30. Januar 2026
Seit Anfang 2025 kam es wiederkehrend zu Fragen von Seiten der Wasserver- und Abwasserentsorgungsunternehmen sowie Dienstleistern hinsichtlich der rechtlichen Auslegung und Bewertung der Anforderungen der VERORDNUNG (EU) 2019/1021 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Juni 2019 über persistente organische Schadstoffe (EU-POP-Verordnung) an die Reaktivierung von beladenen Kornaktivkohlen aus der Wasseraufbereitung bzw. aus der Abwasserbehandlung. Unklarheiten in der rechtlichen Interpretation führten vereinzelt dazu, dass zeitweise sogar Reaktivierungsprozesse seitens der Dienstleister eingestellt wurden.
BDEW, DWA und DVGW informieren in einem Schreiben über die aktuelle Sachlage.