06. August 2025
Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch mit den Gesetzentwürfen zum Geothermie-Beschleunigungsgesetz, zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie (RED III) in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze sowie zum Kohlendioxid-Speicherungsgesetz drei wichtige energiepolitische Vorhaben beschlossen. Hierzu erklärt Prof. Dr. Gerald Linke, Vorstandsvorsitzender des DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.:
„Es ist gut, dass die Bundesregierung mit dem Geothermie-Beschleunigungsgesetz (GeoBG) die Nutzung klimafreundlicher und lokal verfügbarer Erdwärme fördern will. In Ergänzung zu den neuen Regelungen des GeoBG erfolgen zudem grundsätzliche Änderungen bei dem bestehenden Bundesberggesetz (BBergG) und beim Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Die Änderungen des BBergG bewerten wir dahingehend positiv, dass Wasserstoffspeicher mit in das Betriebsplanverfahren aufgenommen werden. Dies eröffnet die Möglichkeit einer Fortgeltung bestehender Genehmigung bei der Umstellung von Speichern auf Wasserstoff, sofern die technische Eignung der Anlagenteile nachgewiesen ist und keine sicherheitsrelevanten Bedenken bestehen. Leider wurde keine konkrete Regelung zur Fortgeltung bestehender Genehmigungen in den Gesetzentwurf aufgenommen. Zudem haben Behörden für die Genehmigung von Wasserstoffspeichern jetzt zwei Jahre anstelle von einem Jahr Zeit. Das ist eine Verschlechterung der Rahmenbedingungen gegenüber dem ursprünglichen Referentenentwurf. Beides verzögert die notwendige zügige Entwicklung von Wasserstoffspeichern, die für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft und das Gelingen der Energiewende insgesamt unabdingbar sind“, erklärt Gerald Linke.
„Wir weisen zudem darauf hin, dass für die öffentliche Wasserversorgung im WHG ein Vorrang gegenüber anderen Nutzungen festgelegt ist. Neue gesetzliche Regelungen müssen diesem Vorrang in festgesetzten Wasserschutzgebieten und in Trinkwassereinzugsgebieten Rechnung tragen. Die Gesetzesänderungen im BBergG und im WHG führen zu einer nicht akzeptablen Beschränkung des Vorrangs der öffentlichen Wasserversorgung in diesen Gebieten. Daher müssen Behörden Abwägungen zwischen dem Klimaschutz und dem Schutz der Trinkwasserressourcen vornehmen und in begründeten Einzelfällen Befreiungen von Verboten und Beschränkungen in Wasserschutzgebieten erteilen können, um die Sicherheit der öffentlichen Trinkwasserversorgung zu gewährleisten“, erklärt Gerald Linke.
Zur RED III-Umsetzung erklärt Gerald Linke: „Die heute ebenfalls beschlossene Änderung am Wind-auf-See-Gesetz zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie ist eine richtige Stellschraube, um Genehmigungsverfahren für Windenergie-Erzeugung auf See und für Stromnetze zu beschleunigen. An einer Stelle springt das Gesetz aber zu kurz: Offshore-Elektrolyse muss ebenfalls im Gesetzentwurf berücksichtigt werden und zusammen mit Leitungen zum Transport von Wasserstoff das überragende öffentliche Interesse erhalten, insbesondere, da sie ein wichtiges Verfahren für die Erzeugung von grünem Wasserstoff ist. Der Energieträger ist unverzichtbar für die Dekarbonisierung und Resilienz der zukünftigen Energieversorgung. Um auf die erforderlichen Mengen zu kommen und weniger von Importen abhängig zu sein, spielt die Förderung heimischer Erzeugung eine zentrale Rolle. Die Einstufung als ‚überragendes öffentliches Interesse‘ würde der Offshore-Elektrolyse denselben Stellenwert verleihen, wie ihn die Bundesregierung bereits für Elektrolyse an Land vorsieht. Dazu muss die Wasserstofferzeugung auf See inklusive Pipeline-Transport in das Gesetz aufgenommen werden.“
Im Zusammenhang mit dem heute ebenfalls verabschiedeten CO2-Speicher- und Transportgesetz (KSpG) betont Gerald Linke: „Wir begrüßen, dass die Bundesregierung die CO2-Infrastruktur politisch höherstufen und ins überragende öffentliche Interesse stellen will. Allerdings ist die Entsorgung von CO2-Emissionen nur die zweitbeste Lösung mit Blick auf den Klimaschutz. Bei aller Bedeutung der Thematik sollte die Vermeidung von Emissionen im Energiesektor – etwa durch den direkten Einsatz von Wasserstoff – da, wo es möglich ist, immer Vorrang gegenüber einer Abscheidung und Speicherung haben.”