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Die Trinkwasser-Installation ist die "Verpackung" des Trinkwassers und setzt sich aus Trinkwasserleitungen sowie allen eingebauten Apparaten und Armaturen zusammen.

30. August 2022

Stellungnahme Novellierung Trinkwasserverordnung

Stellungnahme vom 18. August 2022 zum Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung
Die Trinkwasser-Installation ist die "Verpackung" des Trinkwassers und setzt sich aus Trinkwasserleitungen sowie allen eingebauten Apparaten und Armaturen zusammen.; © iStock.com/aristotoo
DVGW-Stellungnahme vom 18. August 2022

Zur Umsetzung der EU-Trinkwasserrichtlinie wird die Trinkwasserverordnung derzeit geändert. 
Zu der Neustrukturierung (aus den bisherigen 25 Paragraphen mit 5 Anlagen werden 73 Paragraphen mit 7 Anlagen) kommen u.a. folgende Änderungen:

  • Erstmals verpflichtende Regelungen zu Risikobewertung/Risikomanagement (Einzugsgebiet bis Entnahmearmatur beim Verbraucher)
  • Genehmigung der Risikobewertung durch die Gesundheitsämter
  • Neue Anforderungen bei Untersuchungspflichten und dem Untersuchungsplan
  • Neue Qualitätsparameter wie z. B. somatische Coliphagen, Microcystin-LR, PFAS und Bisphenol A
  • Verschärfungen bei Parametern wie Blei, Chrom und Arsen
  • Verpflichtender Austausch oder Stilllegung von Bleirohrleitungen bis 12. Januar 2026 in allen Wasserversorgungsanlagen inklusive Trinkwasserinstallationen
  • Neue Informationspflichten der Betreiber

Zur vollständigen Umsetzung der EU-Trinkwasserrichtlinie in deutsches Recht stehen zurzeit noch weitere Rechtsgrundlagen aus (wie die Rechtsverordnung aufgrund von § 50 Absatz 5 WHG, Untersuchungsstellenzulassungsverordnung). Zudem sind verschiedene Empfehlungen des UBA, auf die im Entwurf der Trinkwasserverordnung verwiesen wird, noch nicht vorhanden oder noch nicht aktualisiert.
Das BMG hat im Rahmen der Verbändeanhörung dem DVGW die Möglichkeit gegeben, zum Entwurf Stellung zu beziehen. Wir veröffentlichen hier die allgemeinen Anmerkungen. Eine ausführliche tabellarische Übersicht der Änderungen finden Sie in unserem Mitgliederbereich.

Ansprechpartnerin
Bei Fragen zu dieser Stellungnahme wenden Sie sich bitte an
Dr. Karin Gerhardy
Hauptgeschäftsstelle / Wasserversorgung
Telefon+49 228 91 88-653
Weitere Informationen zum Thema

Diese Stellungnahme ist Bestandteil der Themenseite Trinkwasserverordnung.