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Reichstagsgebäude in Berlin

24. Juni 2025

Sondervermögen und Bundeshaushalt müssen jetzt Impulse für Investitionen schaffen

DVGW zu Verabschiedung des Bundeshaushalts und des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität im Bundeskabinett
Reichstagsgebäude in Berlin; © iStock.com/Nikada

Zum heute vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf des Haushaltes 2025 und des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität sagt Prof. Dr. Gerald Linke, Vorstandsvorsitzender des DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.: 

„Maßnahmen, die eine sichere und klimaneutrale Energieversorgung gewährleisten sollen, finden eine wesentliche Berücksichtigung. Der politische Wille zur Unterstützung einer nachhaltigen Energiewende durch den nun finanziell untersetzten Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft, die Senkung der Gasspeicherumlage auf “Null“ und der Stromsteuer auf europäisches Niveau sowie durch Investitionen in klimafreundliche Industrien und in die Energieforschung ist deutlich erkennbar. Die Bundesregierung trifft damit eine wichtige Entscheidung – auch vor dem Hintergrund der Auseinandersetzungen im Mittleren Osten. Der Weg, sich perspektivisch von fossilen Energieträgern zu verabschieden und hierzulande die Infrastruktur auf Erneuerbare Energien auszurichten, muss weiter konsequent beschritten werden. 

Ebenso kann das verabschiedete Budget dazu beitragen, eine zukunftsfähige und resiliente Wasser- und Trinkwasserversorgung in Zeiten des Klimawandels sicherzustellen. Hierzu liefert die Kabinettvorlage gute zusätzliche Impulse. Insbesondere die geplanten Haushaltsmittel für Investitionen in Nachhaltigkeit, Forschung und Innovationen zur Transformation der Landwirtschaft und zur Anpassung an den Klimawandel befürworten wir ausdrücklich.

Klar ist aber auch: Sowohl Energie als auch Wasser finden unter dem Aspekt der Kritischen Infrastruktur zu wenig Beachtung. Zudem fehlt es bei den meisten Projekten sowohl im Haushalt als auch im Sondervermögen an klaren Finanzierungsaussagen auch für die Folgejahre. Kritisch sehen wir auch, dass es sich oftmals nicht um echte zusätzliche Mittel handelt, sondern zum Teil eine Transformation von Titeln des Kernhaushalts in das Sondervermögen an diversen Stellen stattgefunden hat. Hier gilt es nachzubessern. Denn für eine klimaresiliente Energie- und Wasserversorgung sind leistungsfähige Infrastrukturen die Grundlage. Deren Anpassung hat höchste Priorität und muss mit Finanzmitteln jetzt angemessen unterlegt werden.“

Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung

Ebenfalls befasst hat sich das Bundeskabinett in seiner heutigen Sitzung mit der sogenannten Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV) und deren Aufhebung. Dr. Wolf Merkel, Vorstand Wasser des DVGW, kritisiert diese Entscheidung, betont aber die Bereitschaft zur Beteiligung an der Erarbeitung adäquater und effizienter Nachfolgeregelungen: „Die Bewahrung lebenswichtiger Ressourcen und landwirtschaftliche Interessen sind zwei Seiten einer Medaille. Beides lässt sich nur umsetzen, wenn sichergestellt wird, dass Düngeverordnungen und Gewässerschutz auch zukünftig in Einklang gebracht werden. Die zeitnahe Einführung eines effektiven Wirkungsmonitorings, das eine Komponente zur Bilanzierung und Bewertung betrieblicher Nährstoffflüsse enthält, ist in diesem Zusammenhang unerlässlich.“

 

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