22. September 2025
Ab dem 31. Dezember 2026 werden neue europäisch einheitliche Anforderungen an Materialien und Werkstoffe im Kontakt mit Trinkwasser gelten, welche die bisherigen nationalen Anforderungen ersetzten.
Mit großer Sorge hat die deutsche Wasserwirtschaft in den letzten Wochen die Auswirkungen der geplanten Veränderungen für den Bau von trinkwasserberührten Bauwerken durch die Delegierten Verordnung (EU) 2024/370 und (EU) 2024/368 diskutiert.
Diese Stellungnahme ist Bestandteil der Themenseite Zementgebundene Werkstoffe.