17. Juli 2026
Der zweite Änderungsentwurf des FEP 2025 enthält grundsätzlich nachvollziehbare Maßnahmen zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Netzauslastung von Offshore-Windflächen. Aus Sicht der Offshore-Wasserstoffwirtschaft muss allerdings gewährleistet werden, dass die Erprobung und Skalierung der Offshore-Elektrolyse nicht zugunsten einer kurzfristigen Optimierung einzelner Windflächen zurückgestellt wird. Deutschland benötigt funktionierende Offshore-Windparks nicht nur zur Stromerzeugung, sondern perspektivisch auch als direkte Energiequelle für die Offshore-Elektrolyse und die Produktion grünen Wasserstoffs.
Diese Stellungnahme ist Bestandteil der Themenseite Wasserstoff und Energiewende