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01. Oktober 2025

DVGW fordert technologieoffene und praxisnahe Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes noch in diesem Jahr

Wasserstoff als Schlüsseltechnologie erhalten
Einstellung einer Heizungsanlage; © ThinkstockPhotos/Zukunft ERDAS

Zum Start der Heizsaison hat der DVGW Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. zentrale Forderungen für eine Wärmewende mit klimaneutralen Gasen in einem Positionspapier veröffentlicht. Darin fordert der DVGW die im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD angekündigte grundlegende Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Die Bundesregierung formuliert in ihrem Koalitionsvertrag eine technologieoffene, bezahlbare und klimaneutrale Wärmewende im Gebäudesektor. Die geplante Abschaffung des sogenannten Heizungsgesetzes und die Einführung eines flexibleren GEG mit CO₂-Vermeidung als zentraler Steuerungsgröße sind ein wichtiger Schritt in Richtung Klimaneutralität.

„Die Novelle des GEG muss nun zügig und abgestimmt mit weiteren relevanten Regelungen wie dem Wärmeplanungsgesetz, der EU-Gasbinnenmarktrichtlinie, der EU-Gebäuderichtlinie und den BEG-Förderrichtlinien umgesetzt werden. Ziel muss es sein, bis spätestens 2045 auch im Gebäudebereich Klimaneutralität zu erreichen. Dafür braucht es praktikable Lösungen, insbesondere für die Hälfte aller Haushalte in Deutschland, die derzeit noch mit Erdgas heizen“, betont Prof. Dr. Gerald Linke, Vorstandsvorsitzender des DVGW.

Die aktuellen Anforderungen in Paragraf 71 GEG schließen den Einsatz von Wasserstoff faktisch aus und verengen damit den Lösungsraum zur Defossilierung des Wärmesektors. Die Einsatzmöglichkeiten von Wasserstoff müssen jedoch erhalten bleiben – sowohl zur Dekarbonisierung älterer Gebäude als auch als resiliente Option für die Wärmeversorgung. Die Festlegung FAUNA der Bundesnetzagentur, die seit Januar 2025 gilt, stellt Netzbetreiber vor kaum erfüllbare Anforderungen bei der Erstellung von Wasserstoff-Fahrplänen. Der Paragraf 71k GEG sollte daher auf das Wesentliche reduziert und durch die praxisnahen Vorgaben der EU-Gasbinnenmarktrichtlinie (Art. 56/57) ersetzt werden.
Zur Förderung klimaneutraler Gase müssen darüber hinaus eine Grüngasquote, eine Einspeisevergütung für klimaneutrale Gase sowie einfache Zertifizierungsverfahren eingeführt werden. Diese Maßnahmen schaffen Investitionssicherheit für Industrie, Versorger und Verbraucher. Die Grüngasquote muss dabei gezielt den Hochlauf von Wasserstoff unterstützen und Fehlanreize durch eine zu breite Ausgestaltung vermeiden.

Der DVGW spricht sich zudem für eine Erweiterung des Lösungsraums im GEG aus: Effizienzmaßnahmen, der verstärkte Einsatz von Biomethan sowie moderne Heiztechnologien wie H2-ready-Gasheizungen und Hybridlösungen (Gas + Wärmepumpe) leisten einen wichtigen Beitrag zur Defossilierung. Eine zielgerichtete staatliche Förderung und KfW-Kredite können zusätzliche Dynamik erzeugen.

„Der Gesetzgeber ist gefordert, die GEG-Novelle noch in diesem Jahr auf den Weg zu bringen. Nur durch eine technologieoffene, rechtssichere und praxisnahe Ausgestaltung kann die Wärmewende im Gebäudesektor gelingen. Verbraucher und Versorger brauchen dringend verlässliche Rahmenbedingungen,“ mahnt Linke.

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