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Die öffentliche Wasserversorgung muss stets Vorrang haben

14. Dezember 2020

Auslegung und Begründung des rechtlichen Vorrangs der öffentlichen Wasserversorgung gegenüber anderen Nutzergruppen

DVGW-Position vom 14. Dezember 2020 zur Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung
Die öffentliche Wasserversorgung muss stets Vorrang haben; © iStock.com/Yasuppy
DVGW-Position vom 14. Dezember 2020

Die Verfügbarkeit von sauberem Trinkwasser zu jeder Zeit ist die Lebensgrundlage unserer heutigen Gesellschaft, maßgeblicher Faktor für die Gesundheit und die hohe Lebenserwartung der Bevölkerung in Deutschland und wichtiger Standortfaktor für die Kommunen. Ohne Trinkwasserversorgung gibt es keine neuen Baugebiete, keine neuen Gewerbegebiete und kein Wachstum in den Kommunen. Auch der erlangte Wohlstand und das hohe Maß an seuchenhygienischer Sicherheit in unserer Gesellschaft ließe sich ohne eine zuverlässige, resiliente und nachhaltige öffentlichen Wasserversorgung nicht halten.

Der Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung ist verfassungsrechtlich abgesichert und im Wasserhaushaltsgesetz festgeschrieben. Mit Blick auf die künftig zu erwartenden erhöhten Anforderungen an die öffentliche Wasserversorgung zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit in klimatisch bedingt zunehmenden Trockenperioden gilt es, den rechtlich verankerten Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung gegenüber konkurrierenden Nutzungen auch im Vollzug konsequent sicherzustellen.

Die Position beschreibt die relevanten Sachverhalte zur Auslegung und sachlichen Begründung des rechtlichen Vorranges der öffentlichen Wasserversorgung in prägnanter Form.

Ansprechpartner
Bei Fragen zu dieser Stellungnahme wenden Sie sich bitte an
Berthold Niehues
Hauptgeschäftsstelle / Wasserversorgung

Telefon+49 228 91 88-850
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Diese Stellungnahme ist Bestandteil der Themenseite Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung.