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Totale auf ein Glas mit Aktivkohle

30. Januar 2026

Information für Wasserversorger und Abwasserentsorger, die Kornaktivkohle einsetzen

Information zur Auslegung der EU-POP-Verordnung hinsichtlich des Einsatzes von reaktivierter Aktivkohle in der Wasseraufbereitung und Abwasserbehandlung. Eine Information von BDEW, DVGW und DWA
Aktivkohle; © Pixabay/KaWikaFilms
Meldung vom 30.01.2026

Seit Anfang 2025 kam es wiederkehrend zu Fragen von Seiten der Wasserver- und Abwasserentsorgungsunternehmen sowie Dienstleistern hinsichtlich der rechtlichen Auslegung und Bewertung der Anforderungen der VERORDNUNG (EU) 2019/1021 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Juni 2019 über persistente organische Schadstoffe (EU-POP-Verordnung) an die Reaktivierung von beladenen Kornaktivkohlen aus der Wasseraufbereitung bzw. aus der Abwasserbehandlung. Unklarheiten in der rechtlichen Interpretation führten vereinzelt dazu, dass zeitweise sogar Reaktivierungsprozesse seitens der Dienstleister eingestellt wurden.

BDEW, DWA und DVGW informieren in einem Schreiben über die aktuelle Sachlage.
 

Ansprechperson
Bei Fragen zur Meldung wenden Sie sich bitte an
Jarno Banas
Hauptgeschäftsstelle / Wasserversorgung
Telefon+49 228 9188-656