Da durch landwirtschaftliche Einträge die Qualität der Trinkwasserressourcen beeinträchtigt werden kann, setzen wir uns intensiv mit dem Thema Düngemittel und Nitrat auseinander.
Mit der geplanten Neufassung der AVV werden die Voraussetzungen für eine differenzierte und problemadäquate Abgrenzung der mit Nitrat belasteten Gebiete auf der Basis von Grundwassermessstellen erheblich verbessert. Hervorzuheben ist insbesondere die Verpflichtung, Einzugsgebiete von Trinkwasserentnahmestellen als mit Nitrat belastete Gebiete zu berücksichtigen, wenn belastbare Daten die Überschreitung der einschlägigen Schwellenwerte belegen. Nun kommt es darauf an, dass die Länder die Möglichkeiten, insbesondere bei der Berücksichtigung weiterer Messstellen und belastbarer Messdaten, auch nutzen. Der DVGW bietet hierfür auf Basis seines Regelwerks und der aktuellen Information zur Funktions- und Eignungsprüfung von Grundwassermessstellen seine Unterstützung an.
Der DVGW begrüßt die kombinierte Immissions- und Emissionsbetrachtung und verschiedene damit verbundene Einzelregelungen. Er sieht allerdings auch dringenden Nachbesserungsbedarf, um insgesamt zu einer differenzierten und sachgerechten Lösung sowie vollständigen Umsetzung der Nitratrichtlinie zu kommen. Der vorliegende Entwurf der AVV Gebietsausweisung ist in vielen Punkten noch nicht konform mit den Vorgaben der Nitratrichtlinie. Aus Sicht des DVGW setzt das Paket aus Düngeverordnung und Allgemeiner Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten damit das EU-Recht nicht vollständig um. Es muss mit der AVV Gebietsausweisung gelingen, der EU-Kommission einen plausiblen und wirksamen Weg zur vollständigen Umsetzung der Nitratrichtlinie aufzuzeigen. Die Vorschläge des DVGW bilden dazu eine geeignete Grundlage.
Der DVGW stellt fest, dass der nun vorliegende Referentenentwurf (im Folgenden E-DüV) zwar wichtige, aber zur Erfüllung der mit der Nitratrichtlinie verbundenen Verpflichtungen keinesfalls hinreichende Änderungen enthält.
Der DVGW fordert für die Erreichung der Umweltziele der Nitratrichtlinie und die dafür notwendige Sanierung bereits stark nitratbelasteter Gebiete weitergehende Anforderungen und Maßnahmen. Gleichzeitig müssen die Voraussetzungen für einen wirkungsvollen Vollzug der Regelungen des Düngerechts und die Sanktionierung von Verstößen, insbesondere auch gegen unzulässige Nährstoffüberschüsse und überhöhte Düngemengen, geschaffen werden.
zum Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung und anderer Vorschriften vom 20.12.2019
BDEW, DVGW, DWA und VKU begrüßen ausdrücklich, dass mit dem in diesem Jahr novellierten Düngerecht endlich die Möglichkeit besteht, über die noch vorzulegende ressortabgestimmte Stoffstrombilanz alle relevanten Stoffströme eines Betriebes zu erfassen.
Der bisher vorgelegte Entwurf der Stoffstrombilanzverordnung leistet jedoch noch nicht den notwendigen Beitrag für den Schutz der Gewässer. Die danach zulässigen Bilanzwerte und die in der Düngeverordnung erlaubten Ausnahmemöglichkeiten sind insbesondere für Betriebe mit hohem Viehbesatz viel zu hoch.
Mit ihnen lassen sich die Ziele der EG-Nitratrichtlinie und der EG-Wasserrahmenrichtlinie nicht erreichen.
vom DVGW, BDEW, DWA und VKU zum Entwurf der Stoffstrombilanzverordnung
In einer gemeinsamen Presseinformation vom 21.03.2017 erläutern BDEW, DVGW und VKU, was es mit der neuen Grundwasserdatenbank Nitrat auf sich hat und warum sie wichtig ist.
