DVGW-Stellungnahme vom 15. Januar 2020

Der EuGH hat am 21. Juni 2018 entschieden, dass die deutsche Düngeverordnung die mit der europäischen Nitratrichtlinie verbundenen Verpflichtungen nicht richtig umsetzt. Der DVGW hat daraufhin am 30. Juli 2018 in einer detaillierten Analyse darauf hingewiesen, dass die von der Europäischen Kommission beklagten und vom EuGH bestätigten Defizite in der zwischenzeitlich novellierten und am 27. Mai 2017 in Kraft getretenen Düngeverordnung fortbestehen. Die Europäische Kommission ist zu demselben Schluss gekommen und hat die Bundesregierung zur erneuten Anpassung ihres Nationalen Aktionsprogramms aufgefordert und die Dringlichkeit des fortbestehenden Änderungsbedarfs am 25. Juli 2019 durch die Einleitung eines Zweitverfahrens unterstrichen.

Der DVGW stellt fest, dass der nun vorliegende Referentenentwurf (im Folgenden E-DüV) zwar wichtige, aber zur Erfüllung der mit der Nitratrichtlinie verbundenen Verpflichtungen keinesfalls hinreichende Änderungen enthält.

Der DVGW fordert für die Erreichung der Umweltziele der Nitratrichtlinie und die dafür notwendige Sanierung bereits stark nitratbelasteter Gebiete weitergehende Anforderungen und Maßnahmen. Gleichzeitig müssen die Voraussetzungen für einen wirkungsvollen Vollzug der Regelungen des Düngerechts und die Sanktionierung von Verstößen, insbesondere auch gegen unzulässige Nährstoffüberschüsse und überhöhte Düngemengen, geschaffen werden.

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Dr. Daniel Petry
Hauptgeschäftsstelle / Wasserversorgung

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