15. Dezember 2025
Zu den aktuellen Deregulierungsplänen der Europäischen Kommission, im Rahmen des sogenannten “Food and Feed Safety Simplification” Omnibus-Verfahrens bestimmte Pestizide künftig unbefristet zuzulassen und auf regelmäßige Risikobewertungen zu verzichten, erklärt Dr. Wolf Merkel, Vorstand Wasser des DVGW:
„Die von der EU-Kommission geplanten Vereinfachungen bei der Genehmigung von Pestiziden dürfen nicht zu Lasten des Gewässerschutzes gehen. Unbefristete Genehmigungen von Pestiziden ohne turnusmäßige Überprüfungen ihrer Auswirkungen gefährden jedoch die Wasserressourcen. Rückstände von Pflanzenschutzmitteln werden trotz strenger Zulassungsvorschriften nach wie vor in Grund- und Oberflächengewässern sowie im Rohwasser der Trinkwasserversorgung nachgewiesen. Um gesundheitliche Orientierungswerte und Grenzwerte einzuhalten, müssen Wasserversorgungsunternehmen schon heute teilweise viel Aufwand und Geld in eine kostenintensive Trinkwasseraufbereitung investieren. Damit wird das Verursacherprinzip auf den Kopf gestellt, denn die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen über einen erhöhten Wasserpreis die von der Intensivlandwirtschaft verursachten Folgekosten der Trinkwasseraufbereitung bezahlen. Der Grundsatz einer naturnahen Wasserbewirtschaftung hat auch deshalb umso mehr Gültigkeit.
Die EU-Kommission handelt fahrlässig, wenn sie im sogenannten Omnibus-Verfahren ein so sensibles und für die Versorgung der Bevölkerung mit hochwertigem Trinkwasser bedeutendes Gesetz im Hauruckverfahren durchsetzen will, ohne die Belange des vorsorgenden Gewässerschutzes ausreichend zu prüfen. Hier ist dringend mehr Transparenz und eine für die europäische Gesetzgebung obligatorische Folgenabschätzung erforderlich.“