Der Europäische Gerichtshof hat am 21. Juni 2018 sein Urteil zur Vertragsverletzungsklage der Europäischen Kommission gegen Deutschland wegen unzureichender Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie verkündet. Der EuGH stellt fest, dass die Klage in allen Teilen begründet ist und das die Bundesrepublik gegen ihre Verpflichtungen verstoßen hat, „indem sie nicht zusätzliche Maßnahmen oder verstärkte Aktionen [Anm. d. Redaktion: zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus der Landwirtschaft] getroffen hat, sobald deutlich wurde, dass die Maßnahmen des deutschen Aktionsprogramms [Anm. d. Redaktion: Das ist im Wesentlichen die deutsche Düngeverordnung] nicht ausreichten, und dieses Aktionsprogramm nicht überarbeitet hat“ [Zitat aus dem Urteil].
Das Urteil bezieht sich allerdings ausdrücklich nur auf das alte Düngerecht und nicht auf das in 2017 novellierte neue Düngerecht! Der DVGW betont daher, dass auch das neue Düngerecht den Anforderungen der Nitratrichtlinie nicht genügt und nicht geeignet ist, die mit der Richtlinie verfolgten Gewässerschutzziele zu erreichen. Dafür sind die zulässigen Obergrenzen für die organische Düngung und die zulässigen betrieblichen Stickstoffüberschüsse immer noch viel zu hoch. Gleichzeitig sind die Möglichkeiten, die das Düngerecht den Bundesländern einräumt, um in bereits stark nitratbelasteten Regionen zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, völlig unzureichend. Die Bundesregierung muss ihre verfehlte Landwirtschaftspolitik nun endlich korrigieren. Sie muss das Düngerecht so anpassen, das übermäßige Nitrat-Einträge in die Gewässer konsequent vermieden werden. Nur so können wir unsere Gewässer und Trinkwasserressourcen wirksam für die Zukunft schützen.
Positionspapier vom 30. Juli 2018
BDEW, DVGW und VKU appellieren in einem gemeinsamen Schreiben an den zuständigen Staatssekretär im Bundeslandwirtschaftsministerium, Dr. Kloos, mit der laufenden Novellierung der Düngeverordnung die Chance für die dringend notwendige Reduzierung der Nährstoffüberschüsse in der Landwirtschaft zu nutzen. Angesichts der in vielen Regionen wieder steigenden Nitratbelastungen des Grundwassers und der Trinkwasserressourcen muss die Düngeverordnung zur Erreichung der Umweltziele der europäischen Nitratrichtlinie unbedingt mit wirksamen Anforderungen und Instrumenten ausgestattet werden. Zurzeit laufen dazu noch Verhandlungen auf Bundesebene, ehe im Herbst der Bundesrat den Entwurf der Düngeverordnung beraten soll.
Ende Oktober 2016 hatte die Europäische Kommission beim Europäischen Gerichtshof die Klageschrift in dem gegen Deutschland laufenden Vertragsverletzungsverfahren wegen unzureichender Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie eingereicht. Darin hatte die Kommission die eklatanten Defizite des Düngerechts noch einmal klar herausgestellt. Bundeslandwirtschafts- und Bundesumweltministerium hatten zudem Anfang Januar 2017 in ihrem neuen Nitrat-Bericht festgestellt, dass bei den Nitratbelastungen der Gewässer nach wie vor keine Besserung in Sicht sei.
Im Mai 2017 trat das Erste Gesetz zur Änderung des Düngegesetzes und anderer Vorschriften in Kraft.
