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17. Juni 2026

Informationen und FAQ zum KRITIS-DachG

Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe veröffentlicht weiterführende Informationen
Symbolbild Cybersicherheit; © Adobestock.com/Gina Sanders
Meldung vom 17.06.2026

Am 11.06.2026 wurden auf den Internetseiten des BBK Informationen zum KRITIS-Dachgesetz veröffentlicht. Es handelt sich aktuell um einen kurzen Einstiegsbereich zum KRITIS-Dachgesetz, die Verlinkung auf den Gesetzestext und die Pressemitteilung der Bundesregierung sowie einen ergänzenden Link auf das BSI-Gesetz. Von besonderem Interesse dürften die FAQ zum KRITIS-Dachgesetz sein. Die Inhalte werden sukzessive ergänzt und weiterentwickelt.

Das KRITIS-DG trat am 17.3.2026 in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, die physische Resilienz der Kritischen Infrastruktur in Deutschland durch bundeseinheitliche Mindestanforderungen zu stärken. Im Gesetz werden die Pflichten der Betreiber von Kritischer Infrastruktur hinsichtlich der Erbringung ihrer Dienstleistungen definiert. Das Gesetz setzt die EU-Richtlinie 2022/2557 in nationales Recht um.

Ansprechperson
Bei Fragen zur Meldung wenden Sie sich bitte an
Miriam Lösgen
Hauptgeschäftsstelle / Gastechnologien und Energiesysteme
Telefon+49 228 9188-255
Kirsten Wagner
Hauptgeschäftsstelle / Wasserversorgung
Telefon+49 228 91 88-868