
Definition, Prüfung, Technische Regeln
Zementgebundene Werkstoffe haben sich in der Trinkwasserversorgung hinsichtlich ihrer technischen Eigenschaften bewährt. Aber warum müssen sie auch trinkwasserhygienisch unbedenklich sein?
Zementgebundene Werkstoffe kommen in der gesamten Kette der Trinkwasserversorgung zum Einsatz, also vom Brunnen bis zum Hausanschluss. Mit ihnen werden sowohl Anlagen wie z. B. Trinkwasserspeicher errichtet. Als innere Auskleidung von Trinkwasserrohren schützen sie vor Korrosion und Ablagerungen oder unterstützen die Sanierung maroder Rohre. Ihre hygienische sowie organische Unbedenklichkeit ist wichtig, da sonst die Reinigung des Trinkwassers von unerwünschten Stoffen aufwendiger und somit auch teurer wird.
Unter zementgebundenen Werkstoffen versteht man ein Gemisch, das mindestens aus Zement, Gesteinskörnung und Wasser besteht und dessen wesentlichen Eigenschaften durch die hydraulische Erhärtung bestimmt werden. Um unterschiedliche Eigenschaften des Werkstoffes zu erreichen, können Zusatzstoffe, Pigmente, Zusatzmittel und Fasern hinzugemischt werden.
Für Auskleidungen, die mit Trinkwasser in Berührung kommen, dürfen nach der Trinkwasserverordnung nur Werkstoffe und Materialien verwendet werden, die
Anwendungsgebiete von zementgebundenen Werkstoffen



Die hygienische Eignung von zementgebundenen Werkstoffen kann am fertigen Produkt oder für die einzelnen Ausgangsstoffe entsprechend dem DVGW-Arbeitsblatt W 347 nachgewiesen werden.
Folgende Prüfkörper können eingesetzt werden:
• Prüfkörper aus Produkten (z. B. Rohre und Formstücke);
• Prüfkörper, bestehend aus einem Mörtel oder Beton gegebener Zusammensetzung mit dem zu prüfenden Ausgangsstoff;
• Prüfkörper nach vorgegebener Rezeptur (z. B. Trockenmischung).
Die organische Tauglichkeit wird anhand des DVGW-Arbeitsblattes W 270 nachgewiesen.
Im Gegensatz zu anderen Werkstoffen im Kontakt mit Trinkwasser gibt es für zementgebundene Werkstoffe keine Bewertungsgrundlage des Umweltbundesamtes. Stattdessen wird vom UBA eine Information zur Bewertung von Ausgangsstoffen zur Herstellung von zementgebundenen Werkstoffen im Kontakt mit Trinkwasser veröffentlicht.
Ab dem 31. Dezember 2026 werden neue europäisch einheitliche Anforderungen an Materialien und Werkstoffe im Kontakt mit Trinkwasser gelten, welche die bisherigen nationalen Anforderungen ersetzten.
Mit großer Sorge hat die deutsche Wasserwirtschaft in den letzten Wochen die Auswirkungen der geplanten Veränderungen für den Bau von trinkwasserberührten Bauwerken durch die Delegierten Verordnung (EU) 2024/370 und (EU) 2024/368 diskutiert.
zu Auswirkungen auf die öffentliche Wasserversorgung in Deutschland aus den neuen EU-Vorgaben für vor Ort hergestellte Werkstoffe im Kontakt mit Trinkwasser