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Gärtnern mit Köpfchen - Trinkwasser schützen!

Wasser

19. Oktober 2020

Wenn alles im Garten grünt und blüht, schlägt das Herz der Gartenbesitzer höher. Denn in der Regel wurden sehr viel Liebe und Schweiß in das Prachtstück investiert, buntblühende Pflanzen gekauft, Gemüse angebaut, Stauden gepflanzt und Bäume und Sträucher beschnitten.

Um sog. "Schädlinge" oder "Unkraut" aus der Blütenpracht herauszuhalten, nutzen viele Gärtner Pflanzenschutzmittel wie Herbizide (gegen "Unkräuter"), Fungizide (gegen Pilze) oder Insektizide (gegen unerwünschte Insekten). Doch auch wenn viele Mittel vom zuständigen Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zugelassen wurden und in Fach- und Baumärkten frei erhältlich sind, bedeutet das nicht, dass sie ohne Einschränkungen und ohne Gefahr für die Umwelt verwendet werden können. Denn die Mittel unterscheiden stellenweise nicht zwischen "Schädlingen" und "Nützlingen" und töten die Blattlaus ebenso wie die Schmetterlingslarve, hemmen das Wachstum von Lavendel ebenso wie das des Löwenzahns. Ein guter und verantwortungsbewusster Verkäufer klärt Sie deshalb gründlich über die Risiken und richtigen Verhaltensweisen im Umgang mit Herbiziden auf.

Der falsche Einsatz oder die illegale Entsorgung von Unkrautvernichtungsmitteln kann Sie übrigens eine Stange Geld kosten. Wussten Sie zum Beispiel, dass die Nutzung von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Wegen verboten und mit Strafzahlungen belegt ist? Also auf der Auffahrt, der Terrasse oder den gepflasterten Wegen in Ihrem Garten? Und nicht nur das: Auch Omas Haushaltstipps ("Nimm Salz oder Essig!") werden mit bis zu 20.000 Euro Bußgeld "honoriert"!

Ist das nicht ein bisschen übertrieben?

Keineswegs. Der Grenzwert für Pflanzenschutzmittelwirkstoffe im Trinkwasser liegt bei 0,1µg/l, das sind 0,00010 Milligramm pro Liter. Schon wenige Tropfen reichen demnach aus, um einen zwei Meter breiten und einen halben Meter tiefen Fluss auf 10 Kilometer Länge zu verseuchen. Oder anders formuliert: Würde man das verseuchte Wasser in Ein-Liter-Gläser füllen, bräuchte man 10 Millionen Maßkrüge! Übrigens können selbst heute noch Herbizide, die bereits 1991 verboten worden sind, in Grund- und Oberflächenwasser nachgewiesen werden. Es geht also nicht nur um eine falsche Anwendung der Mittel heutzutage; die Anreicherungen aus den vergangenen Jahrzehnten müssen ebenfalls mit berücksichtigt werden.

Pflanzenschutzmittel können unsere Oberflächengewässer und das Grundwasser verunreinigen, wenn sie falsch angewendet oder entsorgt werden. Unkrautvernichter dürfen zum Beispiel nicht auf befestigten Wegen oder Straßen eingesetzt werden, weil sie dort nicht im Boden versickern und von Kleinlebewesen oder Pflanzen aufgenommen und abgebaut werden können. Spätestens der nächste Regen schwemmt das Mittel in die Kanalisation. Dorthin gelangt es auch, wenn man es zur Entsorgung ins Spülbecken oder die Toilette schüttet. In allen Fällen geht das chemische Gift zwar in eine Kläranlage; seine vollständige Entfernung aus dem Abwasser ist aber sehr schwierig bis unmöglich. Die weitestgehend gereinigten Abwässer werden in unsere Oberflächengewässer wie Seen oder Bäche eingeleitet, deren Wasser eine wichtige Grundlage für unser aufbereitetes Trinkwasser ist. Damit wir Verbraucher dennoch unser Trinkwasser sauber genießen können, müssen auch bei der Wasseraufbereitung viele Schritte unternommen werden, um alle Vorgaben der strengen Trinkwasserverordnung einhalten zu können. Ahnen Sie was? Genau: Das kostet. Und wer trägt diese Kosten? Eben!

Schon wenige Tropfen Pflanzenschutzmittel - auf befestigtem Untergrund versprüht - reichen aus, um einen Fluss auf 10 Km Länge zu verseuchen © DVGW
Also doch zupfen und schwitzen?

Wer sagt denn eigentlich, dass "Unkraut" entfernt werden muss? Viele dieser verschmähten Pflanzen sehen nicht nur hübsch aus, sondern sind als einheimische Arten auch besser geeignet für unsere Umwelt (Vögel, Insekten, Bienen, Schmetterlinge) und widerstehen eher den Folgen des Klimawandels als teure Zuchtpflanzen aus aller Welt. Zudem lassen sich viele zu leckerem Tee verarbeiten, als natürliche Heilmittel einsetzen oder zur überraschenden Verfeinerung von frischen Salaten nutzen.

Wer sich erst sein Fleckchen Erde anlegen möchte, kann von vornherein schon vieles tun, um nachher nahezu nichts mehr machen zu müssen: Plant man seinen Garten geschickt, reguliert er sich fast von allein und lässt den unerwünschten Gewächsen kaum Chancen, sich zu entwickeln.

Und wenn nun Garten und Terrasse schon vorhanden sind? Es gibt verschiedene mechanische und thermische Verfahren, wie man den Ritzengewächsen auch aufrecht stehend den Garaus machen kann. Wer regelmäßig größere Flächen von Unkraut befreien muss, kann sich ein Profigerät zulegen. Die Landwirtschaftskammer NRW stellt auf ihrer Webseite speziell Geräte zur privaten Nutzung vor.

Also: Setzen Sie in Punkto Unkraut auf Köpfchen und nicht auf chemische Vernichter! Damit tragen Sie aktiv zum Trinkwasser- und Umweltschutz bei!

Weitere Informationen...

... über Herbizide und den Schutzwert unseres Trinkwassers finden Sie auch auf den DVGW-Webseiten "Pflanzenschutzmittel und Wasser".

Noch ein Tipp: Bei Wertstoffhöfen finden Sie oftmals Blumenerde, Pflanzerde, Gartenerde, groben und feinen Rindenmulch in einer Qualität, die sich vor den Produkten aus dem Gartencenter oder dem Baumarkt nicht verstecken muss. Fragen Sie bei Ihrem kommunalen Betrieb einmal nach - es lohnt sich, auch im Sinne der Natur!  


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