Der chemische Pflanzenschutz hat unter dem Aspekt einer gesicherten und wirtschaftlichen Nahrungsmittelversorgung eine gesellschaftlich anerkannte Berechtigung.
Rückstände von Pflanzenschutzmitteln sind in Gewässern unerwünscht und werden trotz strenger Zulassungsvorschriften nach wie vor in Oberflächengewässern, im Grund- und Rohwasser nachgewiesen. Deshalb ist der Eintrag von Pflanzenschutzmitteln oder deren Abbauprodukte in die Gewässer zu vermeiden oder zumindest soweit wie möglich zu minimieren.
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