf 10 µg/l ab 1.12.2013 herabgesetzt. Zurzeit gilt schon ein verschärfter Grenzwert von 25 µg/l. Der DVGW hat schon frühzeitig in Zusammenarbeit mit dem damaligen Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung, dem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft sowie dem Umweltbundesamt, dem BGW und dem ZVSHK darauf hingewiesen, dass die Bleirohre ausgetauscht gehören, um die Grenzwerte einzuhalten.
Weitere Informationen zum Thema Blei
Metallene Werkstoffe für Produkte in Kontakt mit Trinkwasser
Bedeutung für das DVGW Regelwerk und Ausblick für die Zukunft. Artikel von Peter Frenz aus DVGW energie | wasser-praxis, Nr. 04/2009, S. 64-65
Metallene Werkstoffe für Produkte in Kontakt mit Trinkwasser (PDF, 74 KB)
Nickel: Vernickelung von wasserberührten Oberflächen
Aus den Ergebnissen des Forschungsvorhabens "Nickelabgabe aus Anschlussschläuchen für Sanitärarmaturen mit vernickelten Verbindern" (W 10/01/07) ergibt sich, dass aus hygienischen Gründen auf eine Vernickelung von wasserberührten Oberflächen solcher Bauteile generell zu verzichten ist. Eine technische Notwendigkeit für diesen Überzug ist ohnehin nicht gegeben.
Beschluss zum Regelwerk 1/2009: Vernickelung von wasserberührten Oberflächen (PDF, 11 KB)
Beschluss zum Regelwerk 2/2009: Nickelüberzüge von Produkten in Kontakt mit Trinkwasser (PDF, 15 KB)
Nickelüberzüge von Produkten in Kontakt mit Trinkwasser (PDF, 272 KB), Aufsatz von Dr. Thomas Rapp und Dipl.-Ing. Peter Frenz aus DVGW energie|wasser-praxis, 2/2010