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09. Februar 2026

WICHTIGES UPDATE für das Berichtsjahr 2025

Aktuelle Info UBA zu Emissionsberichte 2025 - Abgabefrist bis 28.02.26 verlängert

Wir weisen darauf hin, dass auf der Internetseite des Umweltbundesamts (Europäische Methanverordnung | Umweltbundesamt) folgende Information zur Abgabe der gemäß Europäischer Methanverordnung abzugebenden Emissionsberichte für 2025 eingestellt wurde:

*WICHTIGES UPDATE für das Berichtsjahr 2025*

Die Bereitstellung der zentralen IT-Infrastruktur der EU sowie die offizielle Benennung von Behörden der Bundesländer verzögert sich. Damit Unternehmen Ihrer Berichtspflicht nachkommen können, müssen die Berichte nach Artikel 12(2) der Methanverordnung an das Postfach methanverordnung(at)uba.de geschickt werden.

Diese Berichte sind im OGMP-Format (Excel) einzureichen. Dabei werden die OGMP-Formate mit Stand August 2024 und dem aktuellen Stand (Link) akzeptiert. *

*Hinweis: In den Templates ist das Feld „Operator“ nur von OGMP-Mitgliedern befüllbar. Wenn Ihr Unternehmen kein OGMP-Mitglied ist, tragen Sie den Namen Ihres Unternehmens in das Feld Asset Name und benennen Sie die Exceldatei nach Ihrem Unternehmen.

Unternehmen, die Mitglied bei OGMP sind und schon auf diesem Weg einen Bericht eingereicht haben bzw. werden, müssen keinen separaten Emissionsbericht beim UBA einreichen. Es genügt eine formlose E-Mail an das Postfach methanverordnung(at)uba.de, dass die Berichterstattung nach OGMP erfolgt.

Unternehmen, die bereits ihrer Überwachungsbehörden in den Bundesländern einen Bericht übermittelt haben, leiten diese Meldung bitte auch an UBA weiter.

Die Einreichung des Berichts bis 28.Februar 2026 wird als fristgerecht angesehen.

Die Berichte werden vom UBA gesammelt an die Europäische Kommission zum Einpflegen in die Transparenzdatenbank (gemäß Artikel 30) übermittelt.