Was sind organische Werkstoffe? Welche Inhalte und Änderungen ergeben sich bei der Leitlinie zur hygienischen Beurteilung von organischen Materialien für den Kontakt mit Trinkwasser, kurz KTW-Leitlinie? Welche Normen und Regelwerke müssen herangezogen werden?
Organische Materialien werden vielfältig im Kontakt mit Trinkwasser eingesetzt. Hierzu zählen unter anderem Kunststoffe wie PE oder PVC, Elastomere, Silikone und thermoplastische Elastomere.
Die organischen Materialien zeichnet aus, dass sie aus einer Vielzahl von Ausgangstoffen zusammengesetzt sein können. Diese Zusammensetzung wird mittels einer Rezepturprüfung darauf geprüft, ob die Ausgangssubstanzen überhaupt im Trinkwasser eingesetzt werden dürfen.
Der Herstellungsprozess des Materials hat ebenfalls Einfluss auf die späteren Eigenschaften des Materials. Deshalb wird das fertige Material geprüft, ob und welche Stoffe es in das Trinkwasser emittiert. Hier sind strenge Werte durch das Umweltbundesamt vorgegeben, die mittels sogenannter Summenparameter wie TOC und Einzelsubstanze getestet werden. Die Einzelsubstanzen werden, beruhend auf der Rezeptur der Materialien, ausgewählt.
Da insbesondere organische Materialien als Nährstoffquelle für Mikroorganismen dienen können, werden sie darauf ebenfalls geprüft. Das Verfahren (DVGW W 270 bzw. DIN EN 16421) überprüft, ob sich Bakterien aufgrund der durch das Material abgesonderten Stoffe vermehren können. Auch hier gibt es strenge Anforderungen an das Material, damit das darin fließende Trinkwasser sauber und genusstauglich bleibt.
Die jeweiligen Anforderungen sind in der KTW-Bewertungsgrundlage für organische Materialien im Kontakt mit Trinkwasser (KTW-BWGL) niedergelegt.
Das UBA konkretisiert die allgemeinen Anforderungen der TrinkwV durch die Bewertungsgrundlagen. Es hat am 7. März 2022 die noch gültige dritte Änderung der rechtlich verbindlichen KTW-Bewertungsgrundlage veröffentlicht. Die KTW-Bewertungsgrundlage besteht aus einem allgemeinen Teil und einem speziellen Teil, in dem die Anforderungen für die Materialiengruppen Kunststoffe, Beschichtungen und Schmierstoffe näher beschrieben sind.
Mit der dritten Änderung sind nun auch die Elastomere und thermoplastischen Elastomeren als Anlagen D und E in die KTW-BWGL aufgenommen worden. Die Vorgaben der Anlagen D und E werden am 1. März 2025 rechtlich verbindlich.
Für Silikone und TPE auf Silikonbasis gelten noch Übergangsregelungen, die noch nicht den rechtlichen Stand einer Bewertungsgrundlage haben.
Das UBA hat auch Informationen zum Übergang von UBA-Leitlinien zur Bewertungsgrundlage für Kunststoffe und andere organische Materialien im Kontakt mit Trinkwasser zusammengestellt.
Die gültige Version der Elastomerleitlinie ist vom 16. März 2016 und wird zum 1. März 2025 zurückgezogen.
Die gültige Positivliste der Ausgangsstoffe ist in Anlage D der KTW-Bewertungsgrundlage aufgeführt.