Nachdem im April 2016 bereits die DVGW-Information Wasser Nr. 87 "Diffuse Stoffeinträge in Gewässer aus Siedlungs- und Verkehrsflächen" erschienen ist, folgt im August 2016 mit der DVGW-Information Wasser Nr. 88 "Diffuse Stoffeinträge in Gewässer aus der Landwirtschaft" der nächste Band der dreiteiligen Reihe. Den Abschluss wird voraussichtlich im Herbst 2016 die DVGW-Information Wasser Nr. 89 "Diffuse Stoffeinträge in Gewässer aus Wald und naturnahen Nutzungen" bilden.
Diffuse Stoffeintrage sind wesentliche Eintragsquellen für die Schadstoffbelastung der Gewässer in Deutschland. Eine wichtige Rolle spielt dabei die landwirtschaftliche Nutzung allein schon wegen ihres hohen Anteils an der Flächennutzung. Insbesondere die Einträge der Nährstoffe Stickstoff und Phosphor sowie von Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmitteln (PSM) inklusive deren Metaboliten standen in den letzten Jahren immer wieder im Fokus der Diskussion. Dabei betrafen die daraus resultierenden Belastungen sowohl das Grundwasser (Stickstoff, PSM) als auch die oberirdischen Gewässer (Phosphor, PSM). Weitere anorganische und organische Stoffe können über den direkten Eintrag der Erosion in die Gewässer gelangen und werden ebenfalls in diesem Themenband behandelt.
Hohe Nitratkonzentrationen stellen die Hauptbelastung für das Grundwasser in Deutschland dar und hängen überwiegend mit hohen Stickstoffüberschüssen aus der Landwirtschaft zusammen. Nitratreduktionsprozesse können zu einer Minderung der Konzentrationen beitragen und sind häufig anhand vorhandener Grund- und Rohwasserwasseranalysen zu identifizieren. Allerdings ist das Nitratabbaupotenzial in Form von Kohlenstoff- und Schwefelgehalten in den Grundwasserleitern endlich.
Wie die „Lebensdauer“ des Nitratabbaus möglichst realistisch abgeschätzt werden kann und welchen Grenzen Aussagen zum Nitratbabbau unterliegen, wird in verständlicher Form in der im März 2015 erschienenen DVGW Wasser-Information 85 „Stickstoffumsatz im Grundwasser“ beschrieben. Sie ist auch als gleichnamiger DWA-Themenband T2/2015 erschienen.
Der Rat der Sachverständigen für Umweltfragen hat in Brüssel sein Sondergutachten "Stickstoff: Lösungsstrategien für ein drängendes Umweltproblem" vorgestellt. Er fordert darin eine nationale Stickstoffstrategie.
Im Rahmen der diesjährigen Green Week hat der SRU die Inhalte des zu Jahresbeginn 2015 veröffentlichten Sondergutachtens am 3. Juni 2015 in Brüssel vor rund 60 Teilnehmern vorgestellt.
Der SRU betont, dass hohe Einträge von Stickstoffverbindungen eines der großen ungelösten Umweltprobleme unserer Zeit sind. So belasten Stickstoffverbindungen wie beispielsweise Stickstoffoxide und Ammoniak die Umwelt und Gesundheit auf vielfältige und komplexe Weise:
Die Landwirtschaft ist nach Auffassung des SRU der größte Emittent von Stickstoffverbindungen und sollte bei der Emissionsminderung eine Schlüsselrolle spielen. Das Minderungspotenzial in diesem Sektor wird nach wie vor als enorm eingestuft. Bestehende ordnungsrechtliche Instrumentarien müssen – so der SRU - deutlich nachgeschärft und der Vollzug verbessert werden. Zu den weiteren Forderungen des SRU zählen:
Der SRU empfiehlt der Bundesregierung, zusammen mit den Bundesländern eine nationale Stickstoff-Strategie zu erarbeiten. Eine solche Strategie bietet wichtige Ansatzpunkte, um die genannten politisch-institutionellen Probleme zu lösen: Sie kann eine politische Agenda setzen, ein Forum für politische und gesellschaftliche Diskussionsprozesse schaffen, einen übergeordneten Begründungsrahmen für politische Handlungsprogramme liefern und breit getragene Politikziele formulieren. Damit dient eine nationale Stickstoffstrategie als Basis für die Kooperation zwischen verschiedenen staatlichen und nicht-staatlichen Akteuren. Die Strategie sollte zudem enge Bezüge zur Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie und zur Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt herstellen. Sie kann außerdem einen Beitrag dazu leisten, die Ziele des 7. Umweltaktionsprogramms der EU umzusetzen und langfristig neue Impulse für die europäische Umweltpolitik zu setzen.
