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Düngerausbringung auf einem Feld mit Schleppschlauch-Verfahren

18. Januar 2024

"Gewässerbelastungen durch die Landwirtschaft müssen weiter reduziert werden"

Dr. Wolf Merkel, DVGW-Vorstand zu den parlamentarischen Beratungen über den Agrarpolitischen Bericht der Bundesregierung und mit Blick auf den Beginn der Grünen Woche
Düngerausbringung auf einem Feld mit Schleppschlauch-Verfahren; © AdobeStock.com/Countrypixel

Zu den heutigen parlamentarischen Beratungen über den Agrarpolitischen Bericht der Bundesregierung und mit Blick auf den Beginn der Grünen Woche erklärt Dr. Wolf Merkel, Vorstand des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW):

„Landwirtschaftliche Betriebe haben neben der wichtigen Funktion der Sicherstellung unserer Ernährung eine große Verantwortung beim Schutz unserer Umwelt.  Hier gilt es, die Trinkwasserressourcen besser zu schützen, indem die Landwirtschaft Gewässerbelastungen aus Stickstoffüberschüssen sowie chemischen Pflanzenschutzmitteln weiter reduziert.

Die aktuelle Düngeverordnung allein wird jedoch keine Wende bewirken: Ein Wirksamkeitsmonitoring zur Bewertung des Nutzens der Verordnung für die Umwelt fehlt bislang. Auch die Stoffstrombilanzverordnung ist in ihrer jetzigen Form unzureichend. Die darin festgelegten Obergrenzen für Nährstoffüberschüsse sind viel zu hoch, um Gewässer wirksam zu schützen. Hier müssen die zulässigen Düngemengen für die landwirtschaftlichen Betriebe deutlich abgesenkt werden. Daher ist es gut und richtig, dass die Bundesregierung das Düngerecht verschärfen will.

Ebenfalls begrüßen wir, dass die Bundesregierung noch im Januar eine Reduktionsstrategie für chemische Pflanzenschutzmittel (PSM) vorlegen will. Wir erhoffen uns davon konkrete Maßnahmen, die den Einsatz von PSM und die damit auch für die Trinkwasserressourcen verbundenen Einträge senken. Auf europäischer Ebene sind die Bemühungen für eine nachhaltigere Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln leider vorerst gescheitert. Umso wichtiger ist es nun, zeitnah einen Fahrplan auf nationaler Ebene vorzulegen, der auch die Belange des Gewässerschutzes umfassend berücksichtigt.“

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