
24. Februar 2021
Aktuell finden Anhörungen der Öffentlichkeit im dritten Zyklus (3. Bewirtschaftungszeitraum 2022-2027) der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie statt.
Aus unserer Sicht ist es besonders wichtig, die regionalen Maßnahmen im Anhang des jeweiligen Maßnahmeplanes zur prüfen. Insbesondere könnten dies z.B. konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Durchgängigkeit von Oberflächengewässern sein, die sich auf ihre baulichen Anlagen in und an Gewässern auswirken, konkrete Maßnahmen zur Reduzierung der Phosphorfracht von Kläranlagen oder Optimierungen von Anlagen und deren Betriebsweise usw.
Aufgrund der großen Detailtiefe empfehlen wir Ihnen, die Maßnahmepläne direkt für Ihr Unternehmen und für Ihre Anlagen zu prüfen und ggf. darauf bezogene Stellungnahmen einzureichen.
Bis zum 22.06.2021 läuft die Anhörung der Bewirtschaftungs- und Maßnahmenpläne, gesondert nach den Flussgebieten Elbe und Oder. Vorangestellt an die Links zu den Bewirtschaftungs- und Maßnahmenplänen ist jeweils ein Anhörungsdokument, welches Hintergrundinformationen enthält.
Für die Flussgebietseinheit Elbe ist ein passwortgeschütztes Online-Portal geschaltet, über welches Einsicht und Stellungnahme möglich sind, während die Dokumente für die Flussgebietseinheit Oder hier online verfügbar sind.
Stellungnahmen können, wie auf den Websites beschrieben bzw. per E-Mail, bis zum 22.06.2021 eingereicht werden.
Folgende Informationen und Zugangswege sind hierzu im Internet zu finden: