
Die DVGW-Landesgruppe Mitteldeutschland hatte die Möglichkeit, eine Stellungnahme zum vorliegenden Entwurf der Thüringer Rohwassereigenkontrollverordnung abzugeben. Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz betreibt ein landesweites Messnetz, mit dem Daten zur Gewässergüte und Wassermenge erhoben und abgebildet werden. Da dessen Daten nicht flächendeckend vorhanden sind, sollen die Träger der öffentlichen Wasserversorgung durch die Thüringer Rohwassereigenkontrollverordnung verpflichtet werden, Grund- und Oberflächenwässer auf bestimmte Parameter zu untersuchen.
Zu den Kernforderungen der DVGW-Landesgruppe Mitteldeutschland gehört die Vermeidung der doppelten Datenerhebung ebenso wie der Aufbau einer überbehördlichen, zentralen Datenbank im Freistaat Thüringen. Als DVGW-Landesgruppe Mitteldeutschland fordern wir, dass die Rohwasseruntersuchungspflicht nur für die Parameter verpflichtend vorgeschrieben werden soll, bezüglich derer eine relevante Veränderung im Zuge der Aufbereitung zu erwarten ist. Die DVGW-Landesgruppe Mitteldeutschland verweist auf die Stellungnahme der BDEW-Landesgruppe Mitteldeutschland, die im Rahmen der Verbändeanhörung in enger fachlicher Abstimmung mit der DVGW-Landesgruppe Mitteldeutschland erstellt wurde. Die gesamte Stellungnahme der DVGW-Landesgruppe Mitteldeutschland lesen DVGW-Mitglieder hier.