Die nationale Stickstoffstrategie sollte folgende Elemente beinhalten:
Der DVGW hat sich verschiedentlich zur Stickstoffthematik geäußert – jüngst im Kontext mit der Novellierung der Düngeverordnung.
So hatte das BMEL am 18.12.2014 den Entwurf für eine Verordnung zur Neuordnung der guten fachlichen Praxis beim Düngen vorgelegt. Damit wird es nun ernst mit der lange erwarteten und auch von der Europäischen Kommission im laufenden Vertragsverletzungsverfahren wegen unzureichender Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie dringend angemahnten Novellierung der Düngeverordnung. Um mit der Düngeverordnung die Voraussetzungen für eine pflanzenbedarfsgerechte Düngung und die Erreichung der Umweltziele der EG-Nitratrichtlinie zu schaffen, sieht der DVGW allerdings in vielen Regelungsbereichen des Entwurfs größeren Anpassungsbedarf:
Diese Anpassungen sind durch die Ergänzung der Liste der Ordnungswidrigkeitstatbestände zu flankieren, um das Überschreiten der Obergrenzen für die organische Stickstoffdüngung und des Kontrollwertes des zulässigen Stickstoffüberschusses zu verhindern (§ 14). Des Weiteren muss die Länderöffnungsklausel den Ländern zusätzliche Möglichkeiten bieten, in Gebieten, in denen die o. g. Regelungen nicht zur Erreichung der Umweltziele ausreichen, weitergehende Maßnahmen zu ergreifen (§ 13).
Die Vorschläge des DVGW basieren u.a. auf den langjährigen Erfahrungen aus dem kooperativen Gewässerschutz von Landwirtschaft und Wasserwirtschaft im Rahmen der Bewirtschaftung der Gewässerressourcen für die Trinkwasserversorgung.
Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) gehört zu den ersten Institutionen wissenschaftlicher Politikberatung für die deutsche Umweltpolitik. Er wurde im Jahr 1972 von der Bundesregierung eingerichtet.
Besondere Merkmale des SRU sind seine Interdisziplinarität und seine fachliche Unabhängigkeit. Er besteht aus sieben Professorinnen und Professoren mit besonderer Umweltexpertise, die unterschiedliche Fachdisziplinen vertreten. Diese werden von der Bundesregierung für vier Jahre ernannt.
Das BMEL hat am 18.12.2014 den Entwurf für einer Verordnung zur Neuordnung der guten fachlichen Praxis beim Düngen vorgelegt. Damit wird es nun ernst mit der lange erwarteten und auch von der Europäischen Kommission im laufenden Vertragsverletzungsverfahren wegen unzureichender Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie dringend angemahnten Novellierung der Düngeverordnung. Um mit der Düngeverordnung die Voraussetzungen für eine pflanzenbedarfsgerechte Düngung und die Erreichung der Umweltziele der EG-Nitratrichtlinie zu schaffen, sieht der DVGW allerdings in vielen Regelungsbereichen des Entwurfs größeren Anpassungsbedarf:
Diese Anpassungen sind durch die Ergänzung der Liste der Ordnungswidrigkeitstatbestände zu flankieren, um das Überschreiten der Obergrenzen für die organische Stickstoffdüngung und des Kontrollwertes des zulässigen Stickstoffüberschusses zu verhindern (§ 14). Des Weiteren muss die Länderöffnungsklausel den Ländern zusätzliche Möglichkeiten bieten, in Gebieten, in denen die o. g. Regelungen nicht zur Erreichung der Umweltziele ausreichen, weitergehende Maßnahmen zu ergreifen (§ 13).
