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Radon am Arbeitsplatz

Hinweise über den Schutz vor Radon an Arbeitsplätzen in Anlagen der Wasserversorgung

Strahlenschutzgesetz / Strahlenschutzverordnung / Information über den Schutz vor Radon  an Arbeitsplätzen in Anlagen der Wassergewinnung- aufbereitung und- verteilung 

Gemäß § 95 Abs. 2 der alten StrlSchV (2001) waren Arbeitsplätze aus den Arbeitsfeldern mit erhöhter Exposition durch Radon bei der zuständigen Behörde anzuzeigen, wenn eine Abschätzung der Radon-222-Exposition dazu geführt hat, dass die effektive Dosis von 6 Millisievert im Kalenderjahr überschritten sein kann. Durch die Veröffentlichung des neuen Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) zum 31.12.2018 wurde nun erstmals ein Referenzwert für Radon von 300 Bq/m³ an Arbeitsplätzen geschaffen, der als Maßstab für die Prüfung der Angemessenheit von Radonschutzmaßnahmen an Arbeitsplätzen dient. Dies bedeutet für die WVUs die Notwendigkeit einer erneuten Befassung mit dem Thema Radon am Arbeitsplatz.

Gemeinsam mit dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Referat II 8 „Strahlenschutz, Großbeschleuniger, Notfallschutz", haben wir ein Infoblatt zusammengestellt, welches die Regelungen des StrlSchG in Bezug auf Radon sowie die  daraus geltenden wesentlichen Pflichten für Wasserversorgungsunternehmen zusammenfasst und die  durchzuführenden Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten erläutert. 

Zur fachlichen Begleitung, bzw. Erarbeitung einer praxisorientierten Vorgehensweise bei Umsetzung der  neuen strahlenschutzrechtlichen  Regelungen  wurde  in  Rheinland-Pfalz  mit  dem Umweltministerium  Rheinland-Pfalz, die Durchführung einer Studie in einem WVU vereinbart.  

Ziel  der  Studie  ist,  den  WVU  möglichst  schnell  detaillierte  und  praktikable  Hinweise,  z.  B.  zur  Vorgehensweise bei den Radonmessungen und der weiteren Bewertung der Messergebnisse zu geben. 

Erste Ergebnisse der Studie sollen nach einem ca. zweimonatigen Messzyklus in einer Veranstaltung voraussichtlich im Juli 2021 präsentiert werden. 

Für Fragen über  

•  die physikalischen und radiologischen Zusammenhänge in Bezug auf Radon 

•  die gesundheitlichen Risiken, die mit Radon verbunden sind 

•  sowie die zugelassenen Radon-Messstellen

   steht Ihnen im Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Referat II 8 „Strahlenschutz, Großbeschleuniger, Notfallschutz" 

Dr. Sebastian Huber 

Tel.: 0611 815 1576 

E-Mail: Sebastian.Huber@umwelt.hessen.de 

und im  

Hessischen Radonzentrum (HeRaZ) 

Hr. Till Kuske   Tel.: 0641 309 2440, E-Mail: radon@thm.de 

zur Verfügung. 

Ihr Ansprechpartner
Dr. Klaus Hoffmann
DVGW-Landesgruppe Rheinland-Pfalz

Telefon+49 6131 46 48 84-3