Die Vorschläge des DVGW basieren u.a. auf den langjährigen Erfahrungen aus dem kooperativen Gewässerschutz von Landwirtschaft und Wasserwirtschaft im Rahmen der Bewirtschaftung der Gewässerressourcen für die Trinkwasserversorgung.
Der DVGW und die Bundesgütegemeinschaft Kompost (BGK) haben im Juli 2009 einen gemeinsamen Standpunkt zur "Kompostausbringung auf landwirtschaftlich genutzten Flächen aus Sicht des Gewässerschutzes" abgestimmt.
Mit dem Einsatz von Kompost können aus Sicht des Gewässerschutzes Gefährdungen verbunden sein. Dies betrifft bspw.
Bei der Ausbringung von Komposten in Trinkwasserschutz- und Wassergewinnungsgebieten ist die besondere Schutzbedürftigkeit dieser Gebiete angemessen zu berücksichtigen. Die Anwendung von Komposten kann dabei nur als Einzelfallentscheidung in Abstimmung mit allen Beteiligten auf der Basis der jeweiligen landesrechtlichen Regelungen erfolgen.
Aus Vorsorgegründen und zur Minimierung von Risiken aufgrund unbekannter Spurrenstoffe haben DVGW und BGK vereinbart die Ausgangsmaterialien zur Kompostierung auf weitgehend unbedenkliches pflanzliches Material wie Garten- und Parkabfälle zu beschränken. Komposte aus diesen Ausgangsmaterialien sind für den Einsatz nach Einzelfallprüfung u. a. Standort- und Bedarfsanalyse in der Schutzzone II geeignet. Komposte, die neben Garten- und Parkabfällen auch Bioabfälle aus der getrennten Erfassung (Biotonne) enthalten, können in der Schutzzone III eingesetzt werden.
Die Bundesgütegemeinschaft Kompost wird jene Komposte, die für den Einsatz in Wasserschutzgebieten geeignet sind in den Prüfzeugnissen mit "geeignet für WSZ III bzw. WSZ II" ausweisen.
Den Volltext des Gemeinsamen Standpunktes "Kompost" finden Sie hier:
Die Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag auf ein Ende der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung bei gleichzeitiger Phosphorrückgewinnung festgelegt. Das BMUB hat am 31.8.2015 einen Verordnungsentwurf vorgelegt, mit dem dieses Ziel in die Tat umgesetzt werden soll.
In seiner Stellungnahme vom 9.10.2015 begrüßt der DVGW den Entwurf, fordert aber unter anderem den vollständigen Verzicht auf die bodenbezogene Klärschlammverwertung in Wasserschutzgebieten, einschließlich Schutzzone III.
Der DVGW hat am 19. Juni 2015 zum Entwurf einer novellierten Oberflächengewässerverordnung (OGewV) Stellung genommen. Die OGewV definiert Vorgehensweise, Beurteilungskriterien und Umweltqualitätsnormen für die Bewertung des Zustands der Oberflächengewässer gemäß WHG.
Positiv hervorzuheben ist die Ergänzung der Liste prioritärer Stoffe um wichtige Stoffe und die Einführung der Beobachtungsliste – auch wenn einige aus Sicht der Trinkwasserversorgung besonders relevante Stoffe weiterhin nicht berücksichtigt werden.
Der DVGW kritisiert die Streichung der Umweltqualitätsnorm für Nitrat, das Fehlen von Arzneimittelwirkstoffen bei den flussgebietsspezifischen Schadstoffen und die mangelnde Konkretisierung von Anforderungen für Gewässer, die der Trinkwassergewinnung dienen.